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Satzung

Satzung
für die Gemeinsame Kommission Frauenstudien, Frauen- und Geschlechterforschung, Gender und Queer Studies (GK)



1. VertreterInnen der GK
Die VertreterInnen der GK werden von ihren Hochschulen für die Dauer von zwei Jahren in die GK entsandt.
Eine Wiederwahl ist möglich.
Die SprecherIn und die Ko-Stelle werden darüber schriftlich von den Hochschulen unterrichtet.

2. Sitzungen der GK
Die GK tagt mindestens zwei Mal im Semester

3. Vorsitz
Die GK wählt eine SprecherIn und eine StellvertreterIn für die Amtszeit von zwei Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die SprecherIn oder deren StellvertreterIn sollte eine ProfessorIn mit Gender- Schwerpunkten in Lehre und Forschung sein.
Die SprecherIn leitet die Sitzungen, führt die laufenden Geschäfte der GK, unterrichtet sie regelmäßig über ihre Tätigkeit und vertritt die GK nach außen.

4. Stimmverteilung
Die VertreterInnen werden nach einem festgelegten Schlüssel mit Stimmen
ausgestattet (s. a. Kooperationsvertrag vom Juli 2003, § 2).: 
Die Stimmberechtigung für die FH ÖffV wird von der GK gesondert vom Kooperationsvertrag geregelt.
Eine Stimmübertragung innerhalb einer Statusgruppe ist möglich. Stimmübertragungen werden stets zu Beginn der Sitzung der SprecherIn bekannt gegeben.
Für die Stimmübertragung bei Hochschulen mit nur einer Professorinnenstimme tritt, sofern keine andere Regelung unter den VertreterInnen vereinbart wurde, folgende Regelung in Kraft.
Stimmvertretung der Hochschulen mit nur einer ProfessorInnenstimme:
HWP —– Ev. FH
HfbK —– HfMT
TUHH —– Uni Bundeswehr
HfMT —– HfbK
Ev. FH —– HWP
Uni Bund. —– TUHH






5. Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit der GK wird von der SprecherIn zu Beginn der Sitzung festgestellt.
Die GK ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Hochschulen ihre Stimmen abgegeben können und die Sitzung ordnungsgemäß (Ankündigung ein Woche vorher und mit einer vorläufigen Tagesordnung) einberufen ist.
Ein vorzeitiges Verlassen der Sitzung von VertreterInnen der GK soll der SprecherIn zu Beginn der Sitzung mitgeteilt werden.

6. Tagesordnung
Die SprecherIn stellt die vorläufige Tagesordnung auf und die VertreterInnen beschließen sie. Ergänzungen können eingebracht werden.
Tischvorlagen und schriftliche Anträge werden zum Sitzungsbeginn bekannt gegeben und verteilt
Die Behandlung von während der Sitzung neu eingebrachten Anträgen wird von der GK auf der Sitzung beschlossen.

7. Ausschüsse
Die GK ruft zur Unterstützung ihrer Aufgabe Ausschüsse ein. Sie können zeitlich begrenzt werden.
Die GK, bzw. die Ausschüsse können weitere Sachverständige zur Mitarbeit einladen.

8. Öffentlichkeit
Die Sitzungen der GK sind hochschulöffentlich. Gäste können auf Vorschlag eingeladen werden. Ein Protokoll der Sitzung wird verfasst.

9. Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach der Verabschiedung am 14.4.2004 in Kraft.








Datei: c: eigene dateien/GK/neue Struktur


Dies ist die elektronische Arbeitsplattform (Swiki) der Gleichstellung
der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfbK)

This is the electronic working platform (Swiki) genderbasis
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Kontakt/Contact mailto: Ute Janssen
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