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W.W. Engelhardt: Von der Utopie zur Genossenschaft

http://www.leibi.de/takaoe/83_08.htm


W.W. Engelhardt

Von der Utopie zur Genossenschaft

Zum Verhältnis „Utopie-Genossenschaft-Sozialpolitik" seit den Anfängen, am Beispiel der Produktiv- und Siedlungsgenossenschaften dargestellt



Es sei hier auf einige Entwicklungslinien des Verhältnisses von „Utopie und Genossenschaft" unter Einbeziehung der „Sozialpolitik von unten" eingegangen. Begonnen werden soll bei den vermutlichen Anfängen des Genossenschaftswesens überhaupt. Die Produktiv- bzw. Siedlungsgenossenschaften und deren freigemeinwirtschaftliche Sinnbestimmungen sind besonders zu beachten.

1. Seit der Seßhaftwerdung der Menschheit, vielleicht sogar schon während der vorangehenden Wanderungsbewegungen der sich seit vier bis fünf Millionen Jahren schrittweise aus dem Tierreich lösenden menschenähnlichen Lebewesen, gibt es rudimentäre oder vollständige „ursprüngliche Betriebe" im Sinne des Betriebswirtschaftlers Heinrich Nicklisch. Was die Urhorden und ersten genossenschaftsartigen Gebilde und Gefüge betrifft, so war „das Gefühl der Bedrohung und Bedrückung durch fremde Kräfte, denen der einzelne machtlos gegenüberstand" nach Georg Draheim soziologisch „die Hauptwurzel der Genossenschaftsbildung". Der Autor und nach dem zweiten Weltkriege eine Zeitlang führende deutsche Genossenschaftspraktiker spricht auch von der „Solidarität der Not", die dabei vermutlich eine entscheidende Rolle gespielt hat. Sein Begriff entspricht dem der „organischen Solidarität" Emile Durkheims.

Andere Genossenschafts- und Verbändewissenschaftler, wie Gustav von Schmoller, Wilhelm Vershofen und in der jüngeren Vergangenheit auch Gerhard Weisser, haben sich in ähnlicher Weise geäussert. Von ursprünglichen, mehr oder weniger genossenschaftsartigen Betrieben ist übrigens auch bei vielen historisch forschenden Agrarwirtschaftlern, Soziologen und Ethnologen die Rede. Genannt sei statt vieler hier nur noch der Agrarökonom Friedrich Aereboe. Die ursprünglichen Betriebe wurden - und dies ist m.E. eine wichtige Feststellung - aber erst viele Zeitalter später, d.h. praktisch erst in der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart, zumindest überwiegend als solche von der Art der Produktiv- bzw. Siedlungsgenossenschaften identifiziert. Für die germanischen Gebiete sprach Friedrich Engels bekanntlich in der Regel von der dort verbreiteten „Markgenossenschaft", Schmoller von der „Arbeitsgenossenschaft".

2. Aus den frühen Genossenschaftsformen der Produktiv- bzw. Siedlungs-Genossenschaften sind in zumeist oder gar gänzlich nichtdirekter Anknüpfung an sie die erst seit wenigen hundert Jahren - etwa seit dem 16. Jahrhundert - programmatisch initiierten frei-gemeinwirtschaftlichen bzw. frei-gemeinnützigen Gebilde dieser Genossenschaftsart, aber auch der neuzeitlichen Kooperativen insgesamt hervorgegangen. Dies geschah oft - oder doch zumindest nicht selten - auf der Grundlage anregender und stimulierender selektiver Utopien und zumal solchen literarischer Art. Ich nenne als Beispiele für Verfasser solcher Utopien in der Renaissance und Reformationszeit Francis Baron, Johann Valentin Andreae, Gerrad Wistanley, in der anschließenden Aufklärungsepoche neben Restif de la Bretonne etwa Denis Diderot, im Industriezeitalter z.B. Etienne Cabet, Theodor Hertzka und natürlich Charles Fourier, Robert Owen sowie Henry de Saint-Simon.

Die selektiven Utopien gingen den Gründungen entweder voraus oder aber sie liefen als Anregungen parallel. Wobei die utopischen Gedankengebäude oft auch als Ideen, Visionen usw. bezeichnet wurden und - was ihre Wirkungsweise betrifft - bei einigen Utopisten geradezu in das eigentliche soziale bzw. sozialpolitische Handeln von unten her übergingen. Hingegen spielten bei den Entstehungsprozessen wissenschaftliche Erkenntnisse erst im zwanzigsten Jahrhundert eine wesentliche Rolle, d.h. kaum länger als fünfzig bis hundert Jahre. Dabei waren es zunächst fast nur juristische Aussagen, die zur Verfügung standen, viel später dann auch volkswirtschaftliche, sozialpolitische und betriebswirtschaftliche Erkenntnisse. Dies ganz zuletzt - d.h. heute dann auch im Sinne von „Aktionsforschungs"- und „Organisationsentwicklungs"-Analysen, deren Bedeutung künftig möglicherweise stark zunehmen wird.

3. Die Produktiv- bzw. Siedlungsgenossenschaften der frühen Zeiten haben sich hingegen zunächst in den jeweiligen Sprachen und Dialekten als überwiegend religiös orientierte und wohl nur selten bereits als zugleich weltlich motivierte Gemeinden, Gruppen und betriebliche Gebilde begriffen. Essentiell gemeinschaftliches - im Sinne von Ferdinand Tönnies - oder bereits gemeinwirtschaftliches Gedankengut dürfte dabei im Mittelpunkt gestanden haben. Mythen und ganzheitliche Utopien, die noch bis in die Gegenwart hinein keineswegs selten entwicklungsgesetzliches Denken bestimmen, haben sicherlich von vornherein eine hauptsächlich ideologisch abschirmende Rolle gespielt. Oder aber es ging bei den geistigen Grundlagen der Kooperativen bereits um eine Art „eidetischer Wesenschau".

Streng genommen dürften nämlich diese ganzheitlichen Utopien - aber wohl auch nur sie - durchaus als „Empfindung(en) eines kränkenden Defekts, eines Bruchs am Anfang aller Zeiten" aufzufassen sein. Als solche wurden sie von Arnhelm Neusüss und ähnlich argumentierenden anderen Phänomenologen bzw. Tiefenpsychologen, gelegentlich sogar von Betriebswirten - wie Skaver Unsinn - interpretiert. Und auch Historiker, wie Ernst Nolte haben eine ähnliche Bestimmung ihres Sinns versucht. Nolte schreibt 1991, daß es sich bei der Utopie um den „Wunsch nach Wiedererlangung der Pantopie" handelt. „Sie ist die Sehnsucht nach dem Unpolitischen inmitten der Welt der Politik", wie sie für frühe Menschen in der Tat besonders ausgeprägt bestanden haben mag.

4. Was die Produktiv- und Siedlungsgenossenschaften auf programmatischer Basis betrifft, so war für diese Kooperativen als Art oder Gattung offenbar vor allem kennzeichnend, daß sie sich nicht gemäß den üblichen Gesetzlichkeiten der „Evolutionstheorie" aus den Vorgängergebilden entwickelt haben. Sie sind nicht - oder doch höchstens relativ selten - den Weg der durch Ausgliederungen vorgezeichneten „abgeleiteten Betriebe" gegangen, diesen Begriff wiederum im Sinne von Nicklisch verstanden. Aber auch statt wiederum quasi „von Natur aus" zu entstehen, wurden für sie jetzt neuartige, d.h. voluntaristische freigemeinwirtschaftliche Grundlagen maßgebend, die allerdings recht bald in förderungswirtschaftlichen oder auch schon erwerbswirtschaftlichen Richtungen transformiert sind. Letzteres hat im vorigen Jahrhundert als eine der ersten Beatrice Potter-Webb, am Beispiel industriezeitlicher Produktivgenossenschaften Großbritanniens aufgezeigt.

Wäre hingegen der oft als „üblich" unterstellte evolutionstheoretische Ablauf eingetreten - ihn hat in jüngerer Zeit C. Schreiter vom Marburger Genossenschaftsinstitut als eine Art Meßlatte in produktivgenossenschaftliche Überlegungen eingeführt- so hätte es nach meiner Ansicht schon bei den ursprünglichen Betrieben produktiv- bzw. siedlungsgenossenschaftlicher Art im Merkantilismus und Kameralismus zunächst einmal sehr verbreitet zu staatlichen Betriebseinheiten und nach häufiger Entstehung von Märkten später unmittelbar zu privaten erwerbswirtschaftlichen Betrieben kommen müssen. Dies aber hätte bedeutet, jede Fortsetzung der produktivgenossenschaftlichen Anfänge im Sinne einer nunmehr programmatisch direkt gewollten Entstehung solcher Kooperativen wäre zugunsten staatlicher und sodann privater Betriebe vermieden worden.

5. Statt dessen aber kam es bekanntlich zu zeitweise und - besonders seit der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts - in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Notzeiten recht zahlreichen und nunmehr meist völlig bewußt auch demokratisch strukturierten „gemeinsam getragenen" produktivgenossenschaftlichen Betrieben bzw. Unternehmen. Klaus Novy und viele andere Autoren haben dies im einzelnen belegt. Sie haben damit nach hier vertretener Lehrmeinung entgegen Schreiter bewiesen, daß sich die Evolutionstheorie in diesem Falle als wenig nützlich erweist. D.h. es kam zu den von den jeweiligen Mitgliedergesamtheiten getragenen und nach meist basisdemokratisch abgestimmten Grundsätzen geleiteten Unternehmen mit sozialpolitischer Funktion.

Die Produktiv- und Siedlungsgenossenschaften haben sich - mit anderen Worten - teils in genossenschaftlichen Rechtsformen oder auch in den später nicht selten bevorzugten nichtgenossenschaftlichen Rechtsformen und Netzwerken trotz zahlreicher Mängel und ständiger Transformationen im ganzen gesehen behauptet. Vielfach geschah dies für jeweils längere Zeit - und nicht selten sogar länger als privatwirtschaftliche Betriebe bestanden haben. Diese Behauptung der Genossenschaften ist dabei laut Burghard Flieger anscheinend relativ unabhängig von der Hypothese Franz Oppenheimers von einem bestehenden „Transformationsgesetz" erfolgt. Allerdings wird man wohl einräumen müssen, daß bei beibehaltenen Organisatisationseinheiten der Produktiv- bzw. Siedlungsgenossenschaften der Wandel von gemeinwirtschaftlichen zu förderungsund schließlich erwerbswirtschaftlichen Sinnstrukturen so gut wie immer eingetreten ist.

6. An dieser Stelle sei ein näherer Blick auf die praktischen und theoretischen Bemühungen Robert Owens geworfen. Obwohl dessen langjährige produktiv- bzw. siedlungsgenossenschaftliche Versuche zweifellos im wesentlichen gescheitert sind das bekannteste Stichwort dazu lautet bekanntlich „New Harmony" in den USA - hat er m.E. doch insgesamt sehr wichtige und weiterführende Beiträge zu einem positiven Verständnis utopischen Denkens und Handelns geliefert. Owen war nämlich in New Lanark, dem Orte seines langjährigen Wirkens zweifellos bereits ein moderner dynamischer Wirtschafter. Als lange Zeit lediglich angestellter, später selbständiger Unternehmer hat er früh die reale Möglichkeit permanenter Fabrik- und zugleich Sozialreform trotz größter Widerstände von vielen Seiten bewiesen und wie kein anderer zu seiner Zeit durch öko-soziale „inventions" und „innovations" vorangetrieben.

„Von früh bis spät" - so schrieb er später - „beschäftigte mich unausgesetzt das Ausfindigmachen von Maßregeln und die Leitung ihrer Ausführung, um mit der besseren Lage der Arbeiter die Fabrik als geschäftliches Unternehmen zu heben". Nach der bedeutenden Biographin Helene Simon trug er auf diese Weise auch bei der Arbeiterschaft entscheidend dazu bei, „neue Motive des Handelns zu schaffen". Wissenschaftlich, d.h. auch die Genossenschaftslehre und die Sozialpolitiklehre mit begründend, fand sein neues Denken und Handeln einen ersten Niederschlag in den Essays von „A New View of Society" (von 181 3/16), später in vielen weiteren Arbeiten.

7. Die produktivgenossenschaftlichen „Voll"kooperativen hat in der Gegenwart Eberhard Dülfer wohl eingedenk der charakterisierten Sinnstruktur-Wandlungen als bloßen „Grenzfall des Mehrzweck-Kooperativs" bezeichnet. Sein Urteil unterscheidet sich von dem des Stammvaters des liberalen deutschen Genossenschaftsverständnisses, Hermann Schulze-Delitzsch. Dieser Pionier hat die Produktivgenossenschaft bekanntlich als Krönung seines Genossenschaftssystems empfunden. In seinem Buch „Die arbeitenden Klassen und das Assoziationswesen in Deutschland" (zuerst 1858) schrieb er: „In ihr begrüßen wir den Gipfelpunkt des Systems". Die Produktivgenossenschaft erst mache den Arbeiter „eigentlich kreditfähig".

Die Produktiv- bzw. Siedlungsgenossenschaften wurden aber auch von führenden heutigen Genossenschaftssoziologen - wie z.B. Friedrich Fürstenberg, in gewissem Unterschied zu Robert Hettlage -wiederholt als Unternehmen ohne grössere Zukunftschancen eingeschätzt. Dennoch haben sich zur Überraschung vieler Beobachter weltweit auch in den letzten Jahrzehnten wieder zahlreiche Neugründungen solcher Gebilde ergeben und zwar wiederum im Zusammenhang mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Notsituationen vieler Menschen. Nicht selten erfolgten wiederum die Gründungen unmittelbar initiiert durch selektive Utopien, einschließlich neuer literarischer. Erwähnt sei hier als Beispiel Ernest Callenbachs „Ökotopla" von 1975.

8. Burghard Flieger hat dieser Genossenschaftsart wohl nicht zuletzt der zahlreichen Neuanfänge wegen in seiner Dissertation von 1995 „Die Produktivgenossenschaft als fortschrittsfähige Organisation" eine umfangreiche und zugleich subtile Untersuchung gewidmet. Im Sinne von Wolfgang H. Staehle, Werner Kirsch und anderen neueren Betriebswirten bezeichnet er darin die Produktivgenossenschaft sowohl als „lernende Organisation" als auch als grundsätzlich „fortschrittsfähige Organisation". In seinem zweifellos profunden Standardwerk der neueren Genossenschaftstheorie schreibt er, auch utopietheoretische Erkenntnisse des Verfassers aufnehmend: „Mit der lernenden Organisation wird der entgegengesetzte Prozeß der Oppenheimerschen Transformation angestrebt: die Demokratisierung und Selbststeuerung von Unternehmen, verknüpft mit der Intention des Lernens. In ähnlicher Weise ist die Idee der fortschrittsfähigen Organisation verbunden mit der Suche nach den Bedingungen für eine dauerhafte Evolution von Unternehmen".

Flieger sieht allerdings offenbar auch die Kooperativen dieser Genossenschaftsart nicht länger als realmögliche frei-gemeinwirtschaftliche Unternehmen - von den förderungs- oder erwerbswirtschaftlichen „Nicht-Voll"-Kooperativen gewerblicher, landwirtschaftlicher, wohnungs-, konsum-, versicherungswirtschaftlicher Art usw. gar nicht erst zu reden. Er erwähnt zumindest im Unterschied zu seinen früheren Veröffentlichungen Chancen der gemeinwirtschaftlichen und insbesondere der selbstgewollten freigemeinwirtschaftlich/frei-gemeinnützigen Widmung dieser Zusammenschlußform von Personen in seiner Untersuchung nicht mehr ausdrücklich.

9. Demgegenüber hatte der Autor zusammen mit Wolfgang Beywl noch wenige Jahre zuvor wie folgt geurteilt: „Die Schrumpfung der deutschen Gemeinwirtschaft (vor allem nach Beseitigung des Wohnungs-Gemeinnützigkeits-Gesetzes durch die regierende Koalition) ändert nichts daran, daß Gemeinwirtschaft als gedankliches Konstrukt existiert und je nach sozialen Problemlagen (Arbeitslosigkeit, Versorgungslücken, soziale Disparitäten) auch reaktivierbar ist. Im Moment erneuter Zuspitzung wird die hilflose Politik versuchen, die ‘Gemeinwirtschaft’ - wenn auch unter anderem Namen wieder zu beleben, wird aber aufgrund fehlender Aufarbeitung und Umsetzung gemeinwirtschaftlich-kooperativer Praxis kein angemessenes Organisationswissen vorfinden".

Ein solcher Prozeß spielt sich nach den Darlegungen der beiden Autoren aus dem Jahre 1991 gerade in den neuen Bundesländern ab. Hier würden von Arbeitgebern, Kommunen und Gewerkschaften gemeinsam getragene ‘Gesellschaften zur Arbeitsförderung und Strukturentwicklung’ (ABS) immerhin 2% des Erwerbspotentials auffangen". In der letzten Woche vor dem Vortrag dieses Referats konnte man in diesem Zusammenhang dem „Kölner Stadt-Anzeiger" (vom 20.2.1998) einem Artikel über das Leipziger Vorzeigeobjekt „bfb" entnehmen, daß das Objekt - in diesem Falle allerdings als städtischer Betrieb organisiert - zur Zeit für nicht weniger als 4 500 Menschen, 3 200 Arbeitslose und 1 300 Sozialhilfeempfänger als Stützpunkt für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dient, und zwar bislang offenkundig recht erfolgreich.

Als Hauptaufgabe der Produktiv- bzw. Siedlungsgenossenschaften dürfte im heutigen Deutschland unter gemeinwirtschaftlichem Sinnaspekt in der Tat vor allem ihr Einsatz für sozial-, beschäftigungs- und umweltpolitische Aufgaben in Betracht kommen können. Autoren wie Andre Gorz, Jeremy Rifkin und Ulrich Beck dürften dabei zumeist darin übereinstimmen, daß die „Bürgerarbeit" in einem mehr oder weniger weit entwickelten „dritten Sektor" nicht ganz ohne staatliche Unterstützung auskommen wird. Allerdings lehnen die meisten von ihnen zwangsgemeinwirtschaftliche Lösungen ab und setzen - wie Beck - auf freiwilliges soziales Engagement der „Gemeinwohlunternehmer". Die quantitative Bedeutung dieser Sinnbestimmung darf freilich nicht überschätzt werden.

10. In diesem Zusammenhang ist auch an den Aufbau des Staates Israel nach 1945 und schon zuvor zu erinnern. Nach dem Urteil von Theodor Bergmann haben dabei vor allem die „Kibbuzim" eine entscheidende Rolle gespielt. Die damaligen Kooperativen dieser Art sind zweifelsfrei als frei-gemeinwirtschaftlich bzw. frei-gemeinnützig orientiert und entsprechend handelnd einzustufen. Sie nahmen neben selbstverständlichen sozusagen „privaten" -Hilfestellungen für die einzelnen Mitglieder nämlich vor allem die folgenden öffentlichen Aufgaben aus eigem Antrieb, d.h. gewissermaßen staatsentlastend und gesellschafts- sowie staatsaufbauend tätig werdend, wahr: „Ödlandkultivierung, Bildung einer völlig neuen Schicht von Landbewirtschaftern, Verteidigung der jüdischen Gemeinschaft, später der Grenzen des Staates Israel, Besiedlung unwirtlicher Wüstengebiete, Erziehung und kulturelle Integration der Masseneinwanderung. Aufnahme invalider und alter Einwanderer".

Eine Übertragung des israelischen Beispiels auf andere Länder ist in vielen Fällen über Experimente nicht hinausgelangt. Vielleicht hätten die Ideen, die Michail Gorbatschow als Staatschef der SU auf genossenschaftlichem Gebiet vorgeschwebt haben, zu ebensolchen frei-gemeinwirtschaftlichen Produktiv-Kooperativen in der ehemaligen Sowjetunion geführt. Verfasser hat eine solche Entwicklung nach dem Studium seiner Broschüre „Das Potential der Genossenschaften für die Perestroika" von 1988 für realmöglich gehalten und in der ZfgG entsprechende Anregungen zu geben versucht.

11. Rolf Schwendter hat die produktiv- bzw. siedlungsgenossenschaftlichen Neugründungen der letzten Jahrzehnte in seinen „Überlegungen zu einem zeitlosen Begriff" von 1994 in den Zusammenhang der Erörterung von prozessual und dynamisch verstandenen Utopieproblemen gestellt. Gegen eine solche Vorgehensweise dürfte besonders dann nichts einzuwenden sein, wenn die vertretenen Utopien auf „regulativen Ideen" - im Sinne von Immanuel Kant - beruhen bzw. mit ihnen gleichzusetzen sind. Auch der französische Philosoph Jacques Derrida argumentiert offenbar in diese Richtung. Hingegen sollten Utopien m.E. nicht mit geschichtsphilosophisch determinierten Ideologien und Wesensschauen und diesen zumindest in ihren Funktionen gleichzustellenden ganzheitlichen Utopien verwechselt werden.

Kant hatte in der „Kritik der reinen Vernunft" regulative Ideen unter anderem wie folgt näher bestimmt: „Ich kann genugsamen Grund haben, etwas relativ anzunehmen (suppositio relativa), ohne doch befugt zu sein, es schlechthin anzunehmen (suppositio absoluta)". Franz-Xaver Kaufmann hat allerdings zu Recht nicht nur vor einer Überschätzung rationalistischer Gemeinwohlkonzeptionen im Sinne von Adam Smith, sondern ebenso vor einer solchen des Kritizismus gewarnt. In seinem Werk „Sicherheit als soziologisches und sozialpsychologisches Problem" von 1970 heißt es dazu, daß Gemeinwohl durch „keine unsichtbare Hand und keine transzendentale Vernunft garantiert" sei. Es könne „nur als einer differenzierten komplexen Gesellschaft angemessenes Leitbild postuliert werden, dessen Realisierung möglich, aber nicht gesichert ist".



Zur Literatur des Verfassers

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Ders., Die Gründung der „Preußischen Central-Genossenschaftskasse" und deren Tätigkeit - ein Beispiel für erfolgreiche uneigennützige Staatshilfe im Genossenschaftsbereich, in: Hundert Jahre Genossenschaftliches Spitzeninstitut, Sonderheft der ZfgG, 1995, S.11-31.

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Ders., Utopie und Produktivgenossenschaft. Neue Bemerkungen zu einem wieder aktuell gewordenen alten Thema, in: Brazda, J./ Kleer, J. (Hrsg.), Genossenschaften vor neuen Herausforderungen, Augsburg 1996, S.23-50.

Ders., Konzeptionen und Institutionen jenseits von Angebot und Nachfrage. Zum kulturellen Hintergrund der Marktwirtschaft und dessen Bedeutung im Lichte des Ökonomismusproblems, in: Claussen, C.P./ Hahn, O./ Kraus, W. (Hrsg.), Umbruch und Wandel. Herausforderungen zur Jahrhundertwende, München u. Wien 1997, S.623-639.

Ders., Bemerkungen zum „Dritten" bzw. „Nonprofit-Sektor", zu dessen Binnendynamik und zur Kommunitarismus-Debatte, in: Schönig, W. / Schmale, I. (Hrsg.), Gestaltungsoptionen in modernen Gesellschaften, Regensburg 1998, S. 275-305.







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