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Stellungnahme der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg (LaKOG) vom 04.03.2003 zu den Empfehlungen der Strukturkommission an den Senator für Wissenschaft und Forschung zur "Strukturreform für Hamburgs Hochschulen"

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LANDESKONFERENZ DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN DER
HOCHSCHULEN DER FREIEN HANSESTADT HAMBURG

Stellungnahme
zu den Empfehlungen der Strukturkommission
an den Senator für Wissenschaft und Forschung
zur „Strukturreform für Hamburgs Hochschulen“

Hamburg möchte mit der angestrebten Strukturreform des Hochschulwesens zum Vorreiter einer deutschen
Hochschulreformbewegung werden.
Insbesondere gemessen an diesem Anspruch ist es befremdlich, dass gleichstellungspolitische Erwägungen
in den Empfehlungen zur Strukturreform vollständig fehlen. Nachfolgend empfiehlt die La-
KoG gerade die strukturelle Verbesserung der Chancengleichheit, um Leistungspotenziale gezielt zu
nutzen und zur Exzellenzbildung sowie Zukunftsfähigkeit der Hochschulen wesentlich beizutragen.
Denn einer der gravierenden Mängel des Hochschulwesens in Hamburg ist die nach wie vor bestehende
Unterrepräsentanz von Frauen insbesondere an wissenschaftlichem Personal. Gerade durch „die
Verbesserung der Chancen von Frauen kann ihr erhebliches Qualifikations-potenzial als Ressource für
Forschung und Lehre besser nutzbar gemacht werden. Dies ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung,
Leistungssteigerung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen.... Das bisherige System
... bedeutet eine ‚Verschwendung von Humankapital’ und gefährdet den zukünftigen Qualitätsstandard
von Hochschulen ...“ (BLK-Bericht 30.10.2000, S. 6)
Die LaKoG fordert den gesetzlichen Gleichstellungsauftrag der Hochschulen einzulösen und bestehende
Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Gender Mainstreaming (vgl. Vertrag von
Amsterdam vom 1.5.1999; Artikel 2,3 EG-Vertrag vom 2.10.1997) umzusetzen:
Ø Die Auswirkungen der Strukturreform sollen erkennbar und aktiv darauf geprüft werden, wie
sie die Situation von Frauen und Männern in der Metropolregion Hamburg aufnehmen und
verändern.
Ø Die Geschlechtergleichstellung soll als Querschnittspriorität in die sieben Grundsätze der
Strukturreform, die quantitativen Grundlagen, die Anwendung auf Aufgabenfelder, die finanziellen
Konsequenzen und die Umsetzungsplanung eingearbeitet werden.
Ø Ein achter Grundsatz „Strukturelle Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern“
soll hinzugefügt und bearbeitet werden
Entgegen der von der EU geforderten und üblichen Praxis erfolgte keine geschlechtsspezifische Analyse
des Datenmaterials, das der Kommission als Grundlage ihrer Bedarfsberechnung diente. Dies
wäre aber die Voraussetzung für die Ausarbeitung gleichstellungspolitischer Empfehlungen zur Entwicklung
der Zukunftsfähigkeit der Hamburger Hochschulen gewesen.
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Beispielhaft seien hier einige gleichstellungspolitische Anregungen zu den Grundsätzen und zur
Anwendung auf Aufgabenfelder gegeben:
Bedarfsanalyse:
Der Bedarf an qualifizierten Studienangeboten ist unter den geschlechtsspezifisch unterschiedlichen
Nachfragestrukturen von zukünftigen Studierenden neu zu bestimmen.
Hier wäre zu prüfen, inwieweit der empfohlene Abbau der Sozial- und Geisteswissenschaften nicht zu
einem überproportionalen Rückgang von Studentinnen in Hamburg führen wird. Parallel dazu wäre
die Attraktivität der ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge für junge Frauen durch entsprechende
strukturelle Verbesserungen in Lehre und Forschung zu erhöhen, gerade wenn dieser Bereich ausgebaut
werden soll. Ebenso wäre die Attraktivität eines Studiums z.B. im Humandienstleistungsbereich
für junge Männer zu steigern.
Bachelor-Master-Struktur:
Sie kann eine Chance bieten, die eigene Elternschaft besser mit Qualifizierungszeiten und Berufstätigkeit
zu vereinbaren, weil sie strukturell Wiedereinstiegsmöglichkeiten in die Hochschule mit einem
Masterstudium ermöglicht (ggf. ergänzt durch Stipendien-Programme, BaFöG etc.). Andererseits besteht
jedoch die Gefahr einer weiteren Ausgrenzung von qualifizierten Absolventinnen aus den wissenschaftlichen
Karrierelaufbahnen (vgl. BLK-Bericht 30.10.2000, S. 7/8), sofern beim Zugang zum
Masterstudium keine geschlechtssensiblen Kriterien Anwendung finden.
Die Akkreditierungsverfahren sollten ebenfalls in Datenbasis und Bewertungskriterien geschlechtsdifferenziert
vorgehen.
Verbesserung der Betreuungsintensität:
Die Betreuung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses ist geschlechtergerecht
auszugestalten, z.B. durch besondere Qualifizierung des betreuenden Lehrpersonals, durch geschlechtssensible
Personalentwicklung und Führung, Beurteilungsverfahren und Mentoring. Derartige
Leistungen sind im Kriterienkatalog der Leistungszulage im Rahmen der Hamburger Dienstrechtsreform
zur Professur-Besoldung zu berücksichtigen.
Erhöhung der Studienerfolgsquote:
In die geeigneten Steuerungsmechanismen der Wissenschaftsverwaltung sollte ein besonderes Finanzierungsinstrument
aufgenommen werden, das die Erhöhung der Absolventinnenquote gesondert belohnt
in den Bereichen, in denen bisher die Quote unter 50% liegt.
Zulassungsverfahren sollen so geprüft und gestaltet werden, dass keine Geschlechtsrollenstereotypen
in die Kriterien einfließen.
Stipendien- und finanzielle Förderprogramme sollen sicherstellen, dass Frauen und Männer gleichermaßen
z.B. aus dem Beruf in Bachelor- und Masterstudiengänge aufgenommen werden, ggf. sind
Sondermaßnahmen zur Förderung der Studienaufnahme von Frauen aufzulegen.
Stärkere Interdisziplinarität in Forschung und Lehre:
Gender-Forschung und der Einbezug von Genderfragestellungen in Forschung und Lehre ist per se
nur interdisziplinär möglich und sollte im Konzept der Interdisziplinarität der zu gründenden Sektionen
deutlich ausgewiesen werden, auch bei der zielgenauen Einbindung von Neuberufungen. Der in
Hamburg ausgewiesene wissenschaftliche Ansatz des „Degendering Science“ bietet einen
geschlechtsbewussten Focus zur Analyse wissenschaftlicher Inhalte.
Förderung der Exzellenz:
Die hochschulübergreifenden Studiengänge zu Gender-Studies (MS; BC; MA; Dipl.) bilden eine bundesweit
einmalige Exzellenz, die es auszubauen gilt in internationaler Kooperation. Hier ist ein Forschungs-
und Lehrgebiet in Hamburg entstanden, das auf einen wachsenden Bedarf trifft und Hamburg
einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Hochschulstandorten bietet. Es sollte von den anderen
Forschungsschwerpunkten, die sich an den Wirtschaftsschwerpunkten der „Wachsenden Stadt Hamburg“
orientieren, zur Kooperation genutzt werden.

Hochschulsteuerung und Organisationsstrukturen
Wenn weitere Zuständigkeiten auf die Hamburger Hochschulen übertragen werden, sollen dabei Rahmenbedingungen
eingehalten werden, die den bisherigen Standard des Gleichstellungsauftrages und
die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Struktur- und Entwicklungsaufgaben auf allen
Ebenen sichern. Bei der Einführung von Qualitätssicherungsverfahren soll der Gleichstellungsauftrag
sowohl in der Zielsetzung und der Steuerung als auch im Controlling verankert werden. Die Kompetenzen
der Gleichstellungsbeauftragten und Gleichstellungs-Stabsstellen in den Hochschulen wären zu
stärken auch in den neu zu entwickelnden Entscheidungsstrukturen. Angesichts der Stärkung der Leitungsebene
ist die paritätische Beteiligung und die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in den
Leitungsgremien sicherzustellen.
Steigerung der Internationalität und Familienverantwortung
Exzellente Führungskräfte aus dem Ausland bemängeln an der deutschen Situation die schlechten
Bedingungen, Berufs- und Familienverantwortung zu vereinbaren. Gleiches gilt für die Gewinnung
exzellenter Spitzenforscherinnen. Die Hamburger Hochschulen sollen ein übergreifendes Konzept der
besseren Vereinbarkeit von Studium, Lehre und Forschung mit Familienpflichten für ihre Studierenden,
ihr Forschungs- und Lehrpersonal, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs, sowie für
ihre männlichen und weiblichen Beschäftigten auflegen.
Sowohl bei dem Anteil internationaler Berufungen als auch bei Partnerschaften oder Kooperation mit
ausländischen Hochschulen soll das Potenzial der ausländischen Wissenschaftlerinnen besonders zur
Steigerung der Qualität von Forschung und Lehre an den Hamburger Hochschulen ausgeschöpft werden.
Personalstruktur:
Der Strukturreform ist dringend ein geschlechtergerechtes Personalentwicklungskonzept sowohl für
den wissenschaftlichen Bereich als auch für den Bereich der Hochschulverwaltung zu empfehlen. Den
Mitarbeiterinnen müssen Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet und gesichert werden. Der Vorschlag, Verwaltungsstellen
in Stellen mit Lehraufgaben umzuwandeln, sollte auch auf seine geschlechtsspezifischen
Auswirkungen hin geprüft werden, sind doch in diesem Sektor besonders viele Stellen von
Frauen besetzt.
LaKoG – Hamburg
04.03.03


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der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfbK)

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