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Elektronikversicherung


Versichert gelten alle angemeldeten Anlagen! Es ist möglich eine pauschale Versicherung abzuschließen. Versichert gelten alle Gefahren denen die versicherten Sachen ausgesetzt sind. Nicht versichert sind Schäden infolge Vorsatz, Krieg, Terror.

Deckungsvarianten (Beispiel):

Der PC wir durch eine Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters beschädigt.
Die Telefonanlage geht infolge eines Kurzschlusses kaputt.

Umfang der Versicherung:

Der Versicherer leistet eine Entschädigung für die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten die aufzuwenden sind um die beschädigte Sache wieder zu beschaffen oder zu reparieren.

Nicht versicherte Risiken:

Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten; Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Terror, Kernenergie; betriebsbedingte normale vorzeitige Abnutzung oder Alterung; Unterschlagung.

Versicherungssumme:

Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) der versicherten Sache, zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll und Montage).
Gedeckte Schadensfälle:
Kurzschluss, Feuer, Wasser, falsche Bedienung, Ungeschicklichkeit, Induktion.

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