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Filmausfallversicherung nach Sachschaden


Versichert sind nachgewiesene Mehrkosten die durch zeitweiligen oder dauernden Ausfall von Aufnahmetechnik, Produktionsstätten, Bauten, Dekorationen, Requisiten oder sonstige Sachen für die Produktion entstehen.

Deckungsvarianten (Beispiel):

Die Kulisse für einen Dreh wird durch Feuer beschädigt und muss neu hergestellt bzw. aufgebaut werden. Für die Dauer des Wiederaufbaus werden die Dreharbeiten unterbrochen.
Eine Spezialkamera wird bei den Dreharbeiten beschädigt, eine Ersatzkamera muss besorgt weden.

Umfang der Versicherung:

Geleistet wird eine Entschädigung, wenn das versicherte Filmvorhaben durch unvorhergesehen eintretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Abhandenkommen, von zur Produktion verwendeten Sachen unterbrochen oder abgebrochen werden muss.
Es kann vereinbart werden, dass das Nichteintreffen oder verzögertes Eintreffen von Sachen für die Produktion und die damit verbundenen Mehrkosten mitversichert gelten.

Nicht versicherte Risiken:

Schäden die grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden; Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhe, Terror; Kernenergie; betriebsbedingte Abnutzung, Verschleiss.

Versicherungssumme:

Kann frei vereinbart werden, maximal jedoch in Höhe der Herstellungskosten für das angemeldete Vorhaben.

Gedeckte Schadensfälle:

Alle unvorhersehbare Schäden insbesondere Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte, Transportmittelunfall. Soweit vereinbart vespätetes oder nicht Eintreffen der für die Herstellung notwendigen Sachen.

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