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Professorenbesoldung: Gehalt für Leistung

Pressemeldungen 31.08.04

Stand: 31.08.2004

Professorenbesoldung: Gehalt für Leistung
(bwg) Hamburgs Professorinnen und Professoren sollen in Zukunft nach Leistung bezahlt werden. Die Reform der Professorenbesoldung bedeutet die Abkehr vom bisherigen starren System der Dienstaltersstufen zugunsten einer flexiblen Regelung, die den Hochschulen mehr Spielraum ermöglicht.

Bislang galten für Professoren der Besoldungsgruppen C 2 bis C 4 vom Bund festgelegte Gehälter, die anhand von Altersstufen stiegen (nur die Besoldungsgruppe C 4 kannte mit Sonderzuschüssen bei Berufungen ein Leistungselement). Der Gesetzentwurf sieht eine flexible Besoldungsstruktur vor, die von den Hochschulen selbst gestaltet werden kann.
Wissenschaftssenator Jörg Dräger, Ph.D.: "Flexible Gehälter für Professoren schaffen Anreize für mehr Leistung und Qualität. Für die Hochschulen bedeutet die Besoldungsreform mehr Autonomie, da die Präsidien Leistungsbezüge gewähren können. Ich erwarte, dass die Hochschulen den neuen Spielraum zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Profilierung nutzen."
In Zukunft besteht das Professorengehalt aus dem festen Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 2 (3.890,03 Euro) oder W 3 (4.723,61 Euro) sowie aus Leistungsbezügen, die weitgehend individuell bestimmt werden können. Leistungsbezüge können im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, für besondere Leistungen in Forschung, Kunst, Lehre und Weiterbildung sowie für die Übernahme von Funktionen in der Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung gezahlt werden.
Die leistungsbezogene Bezahlung, die für alle künftig neu einzustellenden Professoren gelten wird, wird sich in den kommenden Jahren durchsetzen: Bis zum Jahr 2010 wird in Hamburg rund die Hälfte aller Professorenstellen neu besetzt. Ein Wechsel in die neue Besoldungsstruktur ist auch für die vorhandenen Hochschullehrer möglich. Für Professoren, die sich gegen diesen Wechsel in die leistungsorientierte Besoldung entscheiden, bleibt alles beim Alten. Das Gesamtbudget für die Professorenbesoldung ändert sich durch die Reform nicht.
Der Gesetzentwurf, den der Senat heute beschlossen und an die Bürgerschaft übermittelt hat, soll das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung des Bundes vom 16. Februar 2002 in Landesrecht umsetzen.



Infos: Entwurf eines Hamburgischen Reformgesetzes zur Professorenbesoldung

Rückfragen an:

Behörde für Wissenschaft und Gesundheit
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sabine Neumann
Tel: 040-42863 -2322
Fax: 040-42863 -3722
E-Mail: sabine.neumann@bwg.hamburg.de

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