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Wetterversicherung (widrige Wetterumstände)
Der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass eine Veranstaltung abgesagt, abgebrochen, unterbrochen, verlegt, verschoben oder in der Durchführung geändert wird und / oder aufgrund widriger Witterungsumstände geringere Einnahmen erzielt werden.
Umfang der Versicherung:
Der Nettoverlust, der entstanden ist in Form von aufgewendeten Kosten, entgangenem Gewinn, Mehrkosten, Schadenminderungsaufwendungen.
Geltungsbereich:
Nach Vereinbarung mit dem Risikoträger Deutschland, Europa, weltweit.
Versicherungssumme:
Individuell
Risikobereiche:
Alle witterungsabhängigen Veranstaltungen / Witterungsgegebenheiten
Sport (Sommer und Winter): Tennis, Segeln, Ski, Trendsport; Unterhaltung: Filmdrehs / Werbespots, Konzerte, Outdoor, Fernsehshows
Wirtschaft: Windkraft, Niederschläge, Temperaturen; Andere Events: Feste, Feiern, Jubiläen; Alle sonstigen Risikokategorien: Regen, Sturm, Hagel, ungewöhnlich Kälte und Hitze, zu wenig oder zu viel Sonnenschein, zu wenig oder zu viel Wind, zu wenig oder zu viel Schnee, Bewölkung / Nebel, etc.
Vertragsgrundlagen:
Risikoinformationen, Versicherungsvertragsgesetz, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Individuelle Deckungskonzepte.
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