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Jenseits des Tabus - Neue Wege gegen Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen

Gleichstellungsbeauftragte
Uschi Baaken

Universität Bielefeld  Postfach 10 01 31  33501 Bielefeld




Telefon: (0521) 106-1
Durchwahl: (0521) 106 - 4202/03
Fax.: 0521-106-89008
E-Mail: frauenbuero@uni-bielefeld.de

Gebäudeteil: L 3 - 113/117

http://www.uni-bielefeld.de/gleichstellungsbeauftragte/


Bielefeld, 30. August 2005





Jenseits des Tabus -
Neue Wege gegen Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen

Antidiskriminierungsrichtlinie schützt Studentinnen nicht –
Länder verantwortlich für spezifische Regelungen in den Hochschulgesetzen

Pressemitteilung vom 17. April 2005

Ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen heute noch ein Thema? Ja, lautet die klare Antwort der über 60 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen, die sich am 14. und 15. April 2005 an der Universität Bielefeld mit dem nach wie vor tabuisierten Thema auseinandersetzten. „Die Sensibilisierung der Hochschulöffentlichkeit für geschlechtergerechte Studien- und Arbeitsbedingungen muss ein Qualifikationsmerkmal der Hochschulen werden“ führte Uschi Baaken, Gleichstellungsbeauftragte der Universität Bielefeld und Vorsitzende der Bundeskommission "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt" aus.

Hochschulen sind keine Nischen. Studierende und Beschäftigte, Lernende und Lehrende erleben in unterschiedlichster Form Erfahrungen von Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt. Nach wie vor schweigen Betroffene aus Scham, wird weggeschaut und Diskriminierungen und Gewalt im Alltag von Forschung und Lehre geleugnet. Die Taten werden verharmlost, obwohl die Folgen für die Betroffene oft schwerwiegend sind. Beeinträchtigungen der Studienleistungen bis hin zum Studienabbruch sind neben gesundheitlichen und psychischen Schäden das Resultat.

Die Dunkelziffer ist hoch, wie eine aktuelle Umfrage an der FH Köln im WS 2003/04 belegt. 40 % aller Frauen über 16 Jahren haben sexuelle Belästigungen erlebt (BMFSFJ). Beschwerden werden eher dann vorgebracht, wenn verlässliche und angemessene Beschwerdeverfahren bestehen und die Folgen möglichst kalkulierbar erscheinen. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sehen sich als 1. Anlaufstelle, die eigentlich Verantwortlichen sind jedoch die Hochschulleitungen, die auf der Tagung vermisst wurden.

Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ließ in ihrem schriftlichen Grußwort mitteilen, dass Studierende unzureichend durch die bestehenden Gesetze geschützt seien. Beschäftigte Hochschulangehörige könnten von der Antidiskriminierungspolitik der Europäischen Union profitieren, da sie neue Impulse zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz enthält. Studierende sind allerdings nicht erfasst. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Länder hierzu eigene Regelungen schaffen werden.
Die Diskussion hat zahlreiche Anstöße gegeben, neue Wegen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu geben. Als zentrale Forderungen wurden genannt:








V.i.S.d.P.: Uschi Baaken
Gleichstellungsbeauftragte
Universität Bielefeld
Tel: 0521-1064203
E-Mail: frauenbuero@uni-bielefeld.de




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