View this PageEdit this PageUploads to this PageHistory of this PageTop of the SwikiRecent ChangesSearch the SwikiHelp Guide

Produktionshaftpflichtversicherung


Versichert ist die Haftpflicht gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit Produktionen im Film-, Audio- und Videobereich ergeben können. Versichert werden Personen- und Sachschäden, sowie diverse Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Produktionsfirmen abgestimmt sind.

Deckungsvarianten (Beispiel):

€ 2.500.000, pauschal für Personen- und Sachschäden
€ 50.000, für Vermögensschäden
€ 2.500.000, für Umweltschäden
€ 2.500.000 für Mietsachschäden an Gebäuden infolge Brand und Explosion
Andere Deckungssummen sind auf Anfrage möglich und mit den Risikoträgern verhandelbar.

Umfang der Versicherung:

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBRB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Basisdeckung), Geschriebene Bedingungen.

Nicht versicherte Risiken:


Vorsatz, der Gebrauch von Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen, Requisiten, Apparate, Reisegepäck, Schmucksachen. Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten Sachen oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.

Gedeckte Schadensfälle:

Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden,
Mietsachschäden an Gebäuden, Be- und Entladeschäden, Obhut- und Bearbeitungsschäden,
Leitungs- und Leitungsfolgeschäden, Allmählichkeits- und Abwasserschäden, Abhandenkommen von Besucher- und Belegschaftshabe, Schlüsselschäden.

Link to this Page