Zum conversationellen Stil gehoert es, davon auszugehen, dass der Andere gute Gruende fuer seine Mitteilungen hat, dass er sie - in welchem Format auch immer - zu Recht macht. Diese Regel ist bei Verhandlungen und Diskussionen, bei denen es um Vorteil oder Wahrheit geht, nicht gueltig oder sachgerecht. Sie ist kennzeichnend fuer Conversieren. Zu-Recht-Vermutung laesst sich auch als die Positiv-Formulierung des antiken Verbots der Rechthaberei in der ars sermonis auffassen. {Ars sermonis Medienformate Wechselrede} Link: Im Rechtswesen waere die Unschuldsvermutung eine vergleichbare Regel. |