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Zitate aus dem Externen 'Experten'-Papier

Vorbemerkung/Glossar


konsekutives Master-/Bachelor-System bedeutet, daß ein 5 jähriges Studium
ein zweitstudium ist, was Studiengebühren in erheblicher Höhe bedeutet.
Erhöhte Betreuung bedeutet eine erhöte Zahl von Pflichtseminaren (mehr Scheine),
und damit erhöhter Zeitdruck vorallem am Anfang des Studiums.
Für diejenigen, die für ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst aufkommen müssen
oder Kinder haben, scheided aus finanziellen Gründen ein vollständiges Studium (oder gar echtes Zweitstudium)
aus, ein Kurzstudium- oder auch Ministudium (Bachelor) ist zeitlich wegen der Prüfungsdichte
ebenfalls problematisch, außerdem wegen mangelnder Flexibilität der Fächerauswahl unattraktiv.

Die Konzeplosigkeit des Plans einer 'School of Media' und der Tatsache,
daß alle Sponsoren aus der Wirtschaft abgesprungen sind, veranlaßt die
'Experten' dazu, den Medienbereich der HfbK als Unterabteilung dieser
Berufsschule einzugliedern und auch die Filmprofessuren dort anzusiedeln.

Die Richtgröße der Hochschulausbildung ist der "gesellschaftliche Bedarf" (s.u.).
d.h. letztlich die Stellengesuche der Wirtschaft 2002. Die Hochschulen werden
damit zwingend in die Rolle des Ausbilders nach heutigen Vorstellungen gebracht,
nicht die des Katalysators gesellschaftlicher Prozesse, der Forschung und der Entwicklung
neuer Aufgabenfelder, für die es keinen Bedarf gibt, weil sie noch nicht existieren.
Das betrifft besonders gravierend die Künste und die Architektur.
(Budgetmäßig um ca. 50%)




drum also:

Zitate aus der 'Empfehlung' der 'Experten'kommission zur Hochschulreform





Allgemein:


gesellschaftlichen Bedarf:
Die Abschätzungen über den zukünftigen gesellschaftlichen Bedarf an Hochschulabsolventen
führen darüber hinaus zu einer Verschiebung der Absol-ventenzahlen
zwischen den Aufgabenfeldern. Die Kommission geht deshalb
von einer Erhöhung der Zahl der Absolventen bei den Ingenieur-, Natur-, Erziehungs-
und Wirtschaftswissenschaften sowie einer Reduzierung der Absolventenzahlen
in den Bereichen Architektur, Kunst und Musik, den Sozialwissenschaften,
den Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften sowie den Rechtswissenschaften
aus. Die Kommission ist sich allerdings der Unsicherheit derartiger
Prognosen bewusst und empfiehlt eine kontinuierliche Beobachtung der
tatsächlichen Entwicklungen.



Andererseits bietet Hamburgs Hochschullandschaft auch eine große Chance:
Auf Grund der im Vergleich mit einem Flächenland überschaubaren Situation
kann ein Reformvorschlag wie der hier vorgelegte als ein regional geschlosse-nes
Gesamtkonzept umgesetzt werden. Hamburg hat damit die Möglichkeit, als
Vorreiter einer deutschen Hochschulreformbewegung Akzente zu setzen.


Studieninhalte: Neukonzeption der Curricula. Die Entwicklung neuer
Studiengänge eröffnet den Hochschulen die Chance, überkommene
Prüfungsordnungen zu „entschlacken„“ und die Curricula bei der Neu-konzeption
konsequent auf das angestrebte Qualifikationsprofil der
Absolventen hin auszurichten. Dabei kommt Schlüsselqualifikationen
sowie methodischen und internationalen Kompetenzen eine zuneh-mende
Bedeutung zu. Dass Bachelor- und Master-Studiengänge vom
Hochschulrahmengesetz als „berufsqualifizierend“ definiert sind, fordert
die Hochschulen heraus, individuelle und überzeugende Antworten
auf das Verhältnis von akademischer Bildung und Berufsqualifizierung
zu finden.

Der Bachelor-Abschluss als Regelabschluss. Nach Ansicht der Kom-mission
empfiehlt es sich, dem Bachelor-Studium eine fachwissen-schaftliche
Grundierung und eine Ausrichtung im Sinne eines Studium
generale mit Elementen der Persönlichkeitsentwicklung zu geben. In
besonderer Weise ist dabei auf breitere, berufsqualifizierende
Studieninhalte sowie auf die Möglichkeit einer fachwissenschaftlichen
Spezialisierung, etwa in den beiden letzten Semestern, zu achten.
Dabei bedeutet „berufsqualifizierend“ angesichts der sich schnell
wandelnden Arbeitswelt allerdings gerade nicht die Ausrichtung auf
eng umrissene berufliche Tätigkeiten.


Master-Anteil von im Durchschnitt etwa 50%. Die Aufnahme eines
Master-Studiums darf nach Ansicht der Kommission nicht regelhaft als
Fortsetzung nach dem Bachelor-Abschluss erfolgen; dies käme einer
generellen Studienzeitverlängerung gleich, die niemand wollen kann.




Allgemeines:


Weitere empfehlenswerte Maßnahmen zur Steigerung der Studienerfolgsquoten
sind neben der – im Zusammenhang mit der Einführung des Bachelor-/Master-Studiensystems
bereits vorgesehenen – Verbesserung der Betreuungsintensität
die Einführung einer verpflichtenden Beratung jedes einzelnen Studierenden
(d.h. einer Beratung, die über eine reine „Präsenzpflicht“ des Studierenden
hinausgeht), die Einführung von studienbegleitenden Fortschrittskontrollen oder
die Einführung einer Sommeruniversität (zur individuellen Nacharbeitung von
Lernstoff oder zur Steigerung der Studiengeschwindigkeit).


Die politische Steuerung kann und sollte ihrerseits
allerdings einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass sich die staatliche
finanzielle Förderung in Zukunft nur noch an der Zahl der Examenskandidaten
bzw. der Absolventen und nicht mehr an der Zahl der Studienplätze orientiert
(vgl. hierzu die grundlegende Kommissionsempfehlung in Abschnitt II.7). Die
Kommission hat für jedes Aufgabenfeld eine Zielzahl für die Studienerfolgsquote
entwickelt (vgl. Tabelle 2).



Die TUHH hat sich bereits vor einiger Zeit eine entsprechende Struktur gegeben.
Die Kommission begrüßt, dass sich auch die HfbK bereits im Juli 2002 entschlossen
hat, ihre bisherige kleinteilige Fachbereichsstruktur aufzugeben. Dieser
Schritt erscheint der Kommission auch für die HfMT dringend erforderlich.
Entsprechende Überlegungen sollten in die Strukturdebatte dieser Hochschule
eingeführt werden.


Für das inhaltliche und methodische Profil
dieser Studiengänge müsste zudem ein intensiver Dialog mit der Wirtschaft und
anderen prospektiven Arbeitgebern geführt werden, um die Akzeptanz der Abschlüsse
sicherzustellen. Weitere Vorteile der gemeinsamen Bachelor-Ausbildung
sieht die Kommission in einer höheren Interdisziplinarität und Flexibilität
der Studierenden, einer höheren Auslastung von Kapazitäten und einer deutlicheren
Berufsorientierung des Studienaufbaus (vgl. Schaubild 2).



visuelle Kommunikation/Medien:


Im Bereich Film empfiehlt die Kommission dringend die Bündelung der an der
Universität und der HfbK vorhandenen Angebote und schlägt vor (s.u.), diese an
der neu gegründeten Hamburg Media School anzusiedeln. Daneben sieht die
Kommission gerade in diesem Bereich die dringende Notwendigkeit, hochschulübergreifend
auf Projektbasis Kooperationen zu verstärken (z.B. zwischen Filmstudium,
Medientechnik (HAW), Design bzw. Gestaltung (HAW/HfbK) und Filmmusik
(HfMT)).


Ein solches Zentrum
müsste zum einen die medienwissenschaftlichen Angebote aller Hamburger
Hochschulen umfassen, zum anderen organisatorisch vollständig aus der Fachbereichsstruktur
herausgelöst werden und mit einer gleichzeitigen Konsoli-dierung
(nicht aber mit einer Erweiterung) des medienwissenschaftlichen Angebots
zu Gunsten der Praxis einhergehen.

Geeignete Hochschulkooperationspartner für die HMS wären nach Ansicht der
Kommission die HfbK, die Universität Hamburg und auch die HfMT. Die Kooperations-
und Synergiepotenziale wären bei der HfbK größer, von dieser erfordert
eine solche Kooperation allerdings auch eine stärkere Anpassung der eigenen
Studienstruktur. Die Zusammenarbeit mit der HfbK ergibt nur Sinn, wenn diese
wesentliche Ressourcen einbringt und die Filmausbildung dann allein an der
HMS stattfindet.


Die Kommission legt dabei großen Wert auf die
Erhaltung des anwendungsorientierten Profils der künstlerischen Fächer an der
HAW auch unter dem Dach der HfbK. Die Integration der Aufgabenfelder aus
beiden Einheiten steht vor der Herausforderung, auch die Anwendungsorientierung
in der gemeinsamen Arbeit sowohl strukturell als auch inhaltlich zu
sichern.





Architektur:


Um die Verbindung der Kunst zur Architektur nicht zu verlieren und umgekehrt
architektonische Kompetenz für die Kunststudien vorzuhalten, empfiehlt die
Kommission Joint Appointments zwischen HAW und HfbK. Alternativ könnten
zunächst auch zwei Architekturprofessuren für diekünstlerische Ausbildung an
der HfbK erhalten bleiben und ebenfalls im Wege von Joint Appointments
besetzt werden. Keinesfalls aber sollten nach Auffassung der Kommission
weiterhin eigene Architekturkapazitäten in größerem Umfang an der HfbK
vorgehalten werden.




finanzielle Umschichtungen zwischen den Hochschulen:



Sie hält nicht zuletzt unter qualitativen Aspekten sowie
unter Berücksichtigung der Entwicklung des Arbeitsmarktes eine Reduktion der
Absolventenzahlen um etwa 80 Absolventen für sinnvoll.

Hieraus ergibt sich die Möglichkeit eines deutlichen Abbaus der Zahl der
Studienanfängerplätze im Bereich Kunst um insgesamt etwa die Hälfte. Die
Kommission rät dazu, diesen Abbau über einen Zeitraum von zehn Jahren parallel
zur Zusammenführung der Studienangebote der HAW und der HfbK
schrittweise vorzunehmen.


Verkürzung der durchschnittlichen Regelstudienzeit – trotz längerer
addierter Studienzeit von Bachelor- und Master-Studiengang –,

bedingt durch einen Master-Anteil von im Durchschnitt etwa 50%
(Anteil derjenigen Studierenden, die nach dem Bachelor-Abschluss zu
einem Master-Studium zugelassen werden; vgl. Abschnitt II.1).



Die Umschichtungen zu Gunsten der Natur- und
Ingenieurwissenschaften gehen zu Lasten insbesondere der Rechts-, Sozial-,
Bau- und Medienwissenschaften sowie von Kunst und Musik. Sie sind in erster
Linie auf die zu erwartenden gesellschaftlichen Bedarfe im Jahr 2012 zurückzuführen
(vgl. Tabelle 4) und diesen wiederum liegen die Voraussagen der wirtschaftlichen
Strukturentwicklungen zu Grunde – mit all ihren Unsicherheiten.


Tabelle 4
Aufgabenfelder Finanzielle Effekte
(in Mio. EUR)
Erziehungswissenschaften +0,1
Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften -1,0
Wirtschaftswissenschaften -0,6
Sozialwissenschaften -4,7
Rechtswissenschaften -2,9
Ingenieurwissenschaften und Informatik +6,6
Naturwissenschaften +7,7
Medizin +1,9
Medien -2,5
Bauen -3,5
Kunst und Musik -4,1




Quantitative Vorgaben für die Ausbildungsziele der Hamburger Hochschulen
in den einzelnen Aufgabenfeldern sind ein Akt der politischen
Setzung, der in seiner Dimensionierung vom Senat mit Blick auf den
damit verbundenen weitreichenden Schwerpunktwandel bestätigt und
im Weiteren dann von Behörde und Hochschulen mittels Ziel- und
Leistungsvereinbarungen und den neuen Finanzierungsmodellen
konkretisiert werden sollte.



Stellenbesetzungen: Grundsätzlich sollten nach Veröffentlichung der
Empfehlungen zunächst Stellen in den Aufgabenfeldern, die vor
Strukturentscheidungen stehen, nicht neu besetzt werden. Kapazitätsabbau
und neue Studienstrukturen dürften erhebliche Veränderungen
in den personellen Schwerpunkten dieser Bereiche mit sich

bringen, über die zunächst generelle Klarheit hergestellt sein sollte
(siehe z.B. die Berufungsverfahren im Aufgabenfeld Sozialwissenschaften
oder die geplante Bereinigung des Stellenkegels im Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften der Universität Hamburg). Abweichungen
hiervon sind in besonderen Berufungsfällen natürlich unvermeidlich.


Absolventenbedarf 2012 und verbesserte Studienerfolgsquote
ergeben benötigte Studienanfängerzahl.



In einem zweiten Schritt wurde berücksichtigt, dass für die Universität noch aus
der Vergangenheit Verpflichtungen zur Streichung von Wissenschaftler-Stellen
im Werte von 5 Mio. EUR p.a. bestehen, die die Universität auch anerkannt hat.
Diese Stellen werden bereits seit geraumer Zeit nicht mehr ausfinanziert und
sind nicht wiederbesetzungsfähig. Nach den Regelungen des Kapazitätsrechts
gehen diese unbesetzten Stellen jedoch in die Berechnung der Studienanfängerkapazitäten
ein und erhöhen damit die Zahl der Studienanfängerplätze. Dies
führt zu schlechteren Betreuungsintensitäten und verteilt die vorhandenen Mittel
auf eine größere Zahl von Studierenden. Die dadurch bedingte Verzerrung der
Ergebnisse wurde rechnerisch bereinigt.



Kunst allgemein:


Anpassung der Mittel an die Absolventenzahlen

Anpassung der Studienanfängerzahlen an "gesellschaftlichen Bedarf"

> Verringerung der Mittel, der Lehrkräfte und der Studentenzahlen in Kunst um etwa 80:
bisher: (FK: 20 VK: 35 KuPäd: 30? BüBi: 15?) = ???