(GK), Gemeinsame Kommission Frauenstudien/Frauenforschung, Gender und Queer Studies Hamburg.
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Zu den Lehr- und Studienvorhaben, Seminaren, Workshops und Terminen im Sommersemester 2005/ Wintersemester 2005/06, werden aktuelle Informationen und laufend Ergänzungen aufgespielt. Die TeilnehmerInnen legen, Protokolle, Handouts, Referate, Anmerkungen und Material ab.
Unter Aktuelle Ankündigungen allgemein können Infos eingegeben werden und so verbreitet werden.
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Vorschläge zur Überführung der Aufgaben des Beirats Gender Studies in eine hochschulübergreifende Gremienstruktur
A. Situation und Zielbestimmung
Seit Ende der 90er Jahre hat die Gemeinsame Kommission Frauenstudien - Frauenforschung und deren Geschäftsstelle, die Koordinationsstelle, die Entwicklung eines Studienprogramms Gender Studies ins Rollen gebracht haben. Seither ist viel geschehen: Ende 2002 verfügt Hamburg über zwei Studiengänge in bundesweit einzigartiger hochschulübergreifender Kooperation.
Der für Entwicklung und Implementation eines hochschulübergreifenden Studienprogramms von der LHK eingesetzte Beirat Gender Studies war von essentieller Bedeutung, weil er
1) die fachkompetente Diskussion über mögliche Inhalte und Strukturen des Programms beförderte, womit
2) erst die Überführung eines im Rahmen der Beirats-Arbeit entwickelten komplexen und anspruchsvollen Studienprogramm-Konzepts in die Studienangebote der beteiligten Hochschulen zeitnah möglich wurde. Zugleich wurde auf diese Weise
3) die Kooperation zwischen den am Programm beteiligten Hochschulen erleichtert, wodurch Konfliktpotentiale jedenfalls gemildert werden konnten.
So bedeutsam der Beirat als Planungsorgan war, so wichtig ist es nunmehr, dieses Gremium in abgesicherte Strukturen einzubetten. Dazu bietet sich der zwischen den Hochschulen bestehende Kooperationsvertrag zu Frauenstudien - Frauenforschung als Rahmen an (s.u. und Anlage). Es bedarf einer legitimierten Gremienstruktur, die interhochschulisch handlungsfähig und für die AkteurInnen überschaubar bleibt, so dass auch komplexe Anforderungen effizient und unter Nutzung von Synergien bewältigbar sind. Das ist umso wichtiger, weil Ende 2003 auch die Stelle der Planerin ersatzlos gestrichen wird, deren Aufgabe bis dahin die Koordinierung der verschiedenen beteiligten Gremien sowie der Beiratsarbeit ist.
Folgende Ziele und Aufgaben lassen sich benennen: Fortsetzung der hochschulischen Kooperation auf der Grundlage des Kooperationsvertrages
Schaffung arbeitsfähiger, flexibler Gremien
Einbindung des Mittelbaus
Sicherung einer guten Öffentlichkeitsarbeit und Internet-Präsenz
Bündelung und Koordination komplexer Arbeitsleistungen
B. Ausgangslage: vorhandene Strukturen / Gremien
Im Hinblick auf die Überführung der Aufgaben, Funktionen und Tätigkeiten des Beirat in eine wie immer geartete effiziente Arbeitsstruktur kann auf folgende Gremien, Personen und Institutionen - jedenfalls zum Teil - zurückgegriffen werden:
1) Die Gemeinsame Kommission Frauenstudien - Frauenforschung (GK) wurde 1985 als Gremium zur „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Frauenstudien und der Frauenforschung“ zwischen Universität, HWP und Fachhochschule Hamburg ins Leben gerufen; seit 1991 sind per Kooperationsvertrag auch die TU HH, Ev. FH, HfMT, HfbK und die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung beteiligt. Geschäftsstelle der GK ist die Koordinationsstelle Frauenstudien - Frauenforschung (s.u.).
2) An der Universität Hamburg wird der Teilstudiengang Gender Studies von einem Gemeinsamen Ausschuss (GA) betreut. Der GA besteht aus VertreterInnen der kooperierenden Fachbereiche unter Leitung von Frau Prof. Pieper, FB 05 (Stand 10/02) Aufgaben dieses GA sind lt. Studienordnung Organisation des Studiengangs
Bestellung der Prüferinnen und Prüfer
Koordination der Studienfachberatung
[Zu überlegen wäre, auch VertreterInnen anderer Hochschulen, insb. der HWP, die am Studienangebot der Uni wesentliches Interesse haben muß, zu beteiligen - und sei es als Mitglieder ohne Stimmrecht. Abklären, ob das sinnvoll ist und geht.]
3) An der HWP (in Kooperation mit HAW, Ev. FH und Universität) wird das Master-Angebot „Gender und Arbeit“ von einem Master-Ausschuss betreut. Beteiligt hieran sind VertreterInnen des Lehrkörpers der HWP sowie der HAW, des Mittelbaus und der Verwaltung unter Leitung von Frau Prof. Raasch.
Aufgaben des Master-Ausschuss-es sind lt. Master-Prüfungsordnung Übernahme der Funktionen eines Prüfungsausschusses
Zulassung
Organisation der Studienberatung
4) Fünf der am Programm offiziell beteiligten acht Hochschulen werden - spätestens ab dem Sommer-Semester 2003 - über eine oder mehrere Gender-Professuren verfügen (Uni: Mathe und Gender: Frau Prof. Kersten, Queer Theory: vorraussichtlich Frau Dr. Hark oder Vertretungsprofessorin N.N.; HfMT: Frau Prof. Borchardt; HWP: Frau Prof. Rastetter; TU HH: Frau Prof. Winker; HAW: N.N.; HfbK: noch unklar, wie ausgeschrieben wird). Neben der Verpflichtung, programmgemäß mit 50% der Lehrverpflichtung dem Studienprogramm Gender Studies zuzuarbeiten, wird es Aufgabe der Professorinnen sein, an Weiterentwicklung und Organisation des Studienprogramms mitzuwirken, insb. an der Konzeption neuer Lehrangebote, der Modularisierung sowie der Modifikation der je einzelnen Studienprogramme.
5) Bis 12/2003 ist die Stelle der hochschulübergreifend tätigen Planerin zu _ besetzt. Deren Aufgaben sind:
Sichtung der von der Ko-Stelle recherchierten Lehrangebote und Abstimmung eines hochschulübergreifenden Lehrangebotspools „Gender Studies“ einschließlich notwendiger Abstimmungsleistungen insb. mit GA und Master-Ausschuss
allgemeine Studienberatung, insb. für Studieninteressierte des Teilstudiengangs Magister/Diplom der Uni
Unterstützung des GA und Mitwirkung am Master-Ausschuss
6) Im Rahmen der hochschulübergreifenden Kooperation werden bereits seit Beginn der Planungen auch Leistungen der Koordinationsstelle Frauenstudien/ Frauenforschung in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich gegenwärtig im wesentlichen um die
zeitnahe und fachkompetente Recherche und Sammlung einschlägiger Lehrveranstaltungen aller Hochschulen
Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit der Gender Studies in HH durch
- Frauenvorlesungsverzeichnis
- Internet
- Anregungen für weitere Publikationsmöglichkeiten
Zur zukünftigen Rolle der Koordinationsstelle siehe unter D.
C. Anregungen:
Überführung des Vorhandenen in arbeitsfähige Gremienstrukturen
Wenn bereits mehrfach von „arbeitsfähigen“ Gremienstrukturen die Rede war, so ist damit im Grundsatz folgendes gemeint:
1) Es ist dringend darauf zu achten, dass die einzurichtenden Gremien eine möglichst eindeutige Legitimation durch Hochschulen / Kooperationsverträge resp. die LHK erhalten.
2) Die Anzahl der beteiligten Gremien und Personen - pro Hochschule wie interhochschulisch - sollte so gering wie möglich gehalten werden, um die Koordinierungsbedarfe insb. im Hinblick auf Verantwortlichkeiten und Terminfindungen zu minimieren.
3) Dabei sollte - besonders im Hinblick auf Verantwortlichkeiten - die Transparenz für alle Beteiligten gesichert werden (gilt unbedingt auch nach außen und im Kontakt mit anderen Hochschulinstitutionen).
4) Die Gremien sollten so abgestimmt werden, dass sie möglichst selten im Semester zusammentreten müssen.
5) Verantwortlichkeiten wären so zu organisieren, dass möglichst viele Aufgaben von einzelnen / wenigen Personen zeitnah abzustimmen / umzusetzen sind.
Unter dieser Perspektive schlagen wir folgende Gremienstruktur vor:
1) Gemeinsame Kommission Frauenstudien - Frauenforschung, Gender und Queer Studies
Übergeordnetes und legitimiertes Gremium bleibt die Gemeinsame Kommission, deren Aufgabenbereiche sich im erweiterten Namen widerspiegeln sollten. Eines der Tätigkeitsfelder der GK werden die Gender Studies sein, darüber hinaus wird die GK weiterhin die bisherigen Aufgaben und Ziele verfolgen. Die Koordinationsstelle bleibt Geschäftsstelle der GK und arbeitet dieser zu. Die GK stellt für die Gender Studies Ressourcen zur Verfügung, insb. LA- und Projekt-Mittel sowie Personalkapazitäten.
[Anmerkung: Die Reaktivierung der Mitwirkung der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung ist auch aus inhaltlichen Gründen wünschenswert; weiterhin sollte die Uni-BW zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages bewogen werden.]
2) Koordinations-Ausschuss (KA) Gender Studies [Arbeitstitel]
Leitendes hochschulübergreifendes Gremium in Sachen Gender Studies ist ein KA Gender Studies unter Mitwirkung aller am Programm beteiligten Hochschulen. Der bestehende Kooperationsvertrag muss entsprechend modifiziert werden. Die Leitung des KA sollten zwei Professorinnen übernehmen (davon eine Gender-Professorin), ggf. in einem noch zu definierenden Turnus. Die Koordinationsstelle arbeitet diesem hochschulübergreifenden Gremium ebenfalls zu, insb. im Hinblick auf Mittelvergabe, Öffentlichkeitsarbeit u.ä. (sh dazu weiter unten). Der KA Gender Studies berichtet der GK über die Nutzung der bereit gestellten Mittel.
Mitglieder dieses KA sind nach noch zu definierenden Modalitäten
- die Gender-Studies-Professorinnen (für die Universität: Queer und Mathe) sowie weitere professorale Mitglieder, z.T. in Personalunion mit Mitgliedern der nachgeordneten Gremien, insbesondere des GA und des Master-Ausschusses
- VertreterInnen des akademischen Mittelbaus (wiss. MitarbeiterInnen nach §28.3 sowie Wissenschaftliche AssistentInnen)
- Studierende des Gender-Studies-Programms (Uni: Teilstudiengang; HWP: Master; andere Hochschulen: wäre noch abzustimmen)
- ggf. VertreterInnen der Hochschul-Verwaltung
Aufgabe dieses KA, der im Semester nicht mehr als 1-2mal zusammentreten sollte (vielleicht besser: 1x im Semester eine Klausurtagung) sind
konzeptionelle Fortentwicklung des Gesamtprogramms
mittel- und langfristige Gesamtabstimmung und Evaluation des Programms
Impulse für Studienreformbestrebungen sowie Elemente wissenschaftlicher Weiterbildung (Tagungen, Kongresse …)
Vergabe konkreter Arbeitsaufträge an die nachgeordneten Gremien
3) Koordination und Organisation der bereits etablierten Studiengänge im Studienprogramm werden geleistet durch den Gemeinsamen Ausschuss (Teilstudiengang - Uni) bzw. den Master-Ausschuss (Master - HWP mit HAW, Ev. FH, Uni). Sofern weitere Studiengänge, Studienschwerpunkte u.ä. innerhalb einzelner bzw. zwischen mehreren Hochschulen eingerichtet werden, müssten hierfür geeignete Organisationsstrukturen entwickelt werden (zu den Aufgaben der Ausschüsse sh. unter B.).
Die Ausschüsse arbeiten in enger Abstimmung sowohl mit dem KA Gender Studies als auch mit den nachgeordneten Gremien, (sh. dazu weiter unten), Personen und Institutionen. Sie sichern darüber hinaus den Austausch über Gender Studies in den Hochschulen, insbesondere die fachliche Auseinandersetzung.
Die Ausschüsse treten nach Bedarf zusammen, sinnvollerweise nicht häufiger als 2-3mal im Semester. Sitzungszeiten und Arbeitsaufträge an nach- oder beigeordnete Gremien / Personen sind so zu gestalten, dass sie klare Verantwortlichkeiten beinhalten sowie möglichst keine weiteren Abstimmungsbedarfe nach sich ziehen.
4) In den Hochschulen, die derzeit keinen eigenen Studiengang betreiben, sind die - von den Hochschulleitungen zu delegierenden - Gender-Professorinnen (HAW, TU, HfMT, ggf. HfbK) bzw. noch zu wählende VertreterInnen (Ev. FH, Uni BW) für die Kooperation mit dem KA Gender Studies verantwortlich. Sie stellen Information, Diskussion und Abstimmung von Gender-Themen innerhalb ihrer Hochschulen sicher bzw. repräsentieren den KA Gender Studies in ihren Hochschulen und gegenüber den dortigen Gremien.
5) Zur Bewältigung spezieller Aufgaben, z.B.
- Entwicklung / Organisation der hochschulübergreifenden Ringvorlesung
- inhaltliche Entwicklung von Lehrgebieten (z.B. Technoscience)
- Studienreform (insb. Aspekte des Lehrens und Lernens)
- Entwicklung und Anwendung effizienter Evaluationsinstrumente
- Planung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Tagungen etc.)
sind bedarfsorientierte Arbeitsgruppen einzurichten. Deren Zusammensetzung ist am jeweiligen Arbeitsauftrag zu orientieren ebenso wie die Dauer der Zusammenarbeit (temporär oder kontinuierlich). Ziel ist es, Arbeitsaufträge der vorgeordneten Gremien umzusetzen, diese zugleich von spezifischen Anforderungen zu entlasten sowie Fachfrauen und -männer zu bestimmten Themen/Aufgaben zusammenzubringen. Für die oben beispielhaft genannten Aufgaben schlagen wir vor: Die hochschulübergreifende Ringvorlesung wird inhaltlich vorbereitet, organisiert und begleitet von einer „Mittelbau-Gruppe“ unter Mitwirkung von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und AssistentInnen möglichst aller beteiligten Hochschulen. Darunter sollten in Personalunion auch Mitglieder des KA Gender Studies bzw. der Gender-Ausschüsse sein. Diese Mittelbau-Gruppe wird wiederum betreut von einer der Gender-Professorinnen, möglichst im semesterweisen Wechsel. Diese Planungs- und Organisationsarbeit ist kontinuierlich zu leisten.
Zeitlich begrenzt tätige Arbeitsgruppen mit inhaltlichem und organisatorischem Auftrag, z.B. zur Umsetzung einer wissenschaftlichen Tagung, setzen sich aufgrund der spezifischen Anforderungen anders zusammen. Sie arbeiten ggf. kurzfristig intensiv.
D. Aufgaben und Arbeitsfelder der
Koordinationsstelle Frauenstudien / Frauenforschung
Die Koordinationsstelle Frauenstudien / Frauenförderung verfügt gegenwärtig über zwei festbeschäftigte Mitarbeiterinnen mit je _-Stellen sowie über eine befristet beschäftigte Mitarbeiterin mit einer _-Stelle. Die Ko-Stelle ist gemäß Kooperationsvertrag eine hochschulübergreifend tätige Institution; eine ausschließliche oder auch nur vorrangige Inanspruchnahme durch einzelne Hochschulen, insbesondere mit Blick auf die Administration eines Studiengangs, kann nicht angestrebt werden. Daraus ergibt sich die Anforderung an die Hochschulen / Gremien, sich aus eigenen Mitteln zu organisieren, insb. was Protokollführung, Terminüberwachung, Hintergrundarbeit betrifft. [Anmerkung: Sofern einzelne Gender-Professuren doch mit weiteren Personalressourcen ausgestattet werden sollten, wäre darüber nachzudenken, ob Teile der Administration, insb. die genannten Aufgaben, durch wissenschaftliche MitarbeiterInnen geleistet werden können.]
Die genannten Leistungen können nicht von der Ko-Stelle abgefordert werden. Allerdings kann die Ko-Stelle im hochschulübergreifenden Kontext einen enormen Beitrag zur Verstetigung des Gender-Studies-Programms beitragen:
1) Mitwirkung am und Betreuung des KA Gender Studies:
Hier wären in erster Linie zu nennen
- Inhaltliche Mitwirkung: Beratung der Hochschulen über das geeignete Lehrangebot, Impulse des wissenschaftlichen Austausches durch Ringvorlesungen, Workshops etc.
- Administration: Protokollführung, Terminüberwachung
2) Lehrangebotsplanung - Koordination und Darstellung:
Die Ko-Stelle verfügt über langjährige Erfahrung in Recherche und Bündelung der Lehrangebote aus dem Gebiet Frauen-/Geschlechterstudien im Medium des Frauenvorlesungsverzeichnisses (FVV). Hierauf greifen die Gender Studies bereits jetzt zurück und stellen das Studienangebot dort in gesonderter Form dar. Diese Kompetenz kann weiterhin genutzt werden. Dabei geht es in erster Linie um die
- Nutzung vielfältiger Kontakte in alle Hochschulen hinein (z.B. FachbereichsplanerInnen)
- gezielte Recherche bei Lehrenden und Fachbereichsverwaltungen
- rechtzeitige Vorlage in den beteiligten Gremien zur Koordination der Lehrveranstaltungen zum Studienprogramm Gender Studies für jedes Semester
- termingerechte Abwicklung (rechtzeitig zu Semesterbeginn)
- Erarbeitung der Printversion (FVV)
- Erstellung einer Online-Version und Einstellung ins Internet
- Erstellung redaktioneller Beiträge für Gender Studies
3) Lehraufträge:
Bereits jetzt stimmt die Ko-Stelle die von ihr aus Mitteln der GK Frauenstudien - Frauenforschung vergebenen Lehraufträge (3-4 pro Semester) in Ansätzen auf die Belange des Gender-Studies-Programms ab. Dies könnte zukünftig systematisch und in enger Abstimmung mit dem KA Gender Studies geschehen.
4) Öffentlichkeitsarbeit
Vorbemerkung: Im folgenden sind alle im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit relevanten Aspekte aufgeführt. Es bleibt zu prüfen, ob die Ko-Stelle diese Leistungen ohne Einbußen im Hinblick auf ihre weiteren Aufgaben erbringen kann (s.a. unter Punkt F. und G.).
Neben der Publikation des Lehrangebots im FVV bedarf es einer gesonderten Publikation je zu Semesterbeginn, die sich an Studierende und Lehrende aller Hochschulen richtet. Diese wäre kontinuierlich zu erstellen und könnte auf den Rechercheergebnisses des FVV basieren. Weiterhin ist die Veröffentlichung des Kernangebots der Gender Studies im Vorlesungsverzeichnis der Uni Hamburg obligatorisch. Schließlich sind Pressekontakte zu pflegen sowie alle gender-einschlägigen Außendarstellungen zu konzipieren. Dies gilt auch für Tagungsdokumentationen etc.
Darüber geht es um die Koordination und Pflege des Internet-Auftritts Hamburger Gender Studies
- im Sinne einer Bündelung aller einschlägigen Hochschul-Angebote, ggf. in Form eines gleichen Erscheinungsbildes (d.h. Herauslösung der Frauen-/Gender-Seiten aus den Hochschulkontexten und damit Betonung des thematisch Gemeinsamen)
- Entwicklung und zeitnahe Pflege geeigneter Formen zur Internet-Öffentlichkeitsarbeit, insb. im Hinblick auf Werbung und Information für die Studiengänge.
- Aufbau einer Internet-Plattform, über die sukzessive Teile des Studienprogramms auch virtuell angeboten werden können
- Erstellung von einschlägigen Bibliographien und Datenbanken sowie weitere Service-Leistungen
6) Allgemeine Studienberatung:
Im Gegensatz zur Studienfachberatung, die unbedingt von Lehrkörpermitgliedern der am Studienprogramm beteiligten Hochschulen / Fachbereiche geleistet werden sollte, kann die Beratung Studieninteressierter in die Arbeit der Ko-Stelle integriert werden.
7) Dokumentation und Präsentation von Haus- und Abschlussarbeiten:
Das bisher praktizierte Verfahren der Dokumentation von einschlägigen Haus- und Abschlussarbeiten sowie die Einstellung in die Bibliothek der Ko-Stelle ist bereits auf Gender Studies ausgeweitet worden. Im Aufbau befindet sich eine Datenbank; Zugriff und Pflege sollen über das Internet möglich sein.
E. Weitere Institutionen / Personen, die für eine Zusammenarbeit
mit den Gender Studies gewonnen werden sollten
Hier ist zunächst zu denken an die Arbeitsstelle Frauenförderung der Universität. Dabei handelt es sich um eine universitätsinterne Institution. Wir empfehlen, mit Frau Krimmer Kontakt aufzunehmen und zu ermitteln, ob dort Leistungen im Rahmen der Administration des Teilstudiengangs übernommen werden können.
Insbesondere im Hinblick auf Fragen der Studienberatung empfehlen wir, ebenfalls Kontakt zur Studienberatungsstelle der Universität aufzunehmen ebenso wie zu anderen hochschulischen Studienberatungsstellen.
Ebenfalls sollte über eine punktuelle Zusammenarbeit mit Gleichstellungsbeauftragten, -referentinnen etc. nachgedacht werden.
F. Zeitplan und Personalressourcen
Die Überführung des Beirats Gender Studies in einen Koordinations-Ausschuss unter dem Dach der GK Frauenstudien - Frauenforschung, Gender und Queer Studies sollte so früh wie möglich erfolgen, möglichst zum kommenden Sommer-Semester. Allein drei der Gender-Professorinnen werden dann ihre Tätigkeit beginnen und es scheint sinnvoll, dies auch als Start einer neuen Gremienstruktur zu nutzen (Friktionen sind dagegen vorprogrammiert, wenn die Professorinnen keine institutionelle Einbindung erfahren). Zugleich könnte der neue KA Gender Studies noch für mehr als ein halbes Jahr auf die Dienste der Planerin zurückgreifen, was die Koordinierung erleichtert. Die verbleibende Zeit sollte dazu genutzt werden, Arbeitszusammenhänge herzustellen und Kooperationen zu entwickeln.
Von zentraler Bedeutung ist die Klärung von Ressourcen-Fragen. Insbesondere jeweils hochschulintern ist zu klären, wie die Administration der Studiengänge auf Dauer sichergestellt werden kann; ähnliches gilt für den gesamten Internet-Bereich (s.u.) bzw. die - hochschulübergreifende - Öffentlichkeitsarbeit.
G. Anmerkungen, Probleme, Fragen
1) Internet-Präsenz: Ausgestaltung und Pflege des Internet-Auftritts der Gender Studies in Hamburg mit allen unter D. genannten Aspekten sind nur möglich, wenn Klarheit über die derzeit noch befristete _ BAT 7-Stelle (Stelleninhaberin: Jana Arakeljan) geschaffen wird. Fällt die Stelle weg, kann der Internet-Bereich nicht mehr bedient werden. Dies wäre für die beteiligten Hochschulen dramatisch, da das Internet bereits jetzt ein herausragendes Informationsmedium darstellt.
2) Ko-Stelle: Gemäß Kooperationsvertrag der Hochschulen untersteht die Koordinationsstelle weiterhin der GK. Jede Inanspruchnahme für die Gender Studies kann daher nur in enger Abstimmung mit dieser erfolgen. Die Ko-Stelle soll auch zukünftig ihre bisherigen Aufgaben (Wissenschaftliche Weiterbildung / Frauenstudien, FVV, Dokumentation, Bibliothek, Service) erbringen können. Dazu ist es unabdingbar, inhaltliche, personelle und zeitliche Bedarfe des KA Gender Studies gegenüber der Ko-Stelle präzise zu bestimmen und von der GK - ggf. für einen ebenfalls definierten Zeitraum - zu beschließen.
3) Die oben dargestellten Strukturvorschläge zielen auf die Verstetigung der Gender Studies im Bereich der Lehre. Aspekte der Forschung, insb. die Einrichtung hochschulinterner oder -übergreifender Zentren sind darin nicht mitgedacht. Sinnvoll wäre es, an der Etablierung derartige Zentren für die Zukunft intensiv nachzudenken, da auf diese Weise Forschung und Lehre besser verzahnt werden könnten; auch die Akquirierung von Dritt- und Sondermitteln wäre so leichter möglich (auch: Graduierten-Kolleg).
4) Über die „Mittelbau-Gruppe“ hinaus sollte über Fragen der Motivation und Einbindung des akademischen Mittelbaus in das gesamte Studienprogramm intensiv nachgedacht werden. Zu denken wäre - nach dem Modell der Humboldt-Universität - etwa an ein Mittelbau-Forum, in dem ein intensiver inter- bzw. transdisziplinärer Austausch stattfinden im Sinne einer „Arbeit an den Disziplingrenzen“. In diesem Sinne könnte auch die Betreuung der Vortragsreihe „Dialog zwischen den Disziplinen“ in die Verantwortung der Mittelbau-Gruppe gegeben werden.
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- Gender-Gremien last edited on 19 May 2005 at 1:16 pm by kino-nat.hfbk-hamburg.de