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Filmnegativversicherung


Versichert sind die im Versicherungschein genannten Bild-, Ton- und Datenträger während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transportes, als fertiges Bild, Ton- und Datenträger, als Vorführkopie.

Deckungsvarianten (Beispiel):

Durch einen Fehler in der Kamera wird das Negativ beschädigt.
Im Kopierwerk wird bei der Entwicklung das Negativ beschädigt.
Am Schneidetisch wird die Nullkopie beschädigt.
Bei dem Transport des Filmaterials von a) nach b) geht das Material verloren bzw. wird beschädigt.
Während der Vorführung der Filmkopie wird diese beschädigt.

Umfang der Versicherung:

Versichert gelten die nachgewiesenen Mehrkosten für die Wiederhertellung bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Nicht versicherte Risiken:

Schäden durch betriebsbedingte , normale oder vorzeitige Abnutung oder Alterung; Schäden durch Witterungseinflüsse; Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen; Schäden durch Kerenergie; Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt werden.

Versicherungssumme:

Die Versicherungsumme hat dem Versicherungswert (Produktionsbudget) zu entsprechen und ist nachzuweisen.

Gedeckte Schadensfälle:

Versichert sind alle unvorhergesehenen Gefahren zu Lande, zu Wasser und in der Luft, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.

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