View this PageEdit this PageUploads to this PageHistory of this PageTop of the SwikiRecent ChangesSearch the SwikiHelp Guide

Dräger Absichtspapier HHochschulen Studiengebühren

Dies ist die elektronische Arbeitsplattform des Office der HfbK-Gleichstellungsbeauftragten + des HfbK-Gender Beirates
Bitte kurz vertraut machen mit der Handhabung auf dem Swiki-es ist ganz einfach:) ! Infos unter: Swiki Help Guide:

Zu den Lehr- und Studienvorhaben, Seminaren, Workshops und Terminen im Sommersemester 2005/ Wintersemester 2005/06, werden aktuelle Informationen und laufend Ergänzungen aufgespielt. Die TeilnehmerInnen legen, Protokolle, Handouts, Referate, Anmerkungen und Material ab.
Unter Aktuelle Ankündigungen allgemein können Infos eingegeben werden und so verbreitet werden.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Hier finden Sie Informationen zu:
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


Hamburg, den 27. Januar 2005
Edit Dräger Absichtspapier HHochschulen Studiengebühren here.
An die Präsidentin und die Präsidenten der Hamburger Hochschulen
Sehr geehrte Frau Dr. Bittscheidt, sehr geehrte Herren,


das Bundesverfassungsgericht hat in seinem gestern verkündeten Urteil entschieden, dass das Verbot von Studiengebühren des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG) mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist.
Wie Sie wissen, plant die Freie und Hansestadt Hamburg, den Hochschulen die Einführung von Studienbeiträgen für das Erststudium zu ermöglichen. Ich möchte Sie deswegen heute über die wesentlichen Eckpunkte zur Einführung von Studienbeiträgen für das Erststudium in Hamburg informieren, die ich dann gemeinsam mit Ihnen in den nächsten Monaten weiterentwickeln möchte. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es aber für wichtig, Studierende und Studieninteressierte zu informieren, um mögliche Verunsicherungen zu reduzieren. Dazu habe ich im Anhang ein kurzes Informationspapier zusammengestellt, das die wichtigsten Fragen beantworten soll. Des Weiteren würde ich Sie gerne in den nächsten Wochen zu einem ersten Gedankenaustausch einladen, in dem wir das weitere Vorgehen beraten sollten. Mein Büro wird sich zu einer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Dräger, Ph.D.


Studienbeiträge an Hamburger Hochschulen


Beitragshöhe und Verwendung

Die Beitragshöhe beträgt maximal 500 Euro pro Semester. Jede Hochschule entscheidet im Rahmen dieser gesetzlich definierten Obergrenze selbst, ob und in welcher Höhe sie Studienbeiträge verlangt.
Um die Attraktivität des Studiums und des Studienstandorts Hamburg weiter zu erhöhen, müssen die Einnahmen aus den Studienbeiträgen zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen verwendet werden. Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen könnten daher insbesondere für die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden, zusätzliche Tutorien oder auch eine bessere Ausstattung der Bibliotheken und entsprechender Räumlichkeiten eingesetzt werden. Zugleich könnte ein Teil der Einnahmen zu einem Ausbau von Kapazitäten genutzt werden, so dass mehr Studierwillige die Chance haben, ein Studium in Hamburg aufzunehmen.

Keine Absenkung der staatlichen Zuweisungen

Studienbeiträge sollen zusätzliche und eigene Einnahmen der Hochschulen darstellen. Die Sicherung der staatlichen Basisfinanzierung ist deshalb eine vordringliche Aufgabe. Dies kann zum Beispiel durch mehrjährige Hochschulverträge oder Hochschulbündnisse gewährleistet werden. Dazu werden in Hamburg geeignete Vereinbarungen angestrebt.

Soziale Verträglichkeit

Studienbeiträge werden sozialverträglich gestaltet. Der Studienzugang soll deswegen unabhängig vom aktuellen finanziellen Status des Bewerbers sein. Können Studierende den Studienbeitrag nicht bereits während des Studiums entrichten („Sofortzahlung“), sollen sie ein entsprechendes Darlehen erhalten. Dieses ist erst nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu tilgen („nachlaufende Zahlung“). Das Studiendarlehen muss mit angemessenen Rückzahlungskonditionen versehen sein und eine Rückzahlung in Abhängigkeit vom Einkommen des Hochschulabsolventen erfolgen. So ist bspw. zu gewährleisten, dass es nach Studienende zu keiner Zins- und Tilgungslast kommt, wenn Absolventen kein Einkommen erzielen. Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit setzt sich auf politischer Ebene dafür ein, ein möglichst viele Länder umfassendes Modell auszuarbeiten. Das sichert die Mobilität und gewährt allen Studierenden günstige Konditionen. Darüber hinaus sollen sich die Hochschulen zukünftig mehr als bisher darum bemühen, private Förderer (Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen) zu gewinnen, die Studierende bei der Finanzierung ihres Studiums unterstützen. Neben den Stipendien sollen zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten für studentische Hilfskräfte geschaffen werden.

Einbeziehung bereits bestehender Gebühren

Zur wesentlichen verwaltungstechnischen Vereinfachung ist geplant, die an Hamburger Hochschulen erhobenen Verwaltungskostenbeiträge sowie Langzeitstudiengebühren in den allgemeinen Studienbeiträgen aufgehen zu lassen.

Datum der Einführung

Die Einführung von Studienbeiträgen für das Erststudium wird für das Jahr 2006 angestrebt.



Link to this Page