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Maschinenversicherung für Bühne, Film, Kino, Theater, Verleiher


Versichert werden alle technischen und maschinellen Einrichtungen eines Theaters, Kinos, Studios, eines TV- oder Radiosenders.

Umfang der Versicherung:

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden die von außen auf die versicherten Sachen einwirken: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit; Versagen von Meß-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; Zerreißen infolge Fliehkraft.

Geltungsbereich:

Stationär an dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsort. Auf besonderen Antrag kann der Geltungsbereich auch auf das ambulante Risiko ausgedehnt werden.

Nicht versicherte Risiken:

Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen, Kernenergie, Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer, Erdbeben; betriebsbedingte normale Abnutzung; betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung; Hilfs- und Betriebsstoffe.

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