Produktionshaftpflichtversicherung
Versichert ist die Haftpflicht gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit Produktionen im Film-, Audio- und Videobereich ergeben können. Versichert werden Personen- und Sachschäden, sowie diverse Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Produktionsfirmen abgestimmt sind.
Deckungsvarianten (Beispiel):
€ 2.500.000, pauschal für Personen- und Sachschäden
€ 50.000, für Vermögensschäden
€ 2.500.000, für Umweltschäden
€ 2.500.000 für Mietsachschäden an Gebäuden infolge Brand und Explosion
Andere Deckungssummen sind auf Anfrage möglich und mit den Risikoträgern verhandelbar.
Umfang der Versicherung:
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBRB), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Basisdeckung), Geschriebene Bedingungen.
Nicht versicherte Risiken:
Vorsatz, der Gebrauch von Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen, Requisiten, Apparate, Reisegepäck, Schmucksachen. Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten Sachen oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Gedeckte Schadensfälle:
Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden,
Mietsachschäden an Gebäuden, Be- und Entladeschäden, Obhut- und Bearbeitungsschäden,
Leitungs- und Leitungsfolgeschäden, Allmählichkeits- und Abwasserschäden, Abhandenkommen von Besucher- und Belegschaftshabe, Schlüsselschäden.
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