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Filmausfallversicherung nach Personenschaden


Versicherte Gefahren sind Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person, die die Fortführung der Produktion verzögern, behindern oder unmöglich machen bzw. eine Neubesetzung erfordern.

Deckungsvarianten (Beispiel):

Der versicherte Darsteller stolpert bei den Dreharbeiten und bricht sich das Bein, die Dreharbeiten können nicht fortgesetzt werden, bzw. müssen unterbrochen werden.
Die versicherte Darstellerin bekommt einen Lippenherpes und kann nicht im off gedreht werden.

Umfang der Versicherung:

Versichert gelten die nachgewiesenen Mehrkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Nicht versicherte Risiken:

Aufwendungen die für nicht schadenbedingte Änderungen der versicherten Produktion getätigt wurden; Schäden die vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden; Schäden infolge von Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie; mittelbare Schäden z.B. aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Verlust von Folgeaufträgen.

Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme entspricht dem jeweils angemeldeten Produktionsbudget.

Gedeckte Schadensfälle:

Ausfall der versicherten Person/en infolge Krankheit, Unfall, Tod.

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