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Text der „Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Abs.1 Nr.2 des Grundgesetzes über das Professorinnen-programm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen“

Hamburg hat die Vereinbarung bereits unterschrieben. Sie soll förmlich zum 1.1.2008 in Kraft treten.

Förderkriterium Gleichstellungskonzept
Gefördert wird die Berufung von Frauen auf Professuren (bei Ausschreibung ab 1.12.2007), sofern die berufende Hochschule ein durch das Begutachtungsgremium positiv bewertetes Gleichstellungskonzept vorgelegt hat.

Erster Schritt: Begutachtung
Der in Aussicht genommene Zeitplan, der ebenfalls beigefügt ist, sieht vor, dass die eingereichten Gleichstellungskonzepte der Hochschulen bis Juni/Juli 2008 begutachtet werden.

Zweiter Schritt: Förderung
Die Förderung soll dann bis Ende 2009 erfolgen, und zwar für die in der Begutachtung erfolgreichen Hochschulen für nachgewiesene Berufungen; sie erfolgt nach dem "Windhundprinzip".

Ausschreibungsunterlagen, die die Hochschulen vom BMBF erhalten werden, noch weitere Hinweise ergeben werden, wie z. B. auf die Ausschreibungsfrist.
Es erscheint angeraten, dass die Hochschulen sich bereits jetzt auf die durch die Bund-Länder- Vereinbarung geschaffene neue Situation einstellen.


Dies ist die elektronische Arbeitsplattform (Swiki) der Gleichstellung
der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfbK)

This is the electronic working platform (Swiki) genderbasis
of the Hamburg School of Fine Arts (HfbK)
Kontakt/Contact mailto: Ute Janssen
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