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Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen

siehe auch pdf-datei unter attach genderbasis- swiki: leitlinien-drucksache-pdf

1
Präambel
A.
Hochschulreform in Hamburg – bisheriges Verfahren
1. Ausgangslage
2. Ziele der Hamburger Hochschulreform
3. Empfehlungen der Expertenkommission
zur Strukturreform für Hamburgs Hochschulen
3.1 Studium und Lehre neu strukturieren
3.2 Forschung und Transfer verbessern
3.3 Hamburger Hochschulen neu organisieren
3.4 Absolventenzahlen steigern, Studienanfängerzahlen
in bestimmten Fächern senken, Studienangebot
umschichten
3.5 Hochschulfinanzierung umstellen
B.
Stellungnahmen der Hochschulen
und Bewertung des Senats
4. Stellungnahmen der Hochschulen
4.1 Universität Hamburg
4.2 Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)
4.3 Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH)
4.4 HWP – Hamburger Universität für Wirtschaft
und Politik (HWP)
4.5 Hochschule für bildende Künste (HfbK)
4.6 Hochschule für Musik und Theater (HfMT)
5. Bewertung des Kommissionsberichts
und der Stellungnahmen der Hochschulen
5.1 Bewertung des Kommissionsberichts
5.2 Zusammenfassende Bewertung der Stellungnahmen der
Hochschulen
C.
Leitlinien für die Entwicklung
der Hamburger Hochschulen
6. Studium und Lehre
6.1 Studienerfolg steigern
6.2 Bachelor-Master-Studiensystem einführen
6.3 Betreuungsintensität verbessern
6.4 Auswahlrecht der Hochschulen nutzen
7. Forschung und Transfer
8. Neuorganisation der Hamburger Hochschulen;
Sektionsbildung
8.1 Allgemeine Grundsätze
8.2 Struktur der Sektionen
8.3 Einrichtungsverfahren
8.4 Sektionsbildung
9. Einzelentscheidung
9.1 Sektion im Bereich Wirtschaftsund
Sozialwissenschaften
9.2 Sektion Bauen
9.3 Sektion Gestaltung, Medien und Information;
Sektion Kunst
9.4 Lehrerbildung
9.5 Theaterakademie, Musikwissenschaft,
Zentrum für Medienkommunikation, Film
10. Quantitative Vorgaben, Schwerpunkte
10.1 Zukünftige Studienkapazitäten
10.2. Erläuterung der Berechnungsgrundlagen
11. Förderung von Frauen in Lehre und Forschung
12. Kooperation in Norddeutschland
D.
Verfahrensvorgaben
13. Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Haushaltsverfahren
13.1 Ziel- und Leistungsvereinbarungen
13.2 Haushaltsverfahren
Petitum
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 17/2914
17.Wahlperiode 17. 06. 03
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen
Gliederung
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
2
Drucksache 17/2914
Präambel
Die zukünftige Entwicklung Hamburgs wird in besonderem
Maße von der Nutzung des geistigen Potenzials in der
Stadt abhängen. Die Hamburger Hochschulen sollen daher in
Zukunft ihre Chancen verstärkt nutzen können, wichtige
Impulse für neue Entwicklungen in Wissenschaft, Gesellschaft,
Kultur und Wirtschaft zu geben.
Die Hamburger Hochschulen sind zentraler Bestandteil der
Metropolstrategie „Metropole Hamburg – Wachsende Stadt“,
mit der Hamburg sein qualifiziertes Wachstum auf sechs Kompetenzcluster
fokussieren will. Für diese Zukunftsaufgaben
können die Hamburger Hochschulen wichtige Leistungsträger
und zugleich Infrastrukturfaktor sein und durch die Generierung
und Vermittlung von neuem Wissen zum Erfolg der
Metropolstrategie beitragen.
Hamburgs Zukunft wird damit auch entscheidend davon
abhängen, ob sich die Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen
im nationalen und internationalen
Wettbewerb erfolgreich positionieren und neues Wissen, innovative
Ideen und Erkenntnisse hervorbringen können.
A.
Hochschulreform in Hamburg – bisheriges Verfahren
1. Ausgangslage
Die bildungspolitischen Rahmenbedingungen für Lehre
und Forschung haben sich seit der letzten großen Hochschulreform
in Deutschland vor mehr als 30 Jahren grundlegend
verändert, ohne dass sich das deutsche Hochschulsystem
hinreichend weiterentwickelt hat. Zu lange
Studienzeiten und das Fehlen international kompatibler
Hochschulabschlüsse schwächen die Chancen unserer
Studierenden im internationalen Wettbewerb. Hohe
Abbrecherquoten machen darüber hinaus deutlich, dass
die Erwartungen der Studierenden an die Hochschulen oft
nicht mehr erfüllt werden. Die Forschung an den Hochschulen
leidet heute oft unter mangelnder Interdisziplinarität,
fehlender Schwerpunktsetzung und der Behinderung
innovativer Forschungsvorhaben durch oftmals sehr
kleinteilige Organisationsstrukturen.
Auch die Hamburger Hochschulen stehen vor der Herausforderung,
sich im Wettbewerb national und international
zu behaupten, und müssen dazu hervorragende Studienund
Forschungsbedingungen bieten.
Heute können die Hamburger Hochschulen diese an sie
gestellten Ansprüche jedoch noch nicht erfüllen. Sie sind –
insbesondere die Universität Hamburg – im norddeutschen
Vergleich schlecht ausgestattet. Die besondere
Personalsituation der Universität Hamburg mit einem signifikant
hohen Anteil an C2-Professuren stellt zudem nach
wie vor ein erhebliches Strukturproblem dar. Die Einsparverpflichtungen
von ca. 15 Prozent in den Jahren 1994 bis
2001 sind von den Hochschulen erbracht worden, ohne
gleichzeitig strukturell notwendige Veränderungen, auch
hochschulübergreifend, einzuleiten. Vielmehr wurde von
den Hochschulen erwartet, ihr Leistungsangebot im
Wesentlichen aufrecht zu erhalten. Dies hat zu einer
schlechteren Betreuung der Studierenden, einer niedrigeren
Studienerfolgsquote und einer gesunkenen Qualität
geführt. Für diese Entwicklung tragen der Staat und die
Hochschulen gemeinsam die Verantwortung. Den Hamburger
Hochschulen fehlt es außerdem – trotz Spitzenleistungen
in einigen Bereichen – an einem unverwechselbaren,
eigenständigen Profil und an Innovationskraft, um
auch als Motor der zukünftigen Metropolentwicklung
wahrgenommen zu werden.
Diese schwierige Ausgangslage fordert eine hochschulübergreifende
Strukturreform, die die vorhandenen
Ressourcen qualitativ und quantitativ durch Schwerpunktsetzungen
optimal ausschöpft und zu einer angemessenen
Finanzierung der Hochschulen führt.
2. Ziele der Hamburger Hochschulreform
Die Hamburger Wissenschaftspolitik zielt darauf ab,
durch landespolitische Veränderungen und begleitende
bundespolitische Initiativen ein auf Wettbewerb und
Autonomie gegründetes Hochschulsystem zu errichten.
Dieses Ziel wird von den Hamburger Hochschulen
grundsätzlich unterstützt. Die vorhandenen Strukturen
sind heute jedoch noch nicht geeignet, um die Chancen
von zusätzlichem Wettbewerb und Autonomie optimal zu
nutzen. Gemeinsam mit den Hochschulleitungen wurde
daher das Ziel formuliert, durch eine Strukturreform das
Hamburger Hochschulsystem neu zu ordnen und so die
Voraussetzungen für ein selbstregulierendes wettbewerbliches
Hochschulsystem zu schaffen.
Einer im Sommer 2002 vom Senator für Wissenschaft und
Forschung eingesetzten Expertenkommission unter der
Leitung von Dr. Klaus von Dohnanyi wurde der Auftrag
erteilt, hochschulübergreifende Empfehlungen für eine
solche Strukturreform, insbesondere zu Aufgaben, Kapazitäten,
Organisation und Finanzbedarf des Hamburger
Hochschulwesens abzugeben. Sie sollte sich dabei auch am
gesellschaftlichen Bedarf und Anspruch an die Hochschulen
orientieren und zu den Themen Schwerpunktbildung,
Innovationssteigerung und Behebung der Unterfinanzierung
Vorschläge entwickeln. Eine wesentliche Prämisse
des Auftrages an die Expertenkommission war die finanzielle
Quantifizierbarkeit jeder Kommissionsempfehlung:
Die Kosten jeder Empfehlung mussten kalkuliert werden,
um die Einhaltung des in den Haushaltsbeschlüssen 2003
für die Jahre 2003–2005 beschlossenen und durch den
Zukunftspakt zwischen Finanzbehörde, Behörde für
Wissenschaft und Forschung und den Hochschulen abgesicherten
Budgets zu garantieren.
3. Empfehlungen der Expertenkommission
zur Strukturreform für Hamburgs Hochschulen
Im Januar 2003 hat die Expertenkommission ihre Empfehlungen
zur Strukturreform der Hamburger Hochschulen
vorgelegt. Als wichtigste Ziele nennt die Kommission die
Reduzierung der Studienabbrecherzahlen, die Steigerung
der Absolventenzahlen, eine Verbesserung der Qualität in
Forschung und Lehre durch Schwerpunktsetzungen, die
Schaffung flexibler sowie entscheidungs- und innovationsfreudiger
Organisationsstrukturen, eine größere Internationalisierung
und eine Behebung der Unterfinanzierung.
Die von der Kommission empfohlenen Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele lassen sich in folgende Kernpunkte
zusammenfassen:
3.1 Studium und Lehre neu strukturieren
Die Kommission empfiehlt die Einführung eines
flächendeckenden konsekutiven Bachelor-Master-Studiensystems
zur stärkeren Berufsorientierung und größeren
internationalen Kompatibilität der Studienabschlüsse
sowie Verkürzung der tatsächlichen Studienzeiten. Der
Bachelor soll als Regelabschluss eingeführt werden und
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
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breitere fachwissenschaftliche und methodische Grundlagen
vermitteln. Die auf dem Bachelor-Studium aufbauenden
Master-Studiengänge sollen der fachspezifischen,
beruflich-weiterqualifizierenden oder wissenschaftlichen
Vertiefung dienen. Auch vor Aufnahme eines Master-
Studiums sollen Studienmotivation, Fähigkeiten und
Leistungen überprüft werden. Die Kommission hält es für
sinnvoll, dass im Durchschnitt über alle Fächer an den
Universitäten etwa 50 Prozent, an Fachhochschulen etwa
25 Prozent ein Master-Studium aufnehmen.
Mit dieser Empfehlung folgt die Kommission dem 1998 in
Bologna gefassten Beschluss von 32 europäischen Wissenschaftsministern,
bis zum Jahr 2010 einen europäischen
Hochschulraum zu schaffen, der die internationale Mobilität
der Studierenden durch vergleichbare Studiensysteme
und die internationale Anerkennung der
Abschlüsse fördert.
Notwendige Folge dieser von der Kommission vorgeschlagenen
Studienreform ist die Erhöhung der Betreuungsintensität
im Bachelor-Studium gegenüber dem heutigen
Magister- und Diplom-Studiengang. Dazu ist nach
Ansicht der Kommission zumindest an den Universitäten
in den Fächern mit niedriger Betreuungsintensität eine
Erhöhung der Betreuungsintensität um durchschnittlich
40 Prozent notwendig. Sie wird wesentlich aus Spielräumen
abzudecken sein, die durch die Reduzierung der
Studienanfängerzahlen und der Einführung des Bachelor-
Abschluss als Regelabschluss entstehen werden. Im
Übrigen soll sie je zur Hälfte durch zusätzliche finanzielle
Ressourcen, die aus anderen Bereichen umgeschichtet
werden, ermöglicht und durch eine Erhöhung der
Lehrleistungen des Lehrpersonals realisiert werden. Im
Bereich der Master-Studiengänge und bei den Studienangeboten
der Hochschule für angewandte Wissenschaften
(HAW) geht die Kommission von einer derzeit hinreichenden
und daher auch in Zukunft gleich bleibenden
Betreuungsintensität aus.
Die vorgeschlagene Studienreform ermöglicht nach
Ansicht der Kommission auch, die Internationalität an
den Hamburger Hochschulen deutlich zu steigern. Hierzu
sollte zusätzlich zum Bachelor-Master-Studiensystem
über Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgesichert werden,
dass die Hochschulen vermehrt englischsprachige
Lehrveranstaltungen anbieten und englischsprachige
Abschlussarbeiten ermöglichen, dass zunehmend von der
Möglichkeit internationaler Berufungen Gebrauch
gemacht wird und dass Kooperationen mit ausländischen
Hochschulen weiter verstärkt werden.
3.2 Forschung und Transfer verbessern
Die Kommission empfiehlt die Förderung der vorhandenen
Forschungsexzellenz an den Hamburger Hochschulen
durch eine deutlichere Schwerpunktsetzung auch unter
Einbeziehung der Kompetenzcluster des Leitbildes
„Metropole Hamburg – Wachsende Stadt“ . Sie hält eine
aktivere Förderung des Innovations- und Wissenstransfers
für notwendig und empfiehlt ferner, die Kooperation der
Hochschulen mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen
zu intensivieren.
3.3 Hamburger Hochschulen neu organisieren
Die Kommission empfiehlt die Neuorganisation der
Hamburger Hochschulen durch Zusammenlegung der
unterschiedlich großen, unselbstständigen Fachbereiche
in größere und selbstständigere Studien- und Forschungssektionen
(vergleichbar mit den angelsächsischen
„Schools“).
Diese Einheiten sollen sich von den heutigen Fachbereichen
insbesondere durch eine größere Eigenständigkeit
und eine deutliche Professionalisierung der Leitung unterscheiden.
Weiteres wichtiges Differenzierungsmerkmal
ist ein gemeinsames grundständiges Studienangebot
sowie ggf. eine Gliederung in Studiendekanate und – in
forschenden Bereichen – in Forschungsschwerpunkte
(Matrixorganisation) unter Auflösung der heutigen Institute.
Mit dieser Empfehlung zur Sektionsbildung will die
Kommission Doppelangebote reduzieren, eine Studienreform
unterstützen, Interdisziplinarität in Forschung
und Lehre fördern und zu einer größeren Identifikation
der Studierenden mit der Sektion beitragen.
Die Sektionen könnten sich nach Auffassung der Kommission
langfristig auch zu selbstständigen, mit hochschulähnlichen
Rechten ausgestatteten Lehr- und Forschungseinheiten
entwickeln.
3.4 Absolventenzahlen steigern, Studienanfängerzahlen
in bestimmten Fächern senken, Studienangebot
umschichten
Die Analyse des zukünftigen Akademikerbedarfs insbesondere
unter Einbeziehung des Ersatzbedarfes auf Grund
altersbedingten Ausscheidens, aber auch einer weiteren
Akademisierung der Beschäftigungsstruktur und eines
allgemeinen Beschäftigungswachstums hat ergeben, dass
der Bedarf an Hochschulabsolventen in Hamburg von
heute etwa 4000 Hochschulabsolventen bis zum Jahr 2012
um über 60 Prozent ansteigen wird. Während heute die
Hamburger Hochschulen noch die Region mit ausreichend
Absolventen versorgen können, werden sie dazu
nach Ansicht der Kommission bei gleich bleibenden
Absolventenzahlen in zehn Jahren nicht mehr in der Lage
sein.
Die Kommission empfiehlt daher, die Absolventenzahl
von heute etwa 6.000 auf etwa 6.700 im Jahr 2012 zu steigern.
Hierzu sollen vor allem das gestufte Bachelor-
Master-Studiensystem und die intensivierte Betreuung
der Studierenden beitragen. Eine weitere zentrale Maßnahme
zur Reduzierung der Studienabbrecherquoten und
zur Steigerung des Studienerfolges sieht die Kommission
in dem Recht der Hochschulen, sich ihre Studierenden zu
einem bestimmten Anteil selbst aussuchen zu dürfen. Die
von der Kultusministerkonferenz (KMK) bereits geschaffenen
Möglichkeiten sollten von den Hochschulen genutzt
werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine
Ausweitung der Auswahlverfahren sollten auf der politischen
Ebene weiter voran gebracht werden.
Weiter soll das Studienangebot zugunsten der Ingenieurwissenschaften,
der Naturwissenschaften, der Wirtschaftswissenschaften,
der Erziehungswissenschaften und der
Medizin umgeschichtet werden, da hier der Bedarf nach
der Prognose der Kommission am stärksten wachsen wird.
In den Rechtswissenschaften, den Geistes-, Kultur- und
Sprachwissenschaften, den Sozialwissenschaften und in
den Bereichen Kunst, Musik und Architektur wird hingegen
eine Senkung der Absolventen- und Studienanfängerzahlen
empfohlen. Die Kommission geht dabei von der
Notwendigkeit einer klaren Planungsvorgabe einerseits
und der regelmäßigen Überprüfung von Planzahlen andererseits
aus.
3.5 Hochschulfinanzierung umstellen
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
4
Drucksache 17/2914
Die Kommission empfiehlt die Umstellung der Hochschulfinanzierung.
Statt einer Finanzierung nach der
Anzahl der Studierenden oder der Studienplätze sollte
zukünftig eine leistungsorientierte Finanzierung nach der
Zahl der Absolventinnen und Absolventen bzw. Examenskandidatinnen
und -kandidaten erfolgen. Diese Umstrukturierung
gibt den Hochschulen nach Auffassung der
Kommission einen Anreiz, die Studienbedingungen zu
verbessern und so die Studienerfolgsquote zu erhöhen.
B.
Stellungnahmen der Hochschulen
und Bewertung des Senats
4. Stellungnahmen der Hochschulen
4.1 Stellungnahme der Universität Hamburg
In ihrer detaillierten Stellungnahme hebt die Universität
Hamburg hervor, dass sie an einer universitätsadäquaten
Umsetzung der Empfehlungen der Strukturkommission
aktiv und konstruktiv mitwirken will. Sie beabsichtige, die
Umsetzung in ein Zukunftsprogramm „Exzellenz und
Vielfalt“ für die Universität Hamburg überzuleiten.
Bemängelt wird an den Empfehlungen der Strukturkommission,
dass in der sehr kurzen für die Begutachtung zur
Verfügung gestellten Zeit die qualitative Beurteilung der
Leistungen und Erfolge sowie der bereits laufenden
Reformprozesse nicht hinreichend berücksichtigt und
gewürdigt worden sei. Sie kündigt an, im Rahmen ihres
Zukunftsprogramms eine qualitative Beurteilung aller
ihrer Fächer und Einrichtungen unter Beteiligung internationaler
Expertinnen und Experten durchzuführen.
Studium und Lehre
Die Universität Hamburg greift die Empfehlung der
Kommission zur Verbesserung der Studienbedingungen
mit dem Ziel der Erhöhung der Studienerfolgsquoten auf.
Sie begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere die
Möglichkeit, am Aufnahmeverfahren für Studierende
verstärkt mitwirken zu können.
Die Einführung des Bachelor-Master-Studiensystems und
die damit verbundenen gestuften Abschlüsse sieht die
Universität Hamburg als sinnvolle Ergänzung ihrer
traditionellen Studiengänge und Studienabschlüsse an. Sie
wolle diesen Reformprozess in Abstimmung mit anderen
Hochschulen und der Hochschulrektorenkonferenz
weiterführen. Im Übergang vom Bachelor- zum Master-
Studiengang dürfe der Zugang keinesfalls durch Quoten
reglementiert werden. Im Übrigen dürfe die Fächervielfalt
als Profilelement und Wettbewerbsvorteil der Universität
Hamburg nicht aufgegeben werden.
Die Universität Hamburg folgt der Analyse der Kommission,
dass eine Erhöhung der Betreuungsintensität in den
überlasteten Studienfächern erforderlich ist. Diese angestrebte
Verbesserung der Betreuung erfordere eine
Erhöhung der Curricularnormwerte. Die Universität
Hamburg begrüßt weiterhin die Möglichkeit, die Erfüllung
der Lehrverpflichtung im Rahmen einer neuen Personalstruktur
flexibel gestalten zu können. Die Schaffung
zusätzlicher Lehrkapazitäten sieht sie jedoch erst dann als
möglich an, wenn nach einer Änderung der Gesetzgebung
die Übernahme zusätzlicher Lehrverpflichtungen durch
finanzielle oder immaterielle Anreize anerkannt wird. Die
Rechtsprechung müsse eine verbesserte Betreuung zu
Lasten des Prinzips der maximalen Kapazitätsauslastung
auch anerkennen. Eine Neugestaltung der Personalstruktur
dürfe nicht zu einer Trennung von Lehr- und
Forschungsprofessuren führen.
Forschung und Transfer
Der weiteren Entwicklung der Exzellenz der Forschung
unter Berücksichtigung der Wirtschaftsschwerpunkte der
Stadt wird von der Universität Hamburg nachdrücklich
zugestimmt. Insbesondere im geisteswissenschaftlichen
Bereich gebe es jedoch zahlreiche Exzellenzbereiche, die
von der Kommission nicht genannt seien, die es aber
ebenfalls im Hinblick auf die Entwicklung der Stadt weiter
zu stärken und zu fördern gelte.
Organisation
Die Vorschläge der Kommission zur Gründung von
Sektionen (die Universität Hamburg schlägt als Namen
„Fakultäten“ vor) werden von der Universität Hamburg
unterstützt. Die Fakultäten sollten effiziente Vorstände
und professionelle Leitungsstrukturen und innerhalb der
Universität Hamburg eine weitgehende Teilautonomie
erhalten. Eine Herauslösung von Fächergruppen – z.B. der
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften – aus dem Gesamtverbund
der Universität Hamburg wird jedoch abgelehnt.
Zu den vorgeschlagenen Fakultäten äußert die Universität
Hamburg, sie werde sich an dem Prozess der Neuordnung
der Fächergruppen Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften
unter Einbeziehung der Studienangebote
der HWP – Hamburger Universität für Wirtschaft und
Politik (HWP) ergebnisoffen und konstruktiv beteiligen.
Die Einrichtung einer Fakultät für Geistes-, Kultur- und
Sprachwissenschaften wird für zweckmäßig erachtet, allerdings
wird mit Nachdruck einer Verringerung der Fächerund
Studienangebote widersprochen. In den Vorschlägen
zur Errichtung von Fakultäten für Rechtswissenschaften
und Naturwissenschaften sieht sich die Universität Hamburg
in ihrer bisherigen Entwicklungsplanung bestätigt.
Die Einrichtung einer Fakultät/Sektion Medien an einer
anderen Hochschule dürfe nicht zu einem Abzug der
medien- und kommunikationswissenschaftlichen Studiengänge
der Universität Hamburg führen. Die „Theaterakademie“
als Zusammenschluss der Regiestudiengänge
der Hamburger Hochschulen solle eine gemeinsame
Einrichtung aller Hamburger Hochschulen werden. In
den Vorschlägen der Kommission zur Organisation der
Lehrerbildung kann die Universität Hamburg derzeit
zwar keine Vorteile gegenüber den bisherigen Strukturen
erkennen, werde sich aber konstruktiv an den weiteren
Entwicklungen beteiligen. Bei den Berufsschullehrern
hält sie in den beruflichen Fächern die Ausbildung an der
Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) und
der Universität Hamburg für zweckmäßig.
Quantitative Vorgaben
Kritik äußert die Universität Hamburg an den von der
Kommission entwickelten quantitativen Vorgaben. Dies
betrifft vor allem die Ermittlung der Absolventenbedarfe
für den Standort Hamburg und die daraus abgeleiteten
Vorschläge zu den zukünftigen Studienplatzkapazitäten
der einzelnen Fachgebiete.
Die von der Kommission empfohlene Verringerung des
Fächer- und Studienangebots in den Geistes-, Kultur- und
Sozialwissenschaften lehnt die Universität Hamburg ab.
Die Sprach- und Kulturwissenschaften seien Grundlage
zahlreicher und weltweiter wirtschaftlicher, wissenschaftlicher
und kultureller Kooperationen und erfüllten damit
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
5
eine zentrale Aufgabe bei der Förderung internationaler
Verständigung und Zusammenarbeit.
Die von der Strukturkommission für die Medizin geforderte
Zahl von 450 Absolventen p.a. (inkl. Zahnmedizin)
ist nach Auffassung der Universität Hamburg auf Dauer
nicht erreichbar. 375 Absolventen (300 Humanmedizin,
75 Zahnmedizin) seien das maximal Leistbare, weil zum
einen der mit der neuen Approbationsordnung verbundene
praxisnahe Unterricht in kleineren Gruppen die
Kapazitäten erheblich stärker beanspruchen wird als bisher.
Zum anderen werde auch der Zugang zum Patienten
in der Lehre durch das neue Vergütungssystem nach Fallpauschalen,
verkürzte Liegezeiten, die erwartete Bettenreduzierung
und die Zunahme schwerstkranker Patienten
erschwert.
Kooperation in Norddeutschland
Die Universität Hamburg wird die Kooperationsangebote
im norddeutschen Raum, insbesondere in Verhandlungen
mit der Universität Kiel, aufgreifen.
4.2 Stellungnahme der Hochschule
für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Die HAW sieht sich in zahlreichen Empfehlungen der
Strukturkommission in ihrer bisherigen Entwicklung und
Planung bestätigt. Sie begrüßt vor allem, dass ihr praxisnahes
Profil von der Kommission als Richtung weisend für
die künftige Hochschulausbildung anerkannt wird, da so
die traditionellen Hochschultypen überwunden werden
könnten (insbesondere auch durch die Gleichwertigkeit
der Bachelor- und Master-Abschlüsse). Sie erklärt sich
bereit, mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen zu einem
solchen Veränderungsprozess aktiv beizutragen. Die HAW
bemängelt jedoch, dass von der Kommission aus dem aus
ihrer Sicht „gleichwertigen Bildungsauftrag“ der verschiedenen
Hochschultypen nicht immer die notwendigen
Konsequenzen gezogen würden.
Studium und Lehre
Die HAW begrüßt den Vorschlag der Kommission, in
Hamburg das Bachelor-Master-Studiensystem flächendeckend
einzuführen und sieht sich durch diese Empfehlung
in ihren eigenen Anstrengungen bestätigt. Das
Studiensystem müsste dabei allerdings so flexibel ausgestaltet
werden, dass auch Praxisphasen eingebaut werden
können. Nicht akzeptiert wird von der HAW die von der
Kommission vorgeschlagene Übergangsquote vom Bachelor-
zum Master-Studiengang in Höhe von 25 Prozent. Die
HAW könne nicht nachvollziehen, warum hier eine andere
Empfehlung ausgesprochen werde als für die Universität
Hamburg, bei der die Kommission von einer Übergangsquote
von maximal 50 Prozent ausgeht. Durch diese
Unterscheidung werde die prinzipielle Gleichwertigkeit
der Fachhochschul- und der Universitätsabschlüsse konterkariert.
Die Empfehlung der Kommission, in den neu zu bildenden
Sektionen ein gemeinsames Grundstudium durchzuführen,
wird von HAW kritisch beurteilt. Innerhalb
bestimmter Aufgabenfelder sei ein gemeinsames Grundstudium
völlig ausgeschlossen; auch müsse sichergestellt
werden, dass im Grundstudium ein Bezug zum eigentlichen
Studienfach hergestellt wird und die Spezialisierungsphase
lang genug ist, um eine Berufsqualifizierung
zu erreichen.
Die Empfehlung der Kommission, die Gewerbelehrerausbildung
von der TUHH und die Ausbildung für den
allgemeinen Verwaltungsdienst und Steuerdienst von der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) an die
HAW zu verlagern, wird als sinnvolle Ergänzung ihres
Fächerspektrums unterstützt.
Organisation
Die HAW spricht sich für den Erhalt der Hochschule aus
und wendet sich gegen die vollständige Verselbstständigung
von einzelnen Bereichen. Die Bildung größerer Einheiten
innerhalb der HAW wird aus organisatorischen
Gründen befürwortet (Budget, Personalhoheit). Sie sollten
allerdings mit dem Begriff „Fakultäten“ und nicht als
„Schools“ bezeichnet werden. Die bestehende Zusammenarbeit
innerhalb des gesamten Fächerspektrums müsse
aber auch bei dieser Neugliederung gewährleistet werden.
Aus der Sicht der HAW sollen vier oder fünf Fakultäten
gebildet werden, je nachdem, ob der Fachbereich Gestaltung
an die HfbK verlagert werden soll oder nicht. Die
HAW würde eine solche Entscheidung zwar bedauern, ihr
aber im Interesse der Realisierung des Gesamtkonzepts
nicht entgegenstehen.
Die neu zu bildenden Fakultäten sollen in ihrer inhaltlichen
Zusammensetzung etwa den von der Kommission
vorgeschlagen Fakultäten entsprechen, aber wie folgt
bezeichnet werden:
– Fakultät Technik und Wirtschaft
– Fakultät Elektrotechnik, Information und Medien
– Fakultät Lebens- und Sozialwissenschaften
– Fakultät Bauen
– eventuell eine Fakultät Gestaltung
Quantitative Vorgabe
Für die HAW ist fraglich, ob zuverlässige Prognosen des
fachspezifischen Absolventenbedarfs über einen Zeitraum
von zehn Jahren möglich sind. Steuerungsmechanismen,
die die Studienplatznachfrage in keiner Weise berücksichtigen,
würden die Konkurrenzfähigkeit der Hochschule
deutlich einschränken und einen unzulässigen Eingriff in
die Hochschulautonomie darstellen.
4.3 Stellungnahme der Technischen Universität
Hamburg-Harburg
Die TUHH sieht sich durch die Empfehlungen der Kommission
in ihrer Entwicklung in den letzten Jahren
bestätigt. Viele der von der Kommission vorgeschlagenen
Maßnahmen wurden von der TUHH bereits umgesetzt
oder erste Schritte in diese Richtung getan.
Studium und Lehre
Dem Ausbau des konsekutiven Bachelor-Master-Studiensystems
steht die TUHH aufgeschlossen gegenüber und
verweist auf ihre bereits eingerichteten Studiengänge.
Allerdings würde den angebotenen Diplom-Studiengängen
in den Ingenieurwissenschaften auch weiterhin eine
hohe Bedeutung zukommen. Die TUHH will daher in
Abstimmung mit anderen deutschen Technischen Universitäten
und Hochschulen die universitäre Ingenieursausbildung
weiterentwickeln, um eine größtmögliche Harmonisierung
zwischen allen technischen Universitäten zu
erreichen. So soll ein Hamburger Alleingang verhindert
werden.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
6
Drucksache 17/2914
Dem Vorschlag der Kommission, die Gewerbelehrerausbildung
an die HAW zu verlagern, wird von der TUHH
widersprochen. Die TUHH plant, ihr Logistikangebot
auszubauen.
Forschung und Transfer
Die TUHH sieht im Bereich Forschung und Transfer die
Empfehlungen der Kommission realisiert. Die Kompetenzcluster
des Leitbildes „Metropole Hamburg – Wachsende
Stadt“ seien im Aufgabenspektrum der TUHH
enthalten, der Technologietransfer gehöre zum Selbstverständnis
der Hochschule.
Quantitative Vorgaben
Der Argumentation der Kommission zum Abbau der
Studienanfängerplätze bei den Bauingenieuren um 25 Prozent
kann die TUHH nicht folgen. Das Profil des erfolgreichen
und zukunftsträchtigen Studiengangs würde
erheblich geschwächt werden.
4.4 Stellungnahme der HWP – Hamburger Universität
für Wirtschaft und Politik
Die HWP begrüßt, dass die Empfehlung der Strukturkommission
die HWP und ihre Gestaltungsprinzipien im
Wesentlichen abbildet und zahlreiche Maßnahmen für die
Hamburger Hochschulen vorschlägt, die in der HWP
bereits umgesetzt sind. Dies betreffe die Bachelor Master-
Studienstruktur, die Empfehlungen zur Verbesserung des
Studiums (Betreuung, Studienerfolg, Hochschulzugang
ohne Abitur, Interdisziplinarität und Internationalität),
die Steuerung der Hochschulen und die Profilbildung. Die
HWP spricht sich allerdings grundsätzlich für den Erhalt
als eigenständige Hochschule aus. In dem Falle, dass eine
Zusammenführung politisch entschieden würde, würde
sich die HWP aber an der Ausarbeitung eines präzisen
Integrationskonzeptes, in welchem die Entwicklungsinteressen
aller Partner gleichberechtigt Berücksichtigung
finden, konstruktiv beteiligen.
Studium und Lehre
Die HWP sieht sich in ihrer bisherigen Studienstruktur
durch die Kommission bestätigt, befürchtet aber bei einer
Verlagerung der rechtswissenschaftlichen Professuren in
die Sektion Rechtswissenschaften einen empfindlichen
Verlust an notwendiger Interdisziplinarität des Studiums.
Anders als von der Kommission empfohlen, sollte bei Auflösung
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung der
Studiengang „Allgemeine Verwaltung“ bei der HWP angesiedelt
werden. Bei einer Fusion der wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Studienangebote der HWP und
der Universität Hamburg hält es die HWP aufgrund der
derzeit vorhandenen unterschiedlichen Studienprofile für
geboten, verschiedene Bachelor-Studiengänge nebeneinander
zuzulassen. Bei einem Prozess sich nebeneinander
entwickelnder unterschiedlicher Bachelor-Studiengänge
wäre dem derzeitigen Profil der HWP am besten Rechnung
getragen.
Organisation
Die HWP befürchtet, dass bei der von der Kommission
empfohlenen Zusammenführung der wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Angebote der HWP und der Universität
Hamburg das besondere Profil der HWP verloren
gehen könnte. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass die
HWP den Prozess der Zusammenführung von Anfang bis
Ende als eigenständige Hochschule betreiben könne.
Außerdem wird ein ausreichend langer Verhandlungszeitraum
unter der Leitung eines sachkundigen Moderators,
in dem beide Partner gleichberechtigt die Ausgestaltung
der Strukturmerkmale, Meilensteine und Zeitpunkt der
Zusammenführung aushandeln, für unabdingbar gehalten.
Quantitative Vorgaben/Schwerpunktsetzungen
Ein Abbau von Studienplatzkapazitäten wird von der
HWP u. a. auch wegen der problematischen Bedarfsermittlung
abgelehnt. Der Übergang vom Bachelor- zum Master-
Studiengang dürfe nicht quotiert werden, sondern sollte
nachfrageorientiert erfolgen.
4.5 Stellungnahme der Hochschule für bildende Künste
(HfbK)
In ihrer Stellungnahme hebt die HfbK hervor, dass sie
zwar mit den Zielsetzungen der Kommission zur Behebung
der Defizite im Hamburger Hochschulbereich einverstanden
sei, aber die speziell auf die HfbK bezogenen
Umsetzungsempfehlungen ablehnen müsse. Als Entwicklungsperspektive
wird vorgeschlagen, die HfbK zu einer
Universität der bildenden Künste zu entwickeln, auf deren
Plattform sich weitestgehend autonom eine Kunstakademie,
eine Design- und Medienakademie sowie eine
mit der HAW gemeinsam getragene Bauakademie gründen.
Der Weg dahin solle in einer vom Centrum für
Hochschulentwicklung (CHE) gesteuerten Expertenkommission
unter Beteiligung der Hamburger Kunst- und
Kulturszene gefunden werden.
Studium und Lehre
Das Bachelor-Master-Studiensystem wird lediglich für
den Studiengang Architektur befürwortet und für den
Studiengang Design und Medien als möglich erachtet. Für
die übrigen künstlerischen Studiengänge wird die Einführung
des Bachelor-Master-Studiensystem in Übereinstimmung
mit dem Beschluss der Kunsthochschulrektorenkonferenz
jedoch abgelehnt, da sie mit den Ausbildungszielen,
einer individuellen künstlerischen
Persönlichkeitsqualifizierung, nicht vereinbar sei. Einer
Verlagerung der Architektur an die HAW wird wegen ihrer
Verankerung in den künstlerischen Disziplinen widersprochen.
Eine Zusammenlegung mit dem Fachbereich
Gestaltung der HAW wird grundsätzlich begrüßt, allerdings
nur unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen
Lehrmethoden, Lehrinhalte sowie Standorte gesichert
bleiben.
Quantitative Vorgaben
Die Vorschläge zur Reduktion der Studienplatzkapazitäten
werden als nicht nachvollziehbar abgelehnt.
In einer zweiten Diskussionsrunde mit dem Wissenschaftssenator
und nach dessen Bekanntgabe der Überlegung,
den Fachbereich Gestaltung der HAW zum Kern
einer neuen Sektion Medien der HAW auf dem Campus
Finkenau zu machen, hat die HfbK erklärt, sie sei – abweichend
von ihrer bisherigen Stellungnahme – bereit, den
Fachbereich Gestaltung der HAW in ihre neue Matrixorganisation
zu integrieren.
4.6 Stellungnahme der Hochschule für Musik und Theater
Hamburg (HfMT)
Die HfMT hat sich in einer umfangreichen Stellungnahme
zu den sie betreffenden Empfehlungen geäußert. Sie
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
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bestreitet insbesondere den Hinweis im Gutachten, sie
weise im Vergleich mit den anderen norddeutschen
Musikhochschulen eine Überfinanzierung von 1,7 Mio.
Euro auf, was vorschnell das Verständnis von Verschwendung
assoziiere. Die im Vergleich zu anderen Musikhochschulen
höheren Kosten ergäben sich aus dem Einsatz von
bisher politisch gewollten nebenberuflichen Professoren
an Stelle von Beschäftigungsverhältnissen durch Lehraufträge.
Die HfMT erklärt sich in ihrer Stellungnahme
jedoch bereit, einen Beitrag zur Strukturreform durch
Maßnahmen der Kostenreduzierung, z.B. Senkung der
Personalkosten durch vermehrten Einsatz von Lehrbeauftragten,
zu leisten.
Studium und Lehre
Die Einführung von Bachelor- und Master-Abschlüssen
unterstützt die HfMT, allerdings nur unter den Voraussetzungen,
die die Rektorenkonferenz in einer Sondertagung
im April 2002 gefasst hat. Eine Verlagerung der Musikwissenschaften
aus der Universität Hamburg in die HfMT
und Verschmelzung mit den musikwissenschaftlichen
Kompetenzen der HfMT wird aus inhaltlichen (Unterschiede
in Ziel, Inhalt und Methoden), finanziellen und
räumlichen Gründen abgelehnt. Bezüglich der von der
Kommission empfohlenen Reduzierung der Studienanfängerzahlen
um ein Drittel weist die HfMT darauf hin,
dass damit vor allem bei den Orchesterinstrumenten die
notwendige Mindestanzahl für ein spielfähiges Hochschulorchester
unterschritten werden könnte. Auch im
Bereich des Schauspiels könnten die Studienanfängerzahlen
zur Erhaltung der Spielfähigkeit bei Studio- und
Diplomaufführungen nicht weiter reduziert werden.
Organisation
Die Bildung einer Theaterakademie unter dem Dach der
HfMT wird zur weiteren Qualitätssteigerung der beteiligten
Studiengänge und zur überregionalen Profilierung der
Hamburger Theaterausbildung begrüßt und als notwendig
bezeichnet. Langfristig müsse für die Theaterakademie ein
passendes Gebäude gefunden werden.
Kooperation in Norddeutschland
Die HfMT hat die Kooperationsempfehlungen der Kommission
aufgegriffen und in Gesprächen der Rektorate der
norddeutschen Musik- und Theaterhochschulen konkrete
Zusammenarbeitsideen entwickelt. Eine Intensivierung
der Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Lübeck
erfolgt im Bereich der evangelischen Kirchenmusik.
5. Bewertung des Kommissionsberichts
und der Stellungnahmen der Hochschulen
5.1 Bewertung des Kommissionsberichts
Aus Sicht des Senats hat die Kommission umfassende und
wegweisende, aber auch politisch herausfordernde Empfehlungen
aufgestellt. Dieses wird auch durch die überwiegend
positive Bewertung der Empfehlungen in der regionalen
und überregionalen öffentlichen Diskussion
bestätigt. Der vorgelegte Bericht zur Strukturreform für
Hamburgs Hochschulen zeigt ein Gesamtkonzept auf, das
geeignet ist, den Hochschulstandort Hamburg national
und international wettbewerbsfähig zu machen und ihn
wieder mit an die Spitze der deutschen Hochschulen zu
bringen. Von dieser Reform werden sowohl die Metropole
Hamburg als auch die Studierenden, Lehrenden und
Forschenden profitieren.
Der Senat begrüßt, dass die Kommission Empfehlungen
abgegeben hat, die den Rahmen der Hochschulbudgets
einhalten und die bestehende Unterfinanzierung abbauen,
und dass die Kommission die vom Senat zugesicherte Planungssicherheit
für die Hochschulen bis Ende des Jahres
2005 als einen entscheidenden und notwendigen Beitrag
zum Erfolg der Strukturreform bewertet. Für den Erfolg
der Reform wird es aus Sicht des Senats darauf ankommen,
nicht nur einzelne Elemente der Empfehlungen umzusetzen,
sondern dem systematischen Ansatz der Kommission
folgend die Hochschulen Hamburgs und ihre Angebote
neu zu strukturieren. Dies vorausgesetzt erscheinen
Investitionen in den Hochschulbereich auch für die ganze
Stadt als sinnvolle Zukunftsinvestitionen.
5.2 Zusammenfassende Bewertung der Stellungnahmen der
Hochschulen
Allgemeines
Die Stellungnahmen der Hochschulen machen insgesamt
deutlich, dass die Hochschulen die wesentlichen Ziele der
empfohlenen Strukturreform – die Reduzierung der hohen
Studienabbrecherzahlen, die Steigerung der Studienerfolgsquote,
die Verbesserung der Betreuungsintensitäten
und die Orientierung der Hochschulfinanzierung an
Absolventenzahlen – grundsätzlich unterstützen. Dieses
ist zu begrüßen und bildet eine gute Basis für die anstehenden
Herausforderungen bei der Reform des Hamburger
Hochschulsystems. Die Stellungnahmen lassen weiterhin
eine weitgehende Übereinstimmung mit den von der
Kommission herausgearbeiteten Struktur- und Entwicklungsdefiziten
der Hochschulen erkennen. Hieraus folgt
die Bereitschaft der Hochschulen, die Empfehlungen der
Kommission konstruktiv aufzunehmen und im ergebnisoffenen
Diskurs auch hochschuladäquat umzusetzen. Dies
betrifft insbesondere die organisatorischen Vorschläge zur
Neugliederung (Bildung von Sektionen/Fakultäten) und
zur besseren Steuerung der Einrichtungen, die Maßnahmen
zur Verbesserung des Studienerfolgs, und die
Förderung von Exzellenz der Forschung durch Schwerpunktsetzung
und weitere Profilierung.
Soweit diese Bereitschaft allerdings an zusätzliche Finanzmittel
geknüpft wird, verkennen einzelne Hochschulen
den Kern der in sich finanzneutralen Empfehlungen der
Kommission und verschließen sich der Wahrnehmung,
dass sich die finanzpolitischen Rahmenbedingungen teils
dramatisch verändert haben. Dies zwingt die öffentliche
Hand generell zu teilweise schwierigen Prioritätensetzungen
und zur Umstrukturierung öffentlich finanzierter
Angebote. In der Konkurrenz bisher steuerfinanzierter
Aufgaben um öffentliche Mittel werden die Hochschulen
umso besser abschneiden, je mehr sie sich den gesellschaftlichen
Anforderungen stellen. Zugleich können und müssen
sie sich insbesondere im Bereich der Weiterbildung
Angebotsfelder erschließen, die von den Nachfragern über
Gebühren finanziert werden.
Lehre und neue Studienstrukturen
Die Hamburger Hochschulen erkennen an, dass die
Einführung des Bachelor-Master-Studiensystems zur
Internationalisierung der deutschen Hochschulabschlüsse
beiträgt und sie begrüßen die mit der Einführung verbundene
Chance zur Reform der Studieninhalte im Hinblick
auf eine Verbesserung der Betreuungsrelationen und einer
früheren Berufsqualifizierung.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
8
Drucksache 17/2914
Die teils geäußerte Befürchtung, dass Hamburg im bundesweiten
Alleingang diese neue Studienstruktur einführt,
ist mit Blick auf den Konsens zwischen allen deutschen
Bundesländern grundlos. Die Befürchtung insbesondere
der Universität Hamburg, dass vor allem im Bachelor-Studium
das Ausbildungsniveau sinken könnte, beachtet
nicht, dass mit dem Bachelor eine andersartige Qualifikation
als bisher vermittelt werden soll, die gerade nicht nur
den hohen wissenschaftlichen Ansprüchen der Universität
Hamburg, sondern auch denen der Studierenden und des
Arbeitsmarktes entsprechen sollen. Die insbesondere von
der Universität Hamburg geforderte Möglichkeit, Magister-
und Diplom-Abschlüsse neben den neuen Abschlüssen
parallel anbieten zu können, bringt die Gefahr mit
sich, die mit der Einführung der Bachelor- und Master-
Abschlüsse verbundenen Chance einer inhaltlichen
Studienreform und einer grundlegenden Überarbeitung
der Studiencurricula nicht wirklich zu nutzen. Eine langfristige
Parallelität der verschiedenen Studiensysteme
würde die zur Verfügung stehenden Kapazitäten sehr stark
beanspruchen und die empfohlene Erhöhung der Betreuungintensitäten
insbesondere im Bachelor-Studium verhindern.
Damit werden seitens der Universität Hamburg
Positionen fortgeschrieben, die die bisherigen Bemühungen
um Studienzeitverkürzung und auch um mehr Berufsorientierung
grundständiger Studienangebote haben
scheitern lassen.
Vor dem Hintergrund der Beschlüsse der europäischen
Wissenschaftsminister (die so genannte Bologna-Konferenz
und Nachfolgetreffen), der KMK, des Akkreditierungsrates
und weiterer Wissenschaftsorganisationen, die
das neue gestufte System als zentrales Element eines
europäischen Hochschulraums definiert haben, ist die
Einführung des konsekutiven Bachelor-Master-Studiensystems
grundsätzlich vorgegeben, wenn man sich nicht
auf einen Sonderweg in Europa begeben will. Ein solcher
Sonderweg erscheint jedoch verantwortungslos, da damit
unseren Studierenden der Zugang zu einem europäischen
Hochschulraum und einem europäischen Arbeitsmarkt
verwehrt würde. Die Hochschulen sollten die Einführung
des Bachelor-Master-Studiensystems als Chance für eine
grundlegende inhaltliche Studienreform nutzen. Gerade
die Akzeptanz der neuen Bachelor-Abschlüsse wird erheblich
steigen, wenn diese Abschlüsse tatsächlich eine
größere Berufsqualifizierung mit sich bringen, der Lernerfolg
aufgrund der verbesserten Studienbedingungen
größer ist und auch zentrale Kernkompetenzen vermittelt
werden. Dann würden die neuen Abschlüsse nicht die
Befürchtung eines „Schmalspurstudiums“ mit sich bringen,
sondern wirklich etwas Neues gegenüber den heutigen
Abschlüssen darstellen.
Gesellschaftlicher Bedarf, Studierendeninteresse und
Hochschulentwicklung
Die Bedarfsorientierung der Hochschulentwicklung wird
kritisiert. Diese Diskussion wird jedoch fälschlicherweise
auf quantitative Vorgaben für Studienangebote verkürzt.
Die Kommission hat hinsichtlich ihrer Prognosen einen
integrierten Ansatz verfolgt, der sich sowohl nach dem
zukünftigen Akademikerbedarf in Hamburg, den Interessen
der Studierenden und den Interessen der Hochschulen
an einer zukunftsorientierten Entwicklung richtet. Dieser
differenzierte Ansatz wird vom Senat geteilt: Hochschulen
als von den Bürgern finanzierte Bildungs-, Forschungs-,
Transfer- und Kultureinrichtungen müssen sich den
Anforderungen der Gesellschaft öffnen. Diese gesellschaftliche
Orientierung der Hochschulen muss sich nach Überzeugung
des Senats niederschlagen,
– vor allem in neuen Studienstrukturen, die mehr
Berufsorientierung und Internationalisierung, kürzere
Studienzeiten und ein qualifikatorisch wie fachlich
differenziertes Studienangebot ermöglichen, welches
Neigungen und Fähigkeiten der Studierenden, aber
auch gesellschaftlichen Qualifikationsbedarfen Rechnung
trägt.
– in der Konzentration auf weniger, dafür aber leistungsund
konkurrenzfähigere Forschungsschwerpunkte und
in Einzelfällen deren besondere Ausrichtung auf regionale
Entwicklungsschwerpunkte sowie die Optimierung
des Transfers.
– in einer fachlichen Angebotsstruktur, die zum einen
darauf abzielt, die quantitativen Bedarfe der Gesellschaft
in den Qualifikationsfeldern zu berücksichtigen,
die zum anderen aber auch die Interessen der Studierenden
und die Interessen der Hochschulen an einer
zukunftsorientierten Entwicklung beachtet.
Nur so ist auch der bedarfsorientierte Ansatz der Kommission
– den der Senat vollen Umfangs teilt – richtig verstanden.
Der Senat unterstützt diesen Ansatz der Strukturkommission
auch hinsichtlich der quantitativen Entwicklung
der Studienangebote, insbesondere solange in
Deutschland noch keine selbstregulierenden Steuerungssysteme
wie Gutscheinmodelle oder Studiengebühren
etabliert sind. Die von der Kommission hierzu aufgestellte
Prognose, die sich insbesondere auf die Zahl der in
Zukunft aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Akademiker
stützt und daneben auch noch die steigende Akademisierung
des Arbeitsmarktes und aktuelle Arbeitsmarktdaten
mit berücksichtigt (vgl. unten Nr. 10.2.), wird vom
Senat als plausible und bestmögliche Schätzung angesehen.
Bisher wurde eine Entwicklungsplanung in erster Linie
durch die jährliche systemimmanente Fortschreibung der
Quantitäten bestimmt. Jetzt stellt jedoch die von der Kommission
errechnete Steigerung des Akademikerbedarfs um
ca. 60 Prozent bis 2012, die vor allem durch die Pensionierungswellen
von Akademikern in den kommenden Jahren
verursacht wird, die Hochschulen vor eine neue Herausforderung:
Lagen die jährlichen Absolventenzahlen in
Hamburg von gut 6.000 um etwa 50 Prozent über dem bisherigen
Bedarf und fielen deswegen Disparitäten des
Angebots zur Nachfrage nicht ins Gewicht, so würden sie
künftig ohne die von der Kommission empfohlenen Strukturänderungen
um gut 10 Prozent unter dem Hamburger
Bedarf liegen. Diese sich anbahnende grundlegende Veränderung
der gesellschaftlichen Bedarfslage kann auf die
Angebote der Hochschulen nicht ohne Einfluss sein.
Dabei sollte sich die staatliche Vorgabe für die Angebotsentwicklung
auf einen strategischen, aufgabenfeldbezogenen
Ansatz beschränken. Die bisherige staatliche Steuerung
von Kapazitäten zu einzelnen Studiengängen soll – so
weit möglich – aufgegeben oder in die Hände der Hochschulen
gelegt werden. Die Entwicklung der Zielzahlen ist
für die Berücksichtigung künftiger neuer Erkenntnisse
offen.
C.
Leitlinien für die Entwicklung
der Hamburger Hochschulen
Mit den folgenden Leitlinien für die Entwicklung der
Hamburger Hochschulen will der Senat einen Struktur- und
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
9
Entwicklungsrahmen für die nächsten zehn Jahre aufzeigen.
Diese Leitlinien sind gemäß § 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes
für die Hochschulen bindend. Soweit für die
Umsetzung der Leitlinien erforderlich, wird der Senat gesetzliche
Maßnahmen noch in diesem Jahr anstoßen und im Jahr
2004 der Bürgerschaft vorlegen.
Der Senat ist sich bewusst, dass sich die politischen, gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den
nächsten Jahren verändern können. Daher sollen die in diesen
Leitlinien angegebenen Studienanfängerkapazitäten einen
Richtungskorridor bis zum Jahr 2009 darstellen, der in drei bis
vier Jahren anhand der aktuellen Akademikerbedarfszahlen,
der Nachfrage der Studierenden und den Interessen der Wissenschaft
erneut überprüft und ggf. angepasst wird. So wird
garantiert, dass Lehre und Forschung an den Hamburger
Hochschulen mit den Ansprüchen von Wissenschaft, Gesellschaft,
Kultur und Wirtschaft im Einklang sind.
Die Leitlinien des Senats sollen den Hochschulen vorgeben,
wie das Hamburger Hochschulsystem in Zukunft strukturiert
und in welchen Bereichen Schwerpunkte gesetzt werden
sollen. Sie stellen Rahmenbedingungen dar, deren Ausfüllung
von den Hochschulen mitgestaltet werden soll und die hinreichend
flexibel sind, die Hochschulen in den weiteren
Umsetzungsprozess insbesondere über die Ziel- und
Leistungsvereinbarungen einzubeziehen. Der Senat ist davon
überzeugt, dass die Hochschulen so eine gesteigerte Eigendynamik
zur Modernisierung des Hochschulstandortes Hamburg
entwickeln werden, die an zahlreiche Reforminitiativen
der letzten Jahre anknüpfen kann. Dabei setzt der Senat auch
darauf, dass Beamte und Angestellte der Hamburger Hochschulen
die Ziele der aufgezeigten Strukturreform im Interesse
der ganzen Stadt in den Vordergrund ihrer Erwägungen stellen
und durch persönliches Engagement den anstehenden Strukturwandel
voranbringen.
Vor diesem Hintergrund hat der Senat folgende Leitlinien
für die zukünftige Entwicklung der Hamburger Hochschulen
beschlossen:
6. Studium und Lehre
6.1 Studienerfolg steigern
Der Studienerfolg an den Hamburger Hochschulen muss
deutlich gesteigert und die Abbrecherquoten müssen reduziert
werden. Eines der elementaren Probleme des Hochschulsystems
Hamburg ist die niedrige Studienerfolgsquote
in beinahe allen Aufgabenfeldern. Heute stehen den
jährlich über 11.000 Studienanfängerinnen und -anfängern
an den sechs staatlichen Hamburger Hochschulen
nur etwa 6.000 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr
gegenüber. Dies bedeutet nicht nur eine Verschwendung
der öffentlichen Ressourcen, sondern teilweise auch der
individuellen Lebenszeit der Studierenden, die die Chance
nicht nutzen können, in einem überschaubaren Zeitraum
einen Hochschulabschluss zu erwerben. Die Hochschulen
müssen hier ihrer Verantwortung gegenüber den
Studierenden verstärkt nachkommen und Maßnahmen
ergreifen, die mehr Studierende zu einem Abschluss ihres
Studiums führen.
Durch die folgenden drei Maßnahmen – die Einführung
des Bachelor-Master-Studiensystems, die Verbesserung
der Betreuungsintensität und die Stärkung des Auswahlrechts
der Hochschulen – kann die Studienerfolgsquote
erheblich gesteigert werden.
Darüber hinaus werden die Hochschulen auch durch die
zukünftige Orientierung der Hochschulfinanzierung an
Absolventinnen und Absolventen – statt an Studienanfängerzahlen
– dazu angehalten werden, mehr Studierende als
bisher zu einem Abschluss ihres Studiums zu führen.
6.2 Bachelor-Master-Studiensystem einführen
In der Überzeugung, dass eine inhaltliche Studienreform
die Attraktivität und die Internationalität des Hochschulstudiums
steigern kann, wird im Rahmen der bundespolitischen
Vorgaben – insbesondere der KMK –, der bundesweiten
Entwicklung und in Ausgestaltung der Bologna-
Beschlüsse zur Einrichtung eines europäischen Hochschulraumes
das konsekutive Bachelor- und Master-
Studiensystem eingeführt. Für den Erfolg dieser Studienreform
kommt es entscheidend darauf an, dass die Umstellung
auf dieses Studiensystem auch mit einer grundlegenden
inhaltlichen Reform der Studiengänge verbunden
wird. So sind insbesondere die Curricula in den Bachelor-
Studiengängen auf eine stärkere Berufsorientierung hin zu
überarbeiten. Das grundständige Studienangebot wird
demnach künftig in weniger, aber breiter angelegten
Bachelor-Studiengängen bestehen, in deren Verlauf fachliche
Schwerpunktsetzungen oder Spezialisierungen erfolgen
können. Der Senat sieht gerade in der Profilierung der
Studienangebote eine Gestaltungsaufgabe der Hochschulen,
die sich auf die Nachfrage der Studierenden ebenso
ausrichten muss wie auf die Bedarfe der Wirtschaft, deren
Kooperationsbereitschaft für die inhaltliche Ausgestaltung
genutzt werden soll. Dabei wird – den aktuellen
KMK-Beschlüssen entsprechend – ein Bachelor einer
Universität eine wissenschaftliche Qualifikation stärker
betonen, während ein Bachelor an einer Fachhochschule
anwendungsorientierter ausgerichtet sein wird. Den
Hochschulen obliegt es in diesem anspruchsvollen
Umstrukturierungsprozess, die bisherigen Angebote vor
allem mittels Modularisierung harmonisch in die neuen
Strukturen zu überführen.
Die Regelstudienzeit für einen Bachelor-Studiengang
kann drei bis vier Jahre und für einen Master-Studiengang
ein Jahr bis zwei Jahre betragen. Insgesamt darf die
Studiendauer bei konsekutiven Studiengängen nach § 19
Absatz 4 Hochschulrahmengesetz fünf Jahre nicht überschreiten.
Die Entscheidung, welches Modell für einen
Studiengang geeignet ist, wird in der Hochschule auf der
Fachebene gefällt. Dabei ist die bundesweite Entwicklung
im jeweiligen Fach zu berücksichtigen. Um eine Durchlässigkeit
und Flexibilität zwischen den einzelnen
Studienangeboten für die Studierenden zu erreichen, sind
die Angebote zu modularisieren und es ist ein Leistungspunkte-
System einzuführen. In einem Diploma Supplement
sollen der Studienaufbau und das Studienprofil des
Bachelor-Studiums dokumentiert werden.
Der Bachelor ist der Regelabschluss an den Hochschulen.
Deshalb werden im Durchschnitt aller Fächer weniger als
die Hälfte der Bachelor-Absolventen ein Master-Studium
aufnehmen, wobei dieser Anteil in den einzelnen Fächern
und in den verschiedenen Hochschulen differieren wird.
Damit wird den Beschlüssen der KMK gefolgt, die sich
ebenfalls auf diesen Studienaufbau geeinigt hat. Das
Master-Studium soll grundsätzlich nur noch von jenen
aufgenommen werden, die sich durch bisherige Studienleistungen
und Auswahlverfahren für ein Weiterstudium
empfohlen haben. Durch diese konsekutive Studienstruktur
wird verhindert, dass sich die Regelstudienzeit über
den Durchschnitt aller Fächer insgesamt erhöht, während
sich die tatsächlichen Studienzeiten durch die Einführung
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
10
Drucksache 17/2914
des Bachelor-Abschlusses als Regelabschluss insgesamt
verkürzen werden.
Die in den letzten Jahren vor allem an der Universität
Hamburg eingeführten so genannten integrierten Bachelor-
Studiengänge, bei denen der Bachelor-Abschluss lediglich
in einen bestehenden Studiengang eingebaut wird,
werden durch die neuen konsekutiven Bachelor- und
Master-Studiengänge abgelöst und müssen so reformiert
werden, dass sie akkreditierungsfähig sind. Damit folgt der
Senat den Empfehlungen der KMK, der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK), des Akkreditierungsrates und der
Strukturkommission sowie dem bundesweiten Trend,
wonach sich der weit überwiegende Teil der deutschen
Hochschulen für das konsekutive Modell entschieden hat.
Bachelor- und Masterstudien sind so bald wie möglich zu
akkreditieren, um Qualität und Akzeptanz der Studienangebote
sowie der Abschlüsse zu gewährleisten.
Hochschulen, Wissenschaftspolitik und Wirtschaft sollen
die Einrichtung und die Akzeptanz der Bachelor- und
Master-Abschlüsse gemeinsam fördern und unterstützen,
indem sie sich eindeutig zu den neuen Abschlüssen bekennen.
Als richtiger Schritt in diese Richtung wird es daher
begrüßt, dass sich die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) und die HRK in einem
gemeinsam entwickelten Leitbild für die neuen Studienstrukturen
einsetzen wollen.
6.3 Betreuungsintensität verbessern
Im Bachelor-Studium sollen die – bisher in Curricularnormwerten
ausgedrückten – Betreuungsrelationen in den
Fächern, die heute unter einem schlechten Betreuungsverhältnis
zwischen Studierenden und Lehrenden leiden,
erheblich gesteigert und damit die Voraussetzungen zur
Verbesserung der Studienerfolgsquote geschaffen werden.
Die zuständige Behörde kann hierzu von der nach den
geltenden gesetzlichen Regelungen bestehenden Möglichkeit
Gebrauch machen, die Curricularnormwerte für neu
eingerichtete Studiengänge eigenständig festzulegen. Die
jeweiligen fachlichen Ziele und die Umsetzungsschritte
werden für die Sektionen differenziert in Ziel- und
Leistungsvereinbarungen zu definieren sein. Ein Teil der
gesteigerten Betreuungsintensität wird daraus geleistet
werden können, dass die absolute Zahl der Studienanfängerinnen
und -anfänger und der Studierenden
sinken wird. Zusätzlich erforderliche Personalressourcen
sollen vor allem erzielt werden durch
– eine Veränderung der Personalstruktur in Richtung auf
Lehrkräfte mit höheren Lehrdeputaten als die der
Professorinnen und Professoren. Die von der Strukturkommission
genannte Steigerung der Lehrleistungen
aus einem definierten Budget um etwa 20 Prozent ist
grundsätzlich möglich. Der Grundsatz, dass Lehrleistungen
überwiegend von Professoren erbracht
werden, wird nicht tangiert. Auch steht dies einer
konkurrenzfähigen Ausstattung forschungsintensiver
Professuren nicht entgegen,
– eine freiwillig höhere Lehrleistung von Professorinnen
und Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern in Verbindung mit finanziellen
Anreizen, die z.B. im Rahmen der neuen leistungsorientierten
Professorenbesoldung erreicht werden können,
– Personalumschichtungen im Gesamtsystem und einer
gleichzeitigen Umwidmung von Verwaltungsstellen.
Der Senat wird auf Bundesebene für die weitere Flexibilisierung
der Lehrverpflichtung eintreten. Z.B. könnten
anstelle individuell gleicher Lehrdeputate leicht erhöhte
Lehrverpflichtungspools vorgesehen und von den Hochschulen
flexibel genutzt werden. Der Senat wird bei
solchen Initiativen darauf achten, dass für Hamburger
Hochschulen keine Konkurrenznachteile im Bundesvergleich
eintreten.
Um die Betreuungsrelationen insbesondere an der Universität
Hamburg zu verbessern, wird diese aufgefordert,
die aus den Konsolidierungsprogrammen 1994 bis 2001
noch ausstehende Streichung von rd. 100 – heute weder
finanzierten noch personell besetzten – Stellen unverzüglich
zu beginnen und dadurch ihre Zulassungszahlen zu
reduzieren. Wird die Unterfinanzierung der Universität
Hamburg schon durch diese Maßnahme erheblich
reduziert, so wird sie durch die Umsetzung der in diesen
Leitlinien vorgegebenen strukturellen Maßnahmen vollkommen
aufgefangen werden können.
6.4 Auswahlrecht der Hochschulen nutzen
Um Verantwortung für den Studienerfolg verstärkt übernehmen
zu können und ein eigenes Profil zu bilden, müssen
sich die Hochschulen ihre Studierenden zu einem
überwiegenden Teil selbst auswählen dürfen. Sie sollen die
ihnen zustehenden Spielräume bei der Auswahl umfangreich
nutzen und so bereits vor Studienbeginn einen
Abgleich der Anforderungen eines Studiengangs mit den
Neigungen und Befähigungen der Studienbewerberinnen
und -bewerber vornehmen. Internationale Erfahrungen
rechtfertigen die Erwartungen, die die KMK und der
Senat hieran knüpfen: Vielfach werden falsche Studienentscheidungen
vermieden, die Erfolgsaussichten der Studierenden
optimiert und die Zahl der Studienfachwechsler
und der Studienabbrecher erheblich reduziert. Dadurch
wiederum werden die Hochschulen erheblich entlastet
und in die Lage versetzt, die Betreuung der Studierenden
zu verbessern, was die Studienerfolgsquote weiter steigern
kann.
Für die ZVS-Studiengänge wird die bisher nicht zulässige
Hochschulauswahl der Studierenden aufgrund der von der
KMK beschlossenen Änderungen voraussichtlich ab
Wintersemester 2004/2005 möglich sein. Der entsprechende
Beschluss der KMK, der durch Änderungen des
Hochschulrahmengesetzes und des Staatsvertrages über
die Vergabe von Studienplätzen umgesetzt werden muss,
ermöglicht es den Hochschulen, bis zu 50 Prozent ihrer
Studierenden selbst auszusuchen.
In den Studiengängen mit örtlichem Numerus Clausus
wird der Senat mit Wirkung zum Wintersemester
2004/2005 entsprechende Auswahlmöglichkeiten für die
Hochschulen schaffen. Der Senat wird die dazu nötigen
Rechtsänderungen einleiten und unverzüglich nach
Diskussion und Abstimmung mit den Hochschulen der
Bürgerschaft vorlegen.
7. Forschung und Transfer
Forschung und Transfer von Wissen und Forschungsergebnissen
sind eine der zentralen Aufgaben der Hochschulen.
Denn Forschung ist die Basis der Wissensgesellschaft,
sie ist Voraussetzung für Innovationen und hat eine
nachhaltige Bedeutung für die politische, kulturelle und
wirtschaftliche Entwicklung der Metropolregion Hamburg.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
11
Die Hamburger Hochschulen können heute bereits in
einigen Bereichen exzellente und weltweit anerkannte
Forschungsschwerpunkte aufweisen. Jedoch waren die
Hamburger Hochschulen nach Aussagen der Strukturkommission
nicht in der Lage, eine verlässliche Qualitätsbewertung
ihrer Angebote in Forschung und Lehre zu
geben. Der Senat begrüßt daher, dass sich die Universität
Hamburg jetzt zu einer internationalen Evaluation ihrer
Forschungsleistungen entschlossen hat.
Für eine weitere Verbesserung der Forschungsexzellenz
und der Profilbildung der Hamburger Hochschulen ist
eine konsequente Schwerpunktsetzung nötig. Diese muss
auch unter Einbeziehung der Kompetenzcluster des Leitbildes
„Metropole Hamburg – Wachsende Stadt“ erfolgen.
Forschungsschwerpunkte sollen grundsätzlich auf Zeit
eingerichtet werden, über ein eigenes Budget und eine
eigene Satzung verfügen und nach dem Muster von Sonderforschungsbereichen
organisiert werden. Vor allem von
der Einrichtung von sektionsübergreifenden Forschergruppen
z.B. mit dem Ziel der Kooperation von Natur-,
Geistes- und Kulturwissenschaften könnten nach Ansicht
des Senats innovative Impulse ausgehen.
Neben der Förderung der Forschungsexzellenz ist auch
ein funktionierender Innovations- und Wissenstransfer
eine unerlässliche Voraussetzung für die Metropolentwicklung
Hamburgs. Insbesondere die kleinen und mittleren
Unternehmen profitieren von dem Transfer von Forschungsergebnissen
und hochschuleigenem Know-how,
das sie zu marktfähigen Produkten weiterentwickeln. Der
Senat begrüßt daher die kürzlich von den Hochschulen
vorgenommene Gründung der übergreifenden Transfereinrichtung
Hamburg Innovation und fordert deren
konsequente Ausgestaltung und Nutzung durch die
Hochschulen.
8. Neuorganisation der Hamburger Hochschulen;
Sektionsbildung
8.1 Allgemeine Grundsätze
Die qualitativen und inhaltlichen Zielsetzungen der angestrebten
Reformen erfordern eine Neuorganisation der
Hamburger Hochschulen. Insbesondere müssen Flexibilität,
Entscheidungskompetenz und Innovationsfähigkeit
der die Lehre und Forschung tragenden Einheiten verbessert
werden. Dazu soll – wie von der Strukturkommission
vorgeschlagen – der Hamburger Hochschulbereich in
neue, fachlich konzentrierte Einheiten gegliedert werden,
für die im Folgenden – entsprechend der Formulierung
der Strukturkommission – der Begriff „Sektion“ verwendet
wird. Die Hochschulen sollen in der Wahl der Bezeichnung
(z.B. Sektion oder Fakultät) frei sein. Es wird jedoch
begrüßt, dass sich die Universität Hamburg und die HAW
bereits auf den Begriff „Fakultät“ geeinigt haben und
damit ein Schritt hin zu einer einheitlichen Bezeichnung
der Organisationseinheiten im Hochschulsystem Hamburg
getan wurde.
Sektionen werden teils eigenständige Hochschulen (z.B.
TUHH und HfMT) oder Untergliederungen anstelle der
bisherigen Fachbereiche z.B. an der Universität Hamburg
oder der HAW sein. Sie sollen die Verantwortung für Studienerfolge
und Forschungsresultate übernehmen und
Entscheidungen in den akademischen Aufgabenbereichen
Lehre und Forschung weitgehend eigenständig treffen.
Bei der zentralen Hochschulleitung soll die Entscheidung
über die strategische Gesamtausrichtung der Hochschule,
die Kooperation der Sektionen untereinander sowie die
Administration und die übergreifende Betriebsorganisation
liegen. Auch soweit Sektionen Untergliederungen von
Hochschulen darstellen, sollen sie daher charakterisiert
sein durch
– weitgehende Eigenständigkeit,
– Professionalisierung der Leitung,
– Interdisziplinarität in Lehre und Forschung, die durch
eine flexible interne Organisation in Studiendekanaten
(Studiendepartments) und – an den Universitäten –
Forschungsschwerpunkten sowie generell durch Auflösung
von Instituten unterstützt wird und
– breit angelegte grundständige Bachelor-Studiengänge,
die auch eine frühe Spezialisierung in sinnvollen Bereichen
zulassen.
Im Vordergrund steht damit bei der Sektionsbildung an
der Universität Hamburg und der HAW das Ziel, im Vergleich
insbesondere zu den bisherigen Fachbereichen
größere, gleichberechtigte Einheiten mit breiter fachlicher
Identität zu schaffen. Zugleich sollen damit Doppelangebote
oder fachlich verteilte Angebote der Hamburger
Hochschulen weitgehend an jeweils einer Sektion konzentriert
werden.
Sektionsübergreifende Kooperation und Interdisziplinarität
werden sich in profilierten Forschungsschwerpunkten
mit den oben genannten selbstständigen Strukturen
aber auch mittels gemeinsamer Berufungen – sog. Joint
Appointments – mehr als bisher zwischen den Fachbereichen
entwickeln können.
Die Frage, ob die hier ins Auge gefassten Sektionen als
dezentrale Träger von Verantwortung im weiteren Verlauf
– wie es die Strukturkommission für möglich hält – selbstständige
Hochschulen werden, soll jetzt noch nicht entschieden
werden. Die Erfahrungen mit Sektionen als
dezentralen Kompetenzträgern und mit der Kooperation
dieser eigenverantwortlichen Einheiten untereinander
sollen abgewartet und evaluiert werden.
8.2 Struktur der Sektionen
Die innere Organisation von Sektionen soll von diesen
selbst entschieden werden. Sie soll der effektiven und
flexiblen Erfüllung der zentralen Aufgaben dienen und
zugleich transparent und einfach sein. Sie wird daher unter
den Aspekten des Lehrangebots und – an Universitäten –
der Forschung auszurichten sein, wie dies etwa an der
TUHH praktiziert wird. Die Sektionen sollen unter der
Leitungsebene höchstens eine Ebene der Untergliederung
(Studiendepartments) aufweisen – ggf. auch in einer
Matrixstruktur (Studiendepartments und Forschungsschwerpunkte).
Das schließt nicht aus, dass für spezifische
Master- und Promotionsstudien oder berufsorientierte
Studienangebote „Graduate Schools“ bzw. „Professional
Schools“ eingerichtet werden können. Die Forschung
sollte in größeren und leistungsfähigeren Forschungsschwerpunkten
als bisher organisiert werden.
Die Leitungs- und Gremienstrukturen der Sektionen
sollen Interdisziplinarität und Flexibilität der Sektion
fördern und zu entschiedener Profil- und Schwerpunktbildung
in Lehre und Forschung befähigen und beitragen.
– Entscheidungsbefugnisse, die für eine disziplinübergreifende
und den Zielen der gesamten Sektion verpflichtete
Leitung erforderlich sind, werden daher der
Leitung der Sektion zu übertragen sein. Dementsprechend
erscheint ein kompetentes und professionelles
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
12
Drucksache 17/2914
Management der Sektionen ebenso unabdingbar wie die
doppelte Legitimation des Leiters (z.B. Dekans) durch
den Präsidenten und die akademische Selbstverwaltung
in der Sektion. Bei größeren Sektionen soll die Leitung
durch Prodekane und eine professionelle Geschäftsführung
ergänzt werden können.
– Die Struktur der akademischen Selbstverwaltung wird
im Sinn der angestrebten größeren Selbstständigkeit
sowie Interdisziplinarität der Sektion – z.B. bei der Einrichtung
von Forschungsschwerpunkten oder Studiengängen
oder in Berufungsverfahren – Entscheidungsfähigkeit
und effiziente Verfahren ermöglichen müssen.
Unterhalb der zentralen Ebene des Senats kann es daher
nur eine weitere Ebene der akademischen Selbstverwaltung
geben. Die Zusammensetzung dieser Gremien, in
denen Studierende angemessen repräsentiert sein
sollen, soll in den Grundordnungen der Hochschulen
geregelt werden. An den Hochschulen, die selbst Sektionen
darstellen, ist der Senat das Gremium der akademischen
Selbstverwaltung.
Die Verantwortung der Sektion für Lehr- und Forschungsleistungen
erfordert ein eigenständiges, integriertes
Ressourcenmanagement. Sektionen sollen daher im Rahmen
der Zielvereinbarung selbst über die ihnen aus dem
Globalbudget der jeweiligen Hochschule zur Verfügung
gestellten Mittel entscheiden können. Im Rahmen der
Entwicklungspläne der Hochschule und der Ziel- und
Leistungsvereinbarungen sollen Sektionen über Stellenausschreibungen
und Berufungsverfahren ohne die Beteiligung
zentraler Gremien der Hochschule entscheiden
können. Stellen sollen im Sinn der integrierten Aufgabenwahrnehmung
und Schwerpunktsetzung der gesamten
Sektion – und nicht ihren Untergliederungen in Lehre
und Forschung – zur Verfügung stehen. Dementsprechend
soll auch die Verantwortung für Berufungsverfahren bei
der gesamten Sektion liegen.
Über die zentrale oder dezentrale Allokation von Service-
Einheiten entscheiden Präsidium und Sektion gemeinsam.
Dabei sind Folgen für die Nutzerfreundlichkeit und
die Leistungsqualität besonders zu berücksichtigen.
8.3 Einrichtungsverfahren
In Ziel- und Leistungsvereinbarungen für das Jahr 2004
sollen zwischen der zuständigen Behörde und den Hochschulen
erste Schritte der Sektionsbildung und für die
Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab 2005 terminierte
Ziel- und Entwicklungspläne der einzelnen Sektionen vereinbart
werden. Zur Unterstützung der Sektionsbildung
wird der Senat ggf. die vorstehenden Eckpunkte der Struktur
von Sektionen im Rahmen einer Novellierung des
Hamburgischen Hochschulgesetzes im Jahr 2004 der
Bürgerschaft vorlegen.
Für die Gründungsphase von Sektionen sollen Gründungsausschüsse
gebildet werden können, deren Zusammensetzung
sicherstellt, dass die Spezifika der zusammenzuführenden
Einrichtungen in der Gründungsphase berücksichtigt
werden. Ferner könnte vorgegeben werden,
dass der erste Dekan (Gründungsdekan) einer neu gegründeten
Sektion eine Person sein soll, die die für den
Gründungsprozess erforderliche Neutralität gegenüber
den zusammenzuführenden Einrichtungen verkörpert.
In der Phase nach dieser Leitentscheidung des Senats und
vor der der Gründung einer Sektion sind Stellenausschreibungen
zwischen den Einrichtungen, die künftig eine
Sektion bilden, abzustimmen und die Auswahlverfahren
unter gegenseitiger Beteiligung zu organisieren.
Die im Rahmen der Sektionsbildung zu treffenden
Strukturentscheidungen können Kostenrelevanz haben.
In der Gründungs- und der Implementierungsphase ist
dafür Sorge zu tragen, dass Lösungen erarbeitet werden,
die im Rahmen des für die Sektion zu definierenden Budgets
– das sich wiederum in den vorgegebenen budgetären
Gesamtrahmen einfügen muss – realisiert werden können.
8.4 Sektionsbildung
Die TUHH und die HfMT bilden mit ihren im Wesentlichen
fortbestehenden Aufgabenfeldern jeweils eine
Sektion. Auch die HfbK soll grundsätzlich mit den bisherigen
Aufgaben – ggf. modifiziert durch das Ergebnis des
Moderationsprozesses bzgl. der Anbindung der Sektion
Bauen – weiter bestehen (hierzu unten Nr. 9.2 und
Nr. 9.3).
An der Universität Hamburg sollen folgende Sektionen
gebildet werden:
– Rechtswissenschaften aus dem Fachbereich Rechtswissenschaft
unter Integration der juristischen Professuren
des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und
der HWP,
– Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften aus den
Fachbereichen Evangelische Theologie, Sprach-,
Literatur- und Medienwissenschaften, Philosophie und
Geschichtswissenschaft, Kulturgeschichte und Kulturkunde,
Orientalistik sowie dem Zentrum für Medienkommunikation
inkl. der Journalistik,
– Naturwissenschaften aus den bisherigen Fachbereichen
Physik, Biologie, Chemie, Geowissenschaften, Mathematik
und Informatik,
– Erziehungswissenschaft, Lehrerbildung und Sport aus
den Fachbereichen Erziehungswissenschaft und Sportwissenschaft,
– Wirtschafts- und Sozialwissenschaften aus den Fachbereichen
Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften
der Universität Hamburg und aus der HWP –
Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik
(hierzu unten Nr. 9.1).
– Medizin aus dem Fachbereich Medizin und ggf. dem
Fachbereich Psychologie. Über die Zuordnung der
Psychologie zur Medizin oder zu einer anderen Sektion
der Universität soll die Universität Hamburg gemeinsam
mit der zuständige Behörde bis zum Frühjahr 2004
entscheiden. Die Bildung einer Sektion Medizin hat auf
deren besonderen Status als Fachbereich der Universität
Hamburg, wie er im Gesetz zur Errichtung der
Körperschaft „Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf“
für den Fachbereich Medizin geregelt ist, keinen
Einfluss.
An der HAW sollen die folgenden Sektionen gebildet
werden:
– Technik und Wirtschaft
– Lebens- und Sozialwissenschaften. Allerdings soll auch
eine gesonderte Einheit für soziale Arbeit in Betracht
gezogen werden können, wenn sich das für eine Kooperation
mit der Evangelischen Fachhochschule für
soziale Arbeit „Rauhes Haus“ als sinnvoll erweist.
– Gestaltung, Medien und Information (hierzu unten
Nr. 9.3).
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
13
Die HAW soll bis Ende des Jahres 2003 der zuständigen
Behörde einen Vorschlag zur endgültigen Zuordnung von
Fachbereichen oder Teilen von Fachbereichen auf die
Sektionen vorlegen. Schließlich soll aus der bisherigen
Architekturausbildung der HfbK und den Fachbereichen
Architektur, Bauingenieurwesen und Geomatik eine
Sektion Bauen gebildet werden, über deren Anbindung
entweder an die HAW und/oder an die HfbK noch in diesem
Jahr entschieden werden soll (hierzu unten Nr. 9.2).
9. Einzelentscheidungen
9.1 Sektion im Bereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Die Wirtschaftswissenschaften sind einer der großen
Leistungsbereiche der Hamburger Hochschullandschaft.
Fachlich breit aufgefächert sind sie mit vielen Studienangeboten
und Forschungsbereichen anderer Fächer vernetzt
und strahlen zugleich auf die Wirtschaft der Stadt
aus. Ihre Impulsfunktion und Fähigkeit, Innovationen in
Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern, sollen vor allem
in folgenden Punkten gestärkt werden:
– Ein praxisorientiertes, exzellentes Studienangebot, das
die gesamte Breite der vertretenen Fächer (Betriebswirtschaft
mit verschiedenen ausgeprägten Schwerpunkten,
Volkswirtschaft, Sozialökonomie und Sozialwissenschaften)
abdeckt, soll Qualifikationsprofile für die
unterschiedlichen Anforderungen der Praxis ermöglichen.
– Leistungsfähige Forschungsschwerpunkte, die sich
auch kurzfristig neuen Herausforderungen stellen können,
sollen Attraktivität und internationale Exzellenz
des Wissenschaftsstandorts Hamburg sichern.
– Professionelle Service-Leistungen für Studierende wie
Lehrende und Forschende müssen hierfür ein fruchtbares
Lehr- und Forschungsklima schaffen.
Diese Ziele erfordern, dass vorhandene Kompetenzen
optimal eingesetzt und Ressourcen für besondere Leistungen
konzentriert werden können. Daher soll – wie von der
Expertenkommission empfohlen – zunächst unter dem
Dach der Universität Hamburg eine weitgehend eigenständige
Sektion aus der HWP und den Fachbereichen
Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften der
Universität Hamburg gebildet werden. Diese Sektion,
deren Größe mit etwa 6.000 Regelstudienzeit-Studierenden
der Bedeutung und Breite des Aufgabenfeldes angemessen
ist, steht vor folgenden Aufgaben:
– Die Studienangebote müssen vollständig modularisiert
und konsequent in das Bachelor-Master-Studiensystem
überführt werden. Die HWP soll hierbei ihre positiven
Erfahrungen nutzbringend einsetzen. Bisher erfolgreiche
Ausbildungsprofile können in den neuen Strukturen
gewahrt, aber auch neue Schwerpunkte gesetzt werden,
die beispielsweise auch besondere Anforderungen
der Hamburger Wirtschaft berücksichtigen können.
– Leistungsfähige Forschungsschwerpunkte und innovative
Forschungsansätze müssen – ggf. zulasten weniger
erfolgreicher Bereiche – entschieden gefördert werden.
Unabdingbar für Wettbewerbsfähigkeit und Exzellenz
ist es, Kompetenzen und Ressourcen in wenigen ausgewählten
Forschungsschwerpunkten zu konzentrieren.
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität
Hamburg hat diesen Weg der thematischen
Konzentration bereits in den letzten Jahren sowohl in
der Betriebswirtschaft wie in der Volkswirtschaft erfolgreich
und beispielgebend beschritten.
– Neue Personalstrukturen, die mehr als bisher den
Belangen der Lehre Rechnung tragen, müssen implementiert
werden, um die geforderte exzellente Lehre
mit erheblich gesteigertem Betreuungsaufwand zu
leisten.
Ziel des anstehenden Gründungsprozesses wird es insbesondere
mit Blick auf die angestrebte Integration unterschiedlich
profilierter wirtschaftswissenschaftlicher Angebote
sein müssen, bewährte Profile und Stärken zu erhalten
und einen harmonischen Entwicklungsprozess zu
gewährleisten. Dies wird von den Beteiligten in einem
moderierten Diskussionsprozess vorbereitet. Dabei erscheint
es durchaus denkbar, in der Sektion zunächst
drei Untergliederungen vorzusehen, die Träger der fachlichen
wie der strukturellen Besonderheiten der bisherigen
Einrichtungen sind. Hierzu können insbesondere
gehören
– spezifische Studiengangsprofile und damit das Nebeneinander
verschiedener Bachelor-Studiengänge, die
jeweils gesondert verantwortet werden.
– gesondert festgelegte Aufnahmequoten von Studienbewerbern
– z.B. solchen ohne Abitur – für einzelne
Untergliederungen der Sektion.
Diese und andere Fragen der Entwicklung der Sektion
werden im anstehenden Moderations- und Gründungsprozess
zu diskutieren sein. Der Senat wird die hieraus
hervorgehenden Vorschläge auch bei seinen Entscheidungen
berücksichtigen.
Rechtswissenschaftliche Professsuren des Fachbereichs
Wirtschaftswissenschaften der Universität Hamburg und
der HWP sind – auch wenn sie weiterhin ihre Lehrleistung
für die wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Sektion
erbringen – der Sektion Rechtswissenschaften zuzuordnen.
Frei werdende Stellen werden mittels gemeinsamer
Berufungen der beiden Sektionen besetzt.
Die Frage der künftigen Allokation von Service-Einrichtungen
für Studierende wird im Moderations- und im
Gründungsprozess zu behandeln sein.
9.2 Sektion Bauen
Hamburg braucht eine qualitativ hochwertige, kreative
und innovative Architekturausbildung, die der besonderen
Baukultur der Stadt entspricht. Um die Qualität und
die Attraktivität der Architekturausbildung in Hamburg
zu steigern, sollen die heute existierenden Architekturausbildungen
an der HAW und der HfbK zu einem gemeinsamen
Studienangebot zusammengeführt werden. Da auch
in der späteren beruflichen Praxis Entwurf, Kreativität,
Technik und Statik zusammenwirken, werden die Fachbereiche
Architektur und die Fachbereiche Bauingenieurwesen
und Geomatik der HAW in eine gemeinsame
Sektion Bauen überführt.
Die Einbeziehung der Studienangebote der TUHH in den
Bereichen Stadtplanung und Bauingenieurwesen wurde
von der Kommission ausführlich diskutiert und als nicht
zwingend angesehen. Der Senat folgt dem, auch weil die
spezifische Ausrichtung der TUHH-Angebote mit stadtplanerischer
und umwelt- sowie meerestechnischer
Schwerpunktsetzung im Umfeld der TUHH gut alloziert
sind und erfolgreich arbeiten. Zudem könnten die Investitionen,
die für das Zusammenführen der HAW- mit den
TUHH-Bereichen erforderlich werden, auf absehbare Zeit
nicht geleistet werden.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
14
Drucksache 17/2914
Die konsequente Einführung der gestuften Bachelor-
Master-Studienstruktur steigert die Attraktivität des
Studiums in diesem Bereich erheblich. Durch einen
Abbau von Studienanfängerkapazitäten vor allem im
Bereich Architektur können Ressourcen für Innovationen
geschaffen und neue Berufsfelder neben dem klassischen
Architektenberuf erschlossen werden.
Standort für die Sektion Bauen wird vorerst die Liegenschaft
Hebebrandstraße. Zwar ist der Wunsch insbesondere
der Fachbereiche Architektur und auch der Architektenkammer
sowie des Bundes Deutscher Architekten nach
einem Campus in der Innenstadt verständlich. Derzeit
wird jedoch keine Möglichkeit gesehen, entsprechend
große Flächen mit einer studienadäquaten Ausstattung in
der Innenstadt zur Verfügung zu stellen. Der Senat stellt
den Beteiligten jedoch in Aussicht, bei Veränderung der
finanziellen und räumlichen Möglichkeiten einen Umzug
in die Innenstadt erneut zu prüfen. Bis dahin sollte der
Fokus der Reformen auf die inhaltlichen und organisatorischen
Veränderungen in Studium und Lehre und die
damit verbundenen Chancen gelegt werden.
Die Sektion Bauen wird eine große Eigenständigkeit erhalten.
Eine Entscheidung, ob eine Anbindung der Sektion
Bauen an die HAW oder an die HfbK erfolgt oder eine
gemeinsame Trägerschaft sinnvoll erscheint, soll aufgrund
der Komplexität der zugrunde liegenden Entscheidungsund
Abwägungskriterien nicht im Rahmen dieser Drucksache
erfolgen, sondern einem Moderationsprozess zwischen
den Beteiligten vorbehalten bleiben. Dies geschieht
insbesondere im Hinblick auf den großen Reformwillen
der beteiligten Fachbereiche, die gemeinsam für eine
bessere Qualität der Ausbildung eintreten wollen.
Die Behörde für Wissenschaft und Forschung wird eine
extern moderierte Diskussion zwischen Vertretern der
betroffenen Fachbereiche ermöglichen, in der alternative
Vorschläge zur künftigen Anbindung der Sektion entwickelt
und bewertet sowie Vorteile und Nachteile der
Varianten abgewogen werden sollen. Aufgrund dieser
Vorschläge und der Stellungnahmen der betroffenen
Hochschulen hierzu legt die BWF dem Senat einen Entscheidungsvorschlag
vor. Der Senat bittet die Beteiligten,
die Diskussion vor folgendem Hintergrund zukunftsorientiert
und innovationsfreudig zu führen:
– Unabhängig von der Anbindung der Sektion wird der
Senat erforderlichenfalls dafür Sorge tragen, dass sich
der bisherige institutionell geprägte Status des betroffenen
Personals und insbesondere der Professorinnen und
Professoren nicht verändert. Erhalten bleiben sollen
zunächst insbesondere auch die unterschiedlichen
Lehrverpflichtungen. Der Senat verfolgt allerdings
generell das auch für eine künftige Sektion Bauen relevante
Ziel, die Lehrverpflichtungen für Lehreinheiten
zu poolen und damit Spielräume für Flexibilisierung
der jeweils individuellen Lehrverpflichtung zu öffnen.
Auch wird er darauf hinwirken, dass die Spielräume
eines neuen Besoldungsrechtsrahmens auch an der
HAW und der HfbK genutzt werden.
– Der Senat wird darauf hinwirken, dass die neue
Bachelor-Master-Struktur unabhängig von bisherigen
Ansprüchen und Grenzen unterschiedlicher Hochschularten
Angebote höchster Qualität in Lehre, Forschung
und Kunst ohne Ansehen der institutionellen
Anbindung zulässt und dass Ressourcenallokation nach
Leistung und nicht nach institutionell hergeleiteten
Ansprüchen erfolgt.
Der Senat hofft darauf, dass Professorinnen und Professoren
und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
betroffenen Einheiten das Ziel einer konzentrierten und
hochwertigen Architektur- und Bauausbildung in Hamburg
in den Vordergrund ihrer Erwägungen stellen und
durch persönliches Engagement den anstehenden Strukturwandel
voranbringen.
Unter der Prämisse der Zusammenlegung der beiden
Architekturangebote, der Einführung eines konsekutiven
Bachelor-Master-Studiensystems und der Erfüllung der in
dieser Drucksache vorgegebenen Quantitäten sollen die
beteiligten Fachbereiche der zuständigen Behörde bis
Ende 2003 einen Lösungsvorschlag unterbreiten.
9.3 Sektion Gestaltung, Medien und Information,
Sektion Kunst
Der Fachbereich Gestaltung der HAW soll prägender Kern
einer anwendungsorientierten und kreativ ausgerichteten
Sektion Gestaltung, Medien und Information der HAW
werden. Im Bereich Kunst soll die HfbK in Fortführung
ihrer innovativen fachbereichsübergreifenden Matrixstruktur
ihr Profil als exzellente Ausbildungsstätte
schärfen.
Der Medienstandort Hamburg hat einen hohen Bedarf im
Bereich der praxisorientierten Medienausbildung, wie sie
im heutigen Fachbereich Gestaltung bereits vorhanden ist.
Durch die Gründung einer eigenen „Sektion Gestaltung,
Medien und Information“ aus dem Fachbereich Gestaltung,
erweitert um die Fachbereiche Medientechnik und
Bibliothek und Information sowie möglicherweise
Angebote der Informatik, soll ein erweitertes, vernetztes
Studienangebot für die kreative und praxisnahe Medienausbildung
entstehen. Dies erscheint zudem als ideale
Ergänzung zu den Angeboten der HfbK und der Hamburg
Media School (HMS), mit denen zusammen – unter Einbeziehung
des neuen Bürger- und Ausbildungskanals
– ein lebendiges Kunst- und Medienzentrum Finkenau/
Lerchenfeld entstehen wird.
Die genaue Zusammensetzung der Sektion bedarf einer
Prüfung durch die HAW, durch die auch zu klären ist,
inwieweit die genannten technikorientierten Fachbereiche
ganz oder in Teilen in die Sektion übergehen. In Bezug
auf die Absolventenzahlen sollen in der Sektion Gestaltung,
Medien und Information die heutigen Kapazitäten
erhalten bleiben (siehe Nr. 10). Ausgehend von dem heutigen
Fachbereich Gestaltung sollen passende technische,
medienorientierte Studienangebote hinzukommen, wobei
frei werdende Stellen in den hinzukommenden Bereichen
für die neue Ausrichtung umgenutzt werden können. Die
Studienanfängerkapazität dieser Sektion soll 280 Studierende
nicht unterschreiten.
Mit der Entscheidung für eine Sektion Gestaltung, Medien
und Information in der HAW setzt der Senat einen klaren
Schwerpunkt für ein breites, technisch interdisziplinäres
und kreatives Studienangebot mit Praxisorientierung im
Medienbereich. Diese Schwerpunktsetzung steht im Einklang
mit den Zielsetzungen der Empfehlungen der Strukturkommission,
weicht aber von den Empfehlungen der
Strukturkommission ab. Gegen die dort vorgeschlagene
Zusammenlegung des Fachbereichs Gestaltung der HAW
mit den Kunststudiengängen der HfbK spricht zunächst,
dass die Studiengänge des Fachbereichs Gestaltung inhaltlich
nicht als rein künstlerische Ausbildung gesehen werden
können, sondern – wie vom Fachbereich selbst dargelegt
– solche des Medienbereichs darstellen. Maßgeblich
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
15
ist aber, dass die Studienstrukturen und Ausbildungsziele
beider Institutionen noch sehr unterschiedlich sind, so
dass z.B. die mit dem Kommissionsvorschlag einer Sektion
Kunst verbundene Idee gemeinsamer Bachelor-
Studiengänge zurzeit schwer realisierbar erscheint. Hier
bleibt daher abzuwarten, welche Erfahrungen die HfbK
mit ihrer gerade erst eingeführten neuen Matrixorganisation
macht, wie sich die HfbK in der Debatte um Einführung
von Bachelor-Master-Strukturen und modularisierten
Curricula im künstlerischen Bereich positioniert
und inwieweit sich damit später eine größere Kompatibilität
der Strukturen von HfbK- und HAW-Angeboten
entwickeln kann.
Die HfbK soll sich als Trägerin einer exzellenten künstlerischen
Ausbildung in der Metropolregion profilieren.
Der Senat begrüßt, dass die HfbK nach einer mehrere
Semester dauernden Diskussion eine Strukturreform
beschlossen hat, die in zentralen Eckpunkten mit den Leitlinien
des Senats in Einklang steht: Die Fachbereiche werden
zugunsten einer Matrixorganisation von Studiengängen
und Lehr- und Forschungsbereichen aufgelöst. Professoren
sind der gesamten Hochschule zugeordnet und
werden gemeinsam von Studiengangsausschüssen und
Forschungsschwerpunkten ausgewählt. Die HfbK konzentriert
sich auf wenige Studiengänge mit differenzierten
Profilierungsmöglichkeiten. Der Senat begrüßt besonders,
dass die HfbK mit dieser Organisationsstruktur die Interdisziplinarität
in ihrem Studienangebot verankern, ihre
Angebote zugleich flexibel gestalten will und einen hohen
Qualitätsanspruch formuliert. Ob die angesichts des Personalbestands
sehr große Zahl von Lehr- und Forschungsbereichen
und die neu akzentuierte Forschung der Aufgabenerfüllung
der HfbK optimal Rechnung tragen, sollte
im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung der
HfbK erörtert werden.
Der Kunst- und Mediencampus Finkenau/Lerchenfeld
bietet mit der beabsichtigten Belegung mit der HfbK, mit
einer neuen Sektion Gestaltung, Medien und Information
der HAW und mit hochqualitativen privaten Bildungseinrichtungen
aus dem Bereich Film und Medienkommunikation,
die ihrerseits mit öffentlichen Hochschulen kooperieren,
inhaltlich und infrastrukturell ein außerordentliches
Potenzial. Die Zusammenführung mehrerer
Institutionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und
Zielbildern im Feld Gestaltung, Film, Medien und Information
soll durch Kooperation und zugleich Wettbewerb
Entwicklungsdynamik entfalten und die Bedeutung des
Medienstandortes Hamburg im kreativen Bereich beleben.
Die beteiligten Hochschulen sind aufgerufen, die sich bietenden
Kooperationsmöglichkeiten zu nutzen. Insbesondere
aus dem Medien- und dem Designbereich der HfbK
könnten in diesem Kontext in enger Kooperation mit der
neuen HAW-Sektion gemeinsame Studienangebote und
integrierten Kunst- und Medienausbildung an einem Ort
bestehen.
9.4 Lehrerbildung
Die Reform der Lehrerbildung bleibt eine der zentralen
Aufgaben der Bildungs- und Wissenschaftspolitik. Die
vom Senat am 27. Februar 2001 beschlossenen Maßnahmen
zur Reform der Lehrerbildung in Hamburg sind, wie
auch die Strukturkommission empfohlen hat, durch die
vom Senat eingesetzte Projektorganisation weiterhin auftragsgemäß
auszugestalten und in die Hochschul- und
Schulpraxis zu implementieren. Dies gilt auch für die
Umsetzung der Reform des staatlichen Prüfungswesens.
Grundlegendes Ziel der Reform der Lehrerbildung in
Hamburg ist eine Verbesserung der Qualität der Ausbildung,
insbesondere im Hinblick auf die in der PISAStudie
aufgezeigten Herausforderungen des Lehrerberufes.
Die Projektstruktur der Reform der Lehrerbildung soll
institutionell so verankert werden, dass die Koordinierung
und Zusammenarbeit der Phasen und Institutionen der
Lehrerbildung optimal gewährleistet ist. Die Universität
Hamburg und die vom Senat eingesetzte Projektorganisation
Lehrerbildung werden daher beauftragt, eine solche
Organisationsstruktur für die Sektion Erziehungswissenschaft
zu erarbeiten sowie die Frage der Zuordnung der
Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern zu überprüfen
und dem Senat im 1. Quartal 2004 Umsetzungsvorschläge
im Sinne der grundsätzlichen Zielsetzung der Kommission
zur Entscheidung vorzulegen. Bereits vor der Entscheidung
über die Zuordnung der Fachdidaktikerinnen
und Fachdidaktiker sollen diese künftig auf Grund einer
Absprache über die inhaltliche Widmung der Stelle und
darüber, welche Leistungen für die Partner erbracht werden
sollen (sog. „Joint Appointment“), gemeinsam von
Fach- und Erziehungswissenschaften berufen werden.
Für Quereinsteiger, also für erfolgreiche Absolventinnen
und Absolventen schulrelevanter fachlicher Ausbildungsgänge,
die mit einer ergänzenden pädagogischen Ausbildung
den Lehrerberuf anstreben, soll ein Masterstudiengang
Erziehungswissenschaft möglichst zügig eingerichtet
werden. Die vom Senat eingesetzte Projektorganisation
Lehrerbildung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen
zu treffen, dass der neue Studiengang den Betrieb
im Wintersemester 2004/05 aufnehmen kann.
Im Verlauf des weiteren Reformprozesses im Bereich der
Lehrerbildung ist zu bedenken, dass sich die Ausbildung
der Lehrerinnen und Lehrer grundsätzlich nicht von einer
allgemeinen Reform der Ausbildungsstrukturen der
Hochschulen abkoppeln kann. Ein solches „Inseldasein“
der Lehrerbildung trägt weder den Verpflichtungen des
Bologna-Prozesses noch dem Umstand Rechnung, dass die
integrierte Lehrerbildung auf eine breite „Zulieferung“
und qualitätsvolle Ausbildungsleistung der Fächer angewiesen
ist und deshalb ihre traditionellen Strukturen nicht
ohne Rücksicht auf grundlegende Veränderungen in der
Ausbildungsstruktur dieser Fächer konservieren können
wird. Mittelfristig ist vielmehr zu erwarten, dass sich auch
in Deutschland und in Hamburg das konsekutive Lehrerbildungsmodell
mit einer auf die verschiedenen Lehrämter
zugeschnittenen Ausbildungsstruktur etablieren wird.
Dabei sollte im Verlauf des Reformprozesses der Wunsch
der Behörde für Bildung und Sport berücksichtigt werden,
dass Lehrerinnen und Lehrer auch weiterhin qualifizierten
Unterricht in zwei Fächern leisten können müssen.
Außerdem wird es für die Studierenden auch möglich bleiben,
bereits in einer frühen Studienphase Praxiserfahrung
sammeln zu können. Die Arbeitsergebnisse des laufenden
Reformprozesses werden weitgehend auf mögliche andere
Strukturen der Lehrerbildung übertragbar sein, so dass
dieser Reformprozess in verlässlicher und störungsfreier
Weise abzuschließen ist.
Die Empfehlung der Strukturkommission, die Ausbildung
der Gewerbelehrer im Berufsfach, die derzeit überwiegend
von der TUHH und zu geringerem Teil von der Universität
Hamburg wahrgenommen wird, wegen der größeren
Anwendungsorientierung an die HAW zu verlagern, soll
im Hinblick auf die damit verbundene Zielsetzung insofern
aufgegriffen werden, dass die Ausbildung zukünftig
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
16
Drucksache 17/2914
auch unter Nutzung von geeigneten Ressourcen der
HAW stattfinden soll. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung
der so ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer
durch die KMK. Ende des Jahres 2004 ist gegenüber dem
Senat zu bilanzieren, welche Fortschritte im Sinne des
Kommissionsvorschlages erzielt worden sind.
9.5 Theaterakademie, Musikwissenschaft, Zentrum für
Medienkommunikation, Film
Zu weiteren Empfehlungen der Expertenkommission hat
der Senat folgende Entscheidungen getroffen:
– Theaterakademie: An der HfMT soll eine Theaterakademie
eingerichtet werden, in der die hochschulübergreifenden
Studiengänge Musik- und Schauspieltheaterregie
konzentriert werden. Dabei wird zu prüfen
sein, wo das Zentrum für Theaterforschung der Universität
Hamburg angesiedelt werden soll. Die Frage
der Unterbringung der Theaterakademie wird auch
mit Blick auf die sich verändernde Raumbelastungssituation
der HfMT zu prüfen sein.
– Musikwissenschaft: Das Institut für Musikwissenschaft
soll wegen seiner fachlich spezifischen
Schwerpunktsetzung an der Universität Hamburg
bleiben.
– Das Zentrum für Medienkommunikation der Universität
Hamburg wird Teil der geisteswissenschaftlichen
Sektion. In welcher Form und mit welchen Studiengängen
dies erfolgt, liegt im Entscheidungsbereich der
Universität Hamburg.
– Film: Neben der bereits beschlossenen Verlagerung
des Aufbaustudiengangs Film der Universität Hamburg
in die Hamburg Media School (HMS) sollte die
HMS mit der HfbK in diesem Feld kooperieren. Dabei
ist auch eine sinnvolle Bachelor-Master-Struktur dergestalt
vorstellbar, dass in der HfbK ein künstlerischer
Bachelor im Bereich Medien (Film/bewegtes Bild)
erworben werden kann, auf den für Interessierte und
Befähigte eine professionalisierte Spezialisierung an
der HMS als Master-Studiengang erfolgt. Die Möglichkeit
künstlerischer Master an der HfbK in diesem
Bereich bliebe erhalten. Zukünftige Berufungen der
HfbK im Bereich Film könnten dann unter Einbeziehung
der HMS erfolgen sowie in eine einem gewissen
Umfang Lehrdeputate dieses Bereichs auch bei der
HMS eingesetzt werden. Dies setzt ein gemeinsames
inhaltliches Verständnis voraus.
10. Quantitative Vorgaben, Schwerpunkte
Der Bedarf an Hochschulabsolventen wird sich in den
nächsten Jahren verändern. Dieser Entwicklung muss
sich auch das Hamburger Hochschulwesen stellen und
entsprechende Schwerpunkte setzen. Bei der Entscheidung
über die zukünftigen Studienanfängerzahlen und
die anzustrebenden Absolventenzahlen haben Senat und
Kommission die Prognose über den zukünftigen Akademikerbedarf
als Basis genommen (zu der Rechenmethodik
vgl. im Einzelnen unten Nr. 10.2). Diese Bedarfszahlen
wurden mit den Entwicklungsperspektiven der
Hochschulen, der Nachfrage der Studierenden und den
gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der Metropolentwicklung
Hamburgs abgewogen. Im Ergebnis hat
diese Abwägung insbesondere im Bereich der Geistes-,
Sprach- und Kulturwissenschaften, der Sozialwissenschaften
und der Kunst und Musik zu einer geringeren
Kapazitätsreduzierung geführt, als sich nach einer alleinigen
Betrachtung des prognostizierten Bedarfs ergeben
hätte. Würde man z.B. bei den Geistes-, Kultur- und
Sprachwissenschaften nur den prognostizierten Bedarf
von minus 40 Prozent sowie die zu erreichende Steigerung
der Studienerfolgsquote um 20 Prozent berücksichtigen,
so hätte sich rein mathematisch eine Reduktion der
Studienanfängerkapazitäten um ca. 60 Prozent ergeben.
Eine Reduzierung in diesem Umfang hätte jedoch weder
den Interessen der Stadt Hamburg als Medien- Kulturund
Dienstleistungsmetropole entsprochen, noch wäre
die Nachfrage der Studierenden an einem vielfältigen
Ausbildungsangebot in diesen Bereichen berücksichtigt
worden. In Übereinstimmung mit den Kommissionsempfehlungen
sind in diesen Leitlinien die Studienanfängerzahlen
daher um 25 Prozent in den Geistes-,
Kultur- und Sprachwissenschaften angepasst worden.
10.1 Zukünftige Studienkapazitäten
Die in der folgenden Tabelle angegebenen Zahlen der
Studienanfängerinnen und -anfänger sind für das Jahr
2009 erforderlich, um die für 2012 von der Strukturkommission
geforderten Absolventenzahlen bei den zu realisierenden
Studienerfolgsquoten zu erreichen.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
17
Sektionen
Absolventen/
Absolventinnen
im Jahr
2012
Absolventen/
Absolventinnen
im Jahr
2000
(WS 99/00 +
SS 00)
Studienanfänger/
im Jahr
2009
Studienanfängerplätze
im Jahr
2002
Sektion
Rechtswissenschaften
Gesamt
(Universität,
HWP)
320 506 420 760
Sektion im Bereich Wirtschaftsund
Sozialwissenschaften
Gesamt
1180
1.136
1.490
1.891
Sektion Lebens- und
Sozialwissenschaften
Gesamt
440
345
620
799
Sektion
Erziehungswissenschaften
und Sport
Universität
950
795
1.200
1.192
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
18
Drucksache 17/2914
Sektionen
Absolventen/
Absolventinnen
im Jahr
2012
Absolventen/
Absolventinnen
im Jahr
2000
(WS 99/00 +
SS 00)
Studienanfänger/
im Jahr
2009
Studienanfängerplätze
im Jahr
2002
Sektion Geistes-, Kulturund
Sprachwissenschaften
Universität
420
509
850
1.130
Sektion
Naturwissenschaften
Universität
940
525
1.450
1.455
Sektion Bauen
HAW, HfbK
250
395
300
442
Sektion Musik
HfMT
70
90
90
108
Sektion Kunst
HfbK
50
54
80
122
Sektion Gestaltung,
Medien und Information
HAW
230
235
350
447
Sektion
Ingenieurwissenschaften
(inkl. Bauing.)
TUHH
580
255
900
978
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
19
Sektionen
Absolventen/
Absolventinnen
im Jahr
2012
Absolventen/
Absolventinnen
im Jahr
2000
(WS 99/00 +
SS 00)
Studienanfänger/
im Jahr
2009
Studienanfängerplätze
im Jahr
2002
Sektion
Ingenieurwissenschaften
(inkl. Wiwi)
HAW
800
694
1.250
1.296
Sektion Medizin
Universität
430
469
480
535
Psychologie
Universität
100
136
120
195
Summe
6760
6.144
9.600
11.350
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode
20
Drucksache 17/2914
Die angegebenen Kapazitäten sind ca. alle drei bis vier
Jahre mit Blick auf die Bedarfssituation des Arbeitsmarktes,
aber auch mit Blick auf die studentische Nachfrage
von der zuständigen Behörde gemeinsam mit den Hochschulen
zu überprüfen. Werden die vorgegebenen Absolventenzahlen
von den Hochschulen nicht erreicht, so
kann sich dieses nach dem geplanten leistungsorientierten
Hochschulfinanzierungsmodell auf das Budget der
Hochschulen niederschlagen. Frei werdende Mittel sollen
allen Hochschulen zur Verfügung stehen, z.B. als
Anreiz für die Erreichung vereinbarter Qualitätsziele
oder für Innovationen.
Zu einzelnen Werten der Tabelle:
– Gestaltung, Medien und Information: Die Sektion
Gestaltung, Medien und Information wird mit der
Zahl an Studierenden angegeben, die sich aus einer
Addition der drei HAW-Fachbereiche Gestaltung,
Medientechnik und Bibliothek und Information
ergibt. Die Zahl wird nach der konkreten Entscheidung
über Inhalt und Umfang der neuen Sektion der
HAW anzupassen sein.
– Medizin: Die für die Medizin genannte Zielzahl soll
im Rahmen der neuen Approbationsordnung und des
heutigen Budgets sowie der Investitionsmittel für den
Masterplan erreicht werden. Dabei muss das UKE
dafür Sorge tragen, dass seine Kapazitätsfestsetzungen
gerichtlicher Prüfung standhalten. Das Gesetz zur
Neuordnung der Hochschulmedizin in Hamburg vom
18. Juli 2001, das einen Abbau der Kapazität im Fach
Humanmedizin auf 300 Studienanfängerplätze vorsieht,
wird entsprechend anzupassen sein.
– Psychologie: Die Psychologie wird in der Tabelle
gesondert aufgeführt. Über ihre Zuordnung zu einer
Sektion wird noch zu entscheiden sein.
10.2 Erläuterung der Berechnungsgrundlagen
Eine Abwägung der Bedarfsprognose der Kommission
mit der Nachfrage durch die Studierenden und den Entwicklungsperspektiven
der Hochschulen und der Metropolregion
Hamburg bildet die Basis für die zukünftigen
Studienanfängerkapazitäten in Abschnitt 10.1.
Die Kommission hat sich bei ihrer Bedarfsprognose an
der gesellschaftlichen Nachfrage nach Absolventinnen
und Absolventen in Hamburg im Jahr 2012 orientiert.
Dabei wird zum einen der gesamte Hamburger Arbeitsmarkt,
also auch die Ein- und Auspendler, berücksichtigt.
Zum anderen wird davon ausgegangen, dass nicht
alle in Hamburg ausgebildeten Absolventinnen und
Absolventen auch in der Metropolregion beschäftigt werden.
Hamburg wird vielmehr auch weiterhin ein Hochschulstandort
bleiben, der für den überregionalen und
internationalen Arbeitsmarkt Hochschulabsolventinnen
und -absolventen ausbildet. Ebenso ist angenommen,
dass Hamburg seinen Akademikerbedarf im gleichen
Umfang auch durch überregional bzw. international ausgebildete
Hochschulabgänger ergänzen kann.
Grundlagen der Bedarfsprognose an Hochschulabsolventinnen
und -absolventen waren für die Kommissionsempfehlungen
die Daten der Bundesanstalt für Arbeit
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bzw. eine
für den Hamburger Bereich aufbereitete Fassung dieser
Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
sowie der Mikrozensus 2000, aus dem sich die
Daten für die Zuordnung der Akademiker zu unterschiedlichen
Berufsgruppen ergaben.
Auf der Grundlage dieser Daten und einer Einteilung der
Studienangebote der Hamburger Hochschulen auf elf
Aufgabenfelder konnte in einem mehrstufigen Verfahren
der Hamburger Bedarf an Hochschulabsolventinnen und
ersten Schritt wurden für Hamburg die Zahlen der im
Beruf stehenden Akademikerinnen und Akademikern
ermittelt. Danach konnte der Neueinstellungsbedarf an
Akademikerinnen und Akademikern für den betrachteten
Zehnjahreszeitraum berechnet werden. Dabei wurden
berücksichtigt
– der Altersersatzbedarf für die heute im Arbeitsmarkt
befindlichen Akademikerinnen und Akademikern,
– die empirisch belegte Steigerung der Akademisierungsquote
von Beschäftigungsverhältnissen und
– ein Beschäftigungszuwachs unter besonderer Berücksichtigung
des zu erwartenden Wachstums in Hamburg
auf der Grundlage der Stärkung bestimmter
Wirtschaftsschwerpunkte (Cluster).
Im letzten Schritt der Prognose wurde der Gesamtbedarf
an Absolventinnen und Absolventen für das Jahr 2012
auf die Aufgabenfelder aufgeteilt, so dass die Bedarfe je
Aufgabenfeld erkennbar wurden. Die angegebenen Studienanfängerzahlen
ergeben sich aus den prognostizierten
Absolventenzahlen und den zu erreichenden Studienerfolgsquoten.
11. Förderung von Frauen in Lehre und Forschung
Der gesetzliche Gleichstellungsauftrag der Hochschulen
soll auch bei der Umsetzung dieser Leitlinien beachtet
werden. Vor allem ist von den Hochschulen dafür Sorge
zu tragen, dass sich der Anteil von Frauen am
wissenschaftlichen Personal deutlich erhöht und sich
nicht durch die Verschiebung der Studienanfängerkapazitäten
bei den Studierenden und dem wissenschaftlichen
Nachwuchs noch zusätzlich reduziert. Die Hochschulen
werden dazu aufgefordert, geeignete Maßnahmen
zu treffen, um den Anteil von Frauen auch in den
naturwissenschaftlich und technisch ausgerichteten Studiengängen
zu erhöhen. Gender Mainstreaming ist weiterhin
ein verbindlicher Entwicklungsauftrag der Hochschulen.
12. Kooperation in Norddeutschland
Die Kooperation der norddeutschen Länder soll im Wissenschaftsbereich
mit dem Ziel verstärkt werden, in
Norddeutschland ein leistungsfähiges, alle wichtigen
Bereiche abdeckendes Angebot in Lehre und Forschung
vorzuhalten, das international konkurrenzfähig ist. Es
soll für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
ebenso attraktiv sein wie für innovative Wirtschaftsbereiche.
Unproduktive Konkurrenzen und quantitativ
nicht erforderliche Doppelangebote – insbesondere
in der Lehre – sollten möglichst vermieden werden.
Mit Blick auf die Strukturreform des Hamburger Hochschulbereichs
soll insbesondere die Kooperation mit dem
ebenfalls vor Veränderungen seines Wissenschaftsbereichs
stehenden Nachbarland Schleswig-Holstein, aber
auch mit anderen norddeutschen Ländern gesucht werden.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2914
21
Ziele der Kooperation sollen vor allem sein,
– die Qualität der Angebote durch abgestimmte
Schwerpunktsetzungen und Ressourcenkonzentration
zu steigern,
– gering nachgefragte Angebote entweder nur noch an
einem Standort anzubieten oder gemeinsam zu erstellen
und zugleich
– in Norddeutschland gemeinsam Lehr- und Forschungsleistungen
ohne fachlich problematische
Lücken anzubieten.
Dabei sollen Kooperationen beiden Partnern langfristig
in gleichem Maße nutzen.
Der Senat begrüßt, dass der Staatsrat und der Staatssekretär
der Wissenschaftsressorts in Hamburg und in
Schleswig-Holstein schon im April dieses Jahres
Gespräche aufgenommen haben. Aufgrund dieser
Gespräche ist begonnen worden, Kooperationen in jenen
Feldern zu prüfen, die die Strukturkommission Schleswig-
Holstein angeregt hat, nämlich
– Theologie
– „kleine Fächer“ der Philosophischen Fakultät
– Soziologie, Politologie
– Studienangebot der Musikhochschulen
– Lehrerbildung
– Ingenieurwissenschaften auf Universitäts- und auf
Fachhochschulebene.
– Mittelfristig soll auch in Betracht gezogen werden die
Bündelung von Potenzialen in den Bereichen Volkswirtschaftslehre
unter Einbeziehung der beiden wirtschaftswissenschaftlichen
Institute in Kiel und Hamburg
(IDW und HWWA) und
– Geo- und Meereswissenschaften.
Darüber hinaus wurde in ersten Abstimmungsgesprächen
zwischen den Ländern vereinbart, auch folgende
Bereiche auf Kooperationspotenziale zu untersuchen:
– Medizin,
– Pharmazie und
– physikalische Grundlagenforschung
Die Ergebnisse der Kooperationsgespräche mit Schleswig-
Holstein berücksichtigend sollen auch Gespräche
insb. mit Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
über mögliche Kooperationen geführt werden. In geeigneten
Fällen wird Hamburg auch die Konferenz der
norddeutschen Wissenschaftsminister befassen.
D.
Verfahrensvorgaben
13. Ziel- und Leistungsvereinbarungen,
Haushaltsverfahren
13.1 Ziel- und Leistungsvereinbarungen
Die vorstehenden Leitlinien werden in Verhandlungen
über Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der
zuständigen Behörde und den Hochschulen zu konkretisieren
und teilweise zu operationalisieren sein. Der Senat
erwartet hierzu, dass bis Herbst 2003 Ziel- und Leistungsvereinbarungen
für die Jahre 2004 ff. vorgelegt
werden, die die Schritte der Umsetzung der Senatsentscheidung
konkretisieren und Termine für das weitere
Verfahren festlegen. Zugleich sollen von der Behörde für
Wissenschaft und Forschung die für die Einführung von
Sektionen erforderlichen und zweckmäßigen Rechtsänderungen
konkretisiert werden.
Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sollen ab dem
Wirkungsjahr 2005 bei der Budgetbemessung auch den
Fortschritt der Hochschulen beim Umsetzen der Strukturreform
berücksichtigen und dabei als Basis der politischen
Steuerung der Hochschulen und der Mittelbewilligung
der Bürgerschaft jeweils zu den Haushaltsberatungen
vorgelegt werden.
13.2 Haushaltsverfahren
Haushalt 2004
Der Haushalt der Hamburger Hochschulen für 2004 ist
in seinen Dimensionen aus den Budgets der Vorjahre
abgeleitet. Sofern es in 2004 im Rahmen der Sektionsbildung
zu veränderten Zuordnungen von Fachbereichen
und Einrichtungen zu Hochschulen kommt, sollen
die entsprechenden Ressourcen im Rahmen der eingeräumten
Deckungsfähigkeit bzw. durch Sollübertragung
umgesetzt werden.
Haushalt 2005
Für den Haushalt 2005 ist in Aussicht genommen, ihn im
Vorgriff auf eine künftig konsequent leistungsbezogene
Basis transparent und berechenbar zu machen. Im Rahmen
des Haushaltsplans 2005 sollen die Hochschulbudgets
unter Berücksichtigung der dann bereits umgesetzten
Leitentscheidungen des Senats und nach den
Grundsätzen einer leistungsbezogenen Finanzierung
veranschlagt werden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit,
die Vereinbarungen mit den Hochschulen, soweit
sie für die Budgetaufstellung relevant sind, bereits zum
Beginn des Jahres 2004 – unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung
durch die Bürgerschaft – zu treffen.
Petitum
Der Senat bittet, die Bürgerschaft möge Kenntnis nehmen.
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