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Kunsthochschulen





SELBSTBESTIMMUNG
vorher: EIGEN
VERANTWORTUNG:
bez. des rechenschaftgebens fuer ein best. handeln o fuer dessen folgen. sie setzt muendigkeit voraus, dh die faehigkeit, das eigene handeln frei zu bestimmen u dessen folgen abzusehen.

SELBSTBESTIMMUNG
in der prakt.-philosph. theorie:
individuelle, gesellschaftl., polit. handlungen
die aufhebung der fremdbestimmung u. die moeglichkeit u faehigkeit des autonomen subjekts, der gesellschaft,etc.
frei der eigenen vernunft gemaeß zu handeln u die gesetze, normen, regeln des handelns zu entwerfen (querverweis: freiheit).

FREIHEIT
im weitesten sinne:
unabhaengigkeit von aeusserem, innerem o durch menschen o institutionen bedingtem zwang

freiheit bei beuys:
die freiheit hat im denken ihren ursprung, denken ist kreation, ein elementarer schöpfungsvorgang. denken ist ein unsichtbarer plastischer prozeß, eine formung nach innen, eine formung in einen virtuellen raum hinein. der mensch ist frei aufgrund seines denkens - im schöpferischen denken wird freiheit ganz unmittelbar erlebt.
das denken ist ein schöpfungsakt, an anderem ort, der Ursprung der Kreativität ist das Denken. Das Denken des freien Individuums wiederhole das Evolutionsprinzip von Urbeginn an. Der freie Mensch sei selbst ein Weltenschöpfer, und er erlebe, wie er die Schöpfung fortsetzen könne. Das sei seine ganze Verantwortung.


FREIHEIT DER PERSON
persoenl. freiheit; in art2, absatz2 satz2 gg verankertes grundrecht, das vor willkuerl. massnahmen schuetzt.

Menschenrechte

M. sind die angeborenen unveräußerlichen Rechte eines jeden Menschen, die die moralische und rechtliche Basis der Menschheit bilden. Sie sind vor- und überstaatlich, d.h. höher gestellt als die Rechte des Staates. Sie können daher auch nicht von diesem verliehen, sondern nur als solche anerkannt werden.
Zu den M. gehören:
1) die sog. liberalen Verteidigungsrechte:
a) das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit,
b) das Recht auf (Meinungs-, Glaubens-, Gewissens-) Freiheit, auf
c) Eigentum und auf
d) Gleichheit (d.h. das Verbot rassistischer, geschlechtlicher, religiöser, politischer und sonstiger Diskriminierung) und
e) das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung;

2) die sog. demokratischen und sozialen Rechte:
a) das Recht auf Freizügigkeit,
b) die Versammlungsfreiheit,
c) die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (d.h. auch Streikrecht),
d) das Wahlrecht,
e) das Recht auf Erwerbsmöglichkeit und gerechten Lohn und
f) das Recht auf Bildung.

Die Tatsache, dass die Menschenrechte in aller Welt täglich gebrochen werden, zeigt, dass Rechte nicht ein für allemal gegeben, sondern immer wieder eingefordert werden müssen, dass Recht gegen Unrecht immer wieder aufs neue durchgesetzt werden muss.


http://www.afs-rechtsanwaelte.de/volkszaehlung.htm